Bundesnetzagentur: 1&1 muss wegen Ausbau keine Millionenstrafe mehr fürchten
Der vierte deutsche Netzbetreiber 1&1 muss aufgrund seines mangelhaften Mobilfunkausbaus keine Millionenstrafe mehr fürchten. Die Bundesnetzagentur will das Bußgeldverfahren nicht mehr weiter verfolgen, wie unter anderem der Spiegel berichtet. Hintergrund sind die rechtswidrigen 5G-Auktionsregeln aus dem Jahr 2019.
Das Bußgeldverfahren war im Frühjahr 2023 eingeleitet worden, nachdem bis Ende 2022 die Vorgaben der Bundesnetzagentur von mindestens 1.000 Mobilfunkstandorten nicht erfüllt worden war. Geschafft hatte 1&1 bis zum Stichtag jedoch lediglich fünf Standorte, sodass auf den Netzbetreiber aufgrund der vorgesehenen Strafe von bis zu 50.000 Euro pro nicht errichteten Standort potenziell ein Millionenbetrag zugekommen wäre.
Nach der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zur 5G-Frequenzvergabe ist aber auch das Bußgeldverfahren gegen 1&1 vom Tisch. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte im August 2024 geurteilt, dass Bundesverkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer (CSU) keinen Einfluss auf die Erarbeitung der Auktionsregeln hätte nehmen dürfen.
Nachdem die 5G-Auktionsregeln selbst rechtswidrig waren, wird 1&1 jetzt auch nicht mehr für den mangelhaften Mobilfunkausbau belangt. Dem Spiegel zufolge hätte die Bundesnetzagentur das Bußgeldverfahren aufgrund der aktuell weiterhin gültigen Zuteilung theoretisch weiterführen können, davon sieht sie allerdings ab. Darüber hinaus seien die Ausbauauflagen von damals inzwischen weitgehend erfüllt.
Frequenzverfahren wird neu aufgerollt
Über die Regeln zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz soll jetzt neu entschieden werden. Das Verfahren werde objektiv, transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt, so die Bundesnetzagentur in der letzten Woche. Nach der Auswertung der schriftlichen Begründung des Bundesverwaltungsgerichts will die Bundesnetzagentur das Verfahren für die Vergabe erneut aufnehmen.
„Die Bundesnetzagentur wird das 5G-Frequenzverfahren zügig neu aufrollen, um möglichst schnell Rechtsklarheit und Planungssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Sofortige Auswirkungen auf den Markt und die Mobilfunknetze hat die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden aber nicht. „Sowohl die 5G-Frequenzvergabeentscheidung als auch die bestehenden Frequenzzuteilungen an die Unternehmen bleiben unverändert wirksam, solange sie nicht von der Bundesnetzagentur aufgehoben oder geändert werden.“