NetzDG: Weniger Beschwerden gegen Hassbotschaften als erwartet

Andreas Frischholz
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NetzDG: Weniger Beschwerden gegen Hassbotschaften als erwartet

Seit Anfang des Jahres ist das als Facebook-Gesetz bekannte Netzwerk-Durchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Damit sind Anzeigen möglich, wenn soziale Netzwerke gemeldete Hassbotschaften – die laut dem Gesetz illegal sind – nicht löschen. Das Bundesjustizministerium registrierte aber weniger Anzeigen als erwartet.

So erklärte ein Behördensprecher in der aktuellen Ausgabe des Spiegel, in den ersten zwei Monaten seit dem Inkrafttreten des Gesetzes habe es nur 205 Anzeigen gegeben, weil soziale Netzwerke die illegalen Inhalte nicht oder zu spät löschten. Das ist weniger als ein Prozent des Wertes, den die Behörde im Vorfeld prognostiziert hatte. Diese hatte nach der Einführung des Gesetzes eigentlich mit bis zu 25.000 Beschwerden gerechnet.

Konsequenzen des NetzDG lassen sich immer noch nicht bewerten

Konkret drohen den sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und YouTube nun Strafen, wenn sie von Nutzern gemeldete Inhalte nicht innerhalb bestimmter Fristen löschen. Bei „offensichtlich“ rechtswidrigen Inhalten sind es 24 Stunden, bei den übrigen im Gesetz aufgeführten Tatbeständen eine Woche. Verstoßen die Netzwerke im größeren Ausmaß gegen die Löschpflichten oder haben sie nicht einmal ein funktionierendes Beschwerde-Management etabliert, drohen Bußgelder in Millionenhöhe.

Wie sich das Gesetz vor allem auf die Meinungsfreiheit auswirkt, ist nach wie vor umstritten. Vor allem im Januar sorgte es wegen „Overblocking“ für Aufsehen, weil unter anderem Beiträge von Satirikern sowie der Twitter-Account der Titanic unter Verweis auf das Gesetz gesperrt wurde. Das war in etwa genau das, was Kritiker im Vorfeld befürchtet hatten.

In welchem Ausmaß das Overblocking nun aber tatsächlich ein Problem ist, lässt sich aktuell noch nicht bewerten. Aufschlussreich können diesbezüglich die Halbjahresberichte sein, die die vom Gesetz betroffenen Anbieter erstmals im Sommer veröffentlichen müssen. Diese Berichte sollten weitergehende Informationen über die Löschaktivitäten enthalten. Solche Erkenntnisse will dann auch die Große Koalition nutzen, um das Gesetz gegebenenfalls anzupassen.