Wegen unzureichender Smart-Meter-Quote: Bundesnetzagentur geht gegen fast 80 Stromanbieter vor
Die Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen 77 Stromnetzbetreiber ein. Die Unternehmen sollen die gesetzliche 20-Prozent-Quote für den Einbau von Smart Metern nicht eingehalten haben. Festgelegte Ausbauziele sollen über Zwangsgelder erreicht werden.
Der Einbau von Smart Metern ist laut Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller ein wichtiger Baustein für eine Digitalisierung des Stromsystems. Da jedoch 77 Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Einbau-Quote für Smart Meter nicht eingehalten haben, hat die Bundesnetzagentur am 27. März 2026 entsprechende Verfahren gegen diese Stromnetzbetreiber eingeleitet.
Nicht erfüllte Verpflichtungen trotz mehrfacher Hinweise
So haben die insgesamt 77 Unternehmen „ihre Verpflichtungen beim Smart Meter-Rollout bislang nicht erfüllt“ und gemäß den Daten der Bundesnetzagentur nicht mit dem Rollout gestartet sind, obwohl mehrfach darauf hingewiesen wurde, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Behörde. Die betroffenen Stromnetzbetreiber dürfen zunächst Stellung zu den Vorwürfen nehmen, die für das weitere Vorgehen der Bundesnetzagentur berücksichtigt werden sollen.
Das laufende Verfahren soll sicherstellen, dass die 20-Prozent-Einbauquote für Smart Meter zukünftig gewährleistet wird. Dafür wird die Bundesnetzagentur „Zwangsgelder“ verhängen, die sich "unter anderem an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit [des jeweiligen Unternehmens]" orientieren und zudem „verhältnismäßig“ sein müssen, wie es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur heißt.
Der Einbau von Smart Metern spielt eine zentrale Rolle für die Digitalisierung unseres Stromsystems. Wir stellen fest, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Ausbauziele nicht erfüllen. In einem ersten Schritt leiten wir heute Verfahren gegen die Unternehmen ein, die mit dem Rollout noch nicht begonnen haben. Die Bundesnetzagentur verfolgt die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit Nachdruck.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Weitere Verfahren sollen folgen
Es bleibt allerdings nicht bei den 77 Verfahren gegen die insgesamt 77 Unternehmen, die ihren Verpflichtungen beim Smart-Meter-Einbau noch nicht nachgekommen sind. Weitere Aufsichtsverfahren, schwerpunktmäßig gegen kleinere und mittelgroße Unternehmen, werden in der kommenden Zeit schrittweise eingeleitet.
„Diese Unternehmen haben in der Regel die zu erreichende Quote von 20 Prozent der Pflichteinbaufälle noch nicht mit intelligenten Messsystemen ausgestattet“, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur. Wie hier im Detail vorgegangen wird, geht aus der aktuellen Ankündigung der Bundesnetzagentur jedoch nicht hervor.
Hintergrundwissen zu Smart Metern
„Einfache“ digitale Stromzähler sollen bis zum Jahr 2032 zum Standard in allen deutschen Haushalten werden. Für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden je Jahr, mit einer Anlage zur Stromerzeugung wie einer Photovoltaik-Anlage mit über 7 Kilowatt Nennleistung oder Haushalten mit einer sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox) müssen zwingend vom zuständigen Messstellenbetreiber mit Smart Metern ausgestattet werden.
Streng genommen handelt es sich bei diesen sogenannten intelligenten Messsystemen aus zwei Bestandteilen, einem digitalen Stromzähler und einem Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsmodul. In Haushalten, in denen ein solches intelligentes Messsystem installiert ist, werden die Verbrauchswerte laut der Verbraucherzentrale alle 15 Minuten erfasst und einmal täglich an den Betreiber der Messstelle geschickt.