Amazon Dash: Bestellung auf Knopfdruck ist rechtswidrig

Update Jan Wichmann
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Amazon Dash: Bestellung auf Knopfdruck ist rechtswidrig
Bild: Amazon

Seit 2016 bemängelt die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen den Bestellhelfer Amazon Dash Button. Der Bestellknopf lässt den Käufer im Hinblick auf die Kaufkonditionen im Unklaren, rügten die Verbraucherschützer. Gleiches bestätigt nun auch das Landgericht München.

Bereits kurz nach Veröffentlichung des Dash Buttons äußerten die Verbraucherschützer Kritik und forderten Amazon mittels Abmahnung zur Änderung auf. Kurz darauf folgte die Klageerhebung. Das Landgericht München I urteilte nun unter Aktenzeichen Az. 12 O 730/17.

Landgericht sieht mehrere Rechtsverstöße

Das noch nicht rechtskräftige Urteil bestätigt Gesetzesverstöße, da der Kunde nicht hinreichend über die bestellte Ware und die Konditionen informiert wird. Ebenso fehlen die wesentlichen Merkmale der Ware und die Belehrung über die Widerrufsfrist bleibt aus. Gerade hinsichtlich des Preises behält sich Amazon hier per allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, einen anderen Preis zu verlangen als den dem Kunden ursprünglich bekannten. Das Landgericht führt weiter aus, dass diese Information dem Kunden unmittelbar vor dem Absenden der Bestellung gezeigt werden müsse. Bislang erhalten Dash-Button-Kunden erst nach getätigter Dash-Bestellung eine Bestellübersicht in ihrem Amazon-Konto.

Die Klausel „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“ innerhalb der AGB befindet das Landgericht München I zudem als unzulässig. Darüber hinaus fehlt dem Button ein Hinweis, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Dies ist seit 2012 respektive mit der in 2014 in Kraft getretenen Novellierung des § 312j Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch Pflicht.

Die genaue Urteilsbegründung bleibt bis zur Veröffentlichung seitens des Landgerichtes unklar. Ebenso unklar ist, ob Amazon gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt und die Klagestreitigkeit vor das Oberlandesgericht trägt.

Update

Amazon wird gegen die Entscheidung des Landgerichts in die Berufung gehen. Das hat das Unternehmen in einer offiziellen Stellungnahme erklärt. Amazon sei davon überzeugt, dass „der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen“.

Innovation steht im Mittelpunkt unserer andauernden Mission, das Einkaufserlebnis für Amazon-Kunden auf der ganzen Welt zu verbessern. Dash Buttons sind ein Paradebeispiel dafür und bieten dem Kunden eine völlig neue und besonders komfortable Möglichkeit, Dinge des täglichen Bedarfs zu bestellen. Der Schutz der Kundenrechte ist uns sehr wichtig und wird durch den Dash Button gewährleistet. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen und dass es dem Kunden erlaubt sein sollte, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, wie er einkaufen will. Das Feedback, das wir in Deutschland und Österreich erhalten haben, zeigt, dass die Kunden diese neue und innovative Art des Einkaufs schätzen. Daher werden wir gegen die Entscheidung des Landgerichts München Berufung einlegen.

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