Right-to-Repair in der EU: Nintendo soll Switch 2 bald anpassen

Dennis Krause
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Right-to-Repair in der EU: Nintendo soll Switch 2 bald anpassen

Nintendo scheint bei der Konzipierung der Switch 2 wohl eine EU-Regulierung übersehen zu haben: Der Konzern plant neuen Informationen zufolge, das Innenleben von Konsole und Joy-Con so umzugestalten, dass die Geräte die EU-Batterieverordnung und damit das Europäische Right-to-Repair ab dem Jahr 2027 unterstützen.

Akkus sollen leichter austauschbar werden

Nach Angaben der japanischen Nikkei, plant Nintendo in den kommenden Monaten ein neues Modell der Switch 2 zu veröffentlichen, das einen austauschbaren Akku erhält. Aktuell ist der Akku nur mit „mittlerem“ Aufwand und einem Zeitaufwand von ein bis zwei Stunden austauschbar, erklärt etwa iFixit. Die Joy-Con-Controller sollen ebenfalls austauschbare Lithium-Ionen-Akkus erhalten. Wann das Modell erscheinen soll, steht noch nicht fest, der Konzern hat hierzu bisher nichts angekündigt.

Änderungen nur in der EU

Wie Nikkei weiter schreibt, sollen diese Änderungen jedoch vorerst nur in der EU umgesetzt werden. Konsolen in den USA oder in Japan sollen weiterhin nur schwer austauschbare Akkus erhalten. Laut dem Bericht warte Nintendo noch ab, ob Konsumenten in diesen Märkten daran Bedarf haben.

Hintergrund: EU-Batterieverordnung

Möglicher Hintergrund für Nintendos Vorgehen ist das Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2023/1542 (EUR-Lex), auch bekannt als EU-Batterieverordnung. Die Verordnung aus 2023 muss in den nationalen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden und schreibt Nintendo und anderen Konzernen damit ab Anfang 2027 EU-weit vor, dass Batterien leichter austauschbar werden sollen.

Ähnlich wie die USB-C-Richtlinie (2022/2380), die Apple zur Verwendung von USB-C in allen iPhones genötigt, hat, nötigt die Batterieverordnung Hersteller dazu, ihre Akkus so zu verbauen, dass diese leicht austauschbar sind. Ansonsten dürfen diese nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Damit soll das Recht auf Reparatur gestärkt werden. Bei einigen Produkten sind Akkuwechsel häufig unökonomisch und damit der Kauf eines neuen Gerätes kostengünstiger. Das soll sich ändern und damit auch Elektronikschrott vermieden werden (EP).

Die Richtlinie wird ab dem 18. Februar 2027 scharfgestellt und bezieht sich ab dann auf alle neuen Konsolen, die Nintendo in die EU importiert. Konsolen, die bis zum Stichtag importiert werden, müssen diese neuen Anforderungen nicht erfüllen.