EU-Urheberrechtsreform: EU-Parlament stoppt Upload-Filter

Andreas Frischholz
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EU-Urheberrechtsreform: EU-Parlament stoppt Upload-Filter
Bild: Rock Cohen | CC BY 2.0

Überraschende Kehrtwende im EU-Parlament: Die Abgeordneten stimmten gegen die geplante Urheberrechtsreform samt Upload-Filtern und Leistungsschutzrecht. Die Vorlage aus dem Rechtsausschuss des Parlaments war höchst umstritten.

Vorhaben wie die Upload-Filter stehen schon seit Jahren massiv in der Kritik. Dennoch hatte der Rechtsausschuss mit einer knappen Mehrheit noch für Upload-Filter und das europäische Leistungsschutzrecht gestimmt. Im Parlament wendete sich nun aber das Blatt. 278 Abgeordneten stimmten für die Vorlage, 318 dagegen, 31 enthielten sich. Ein erstaunliches Ergebnis, denn für gewöhnlich folgt das Plenum den Abstimmungen in den Ausschüssen.

Befürworter wollten mit der Reform die Rolle der Rechteinhaber stärken, die an den Einnahmen von Plattformbetreibern wie Facebook und Google beteiligt werden sollen. Kritiker befürchteten hingegen massive Eingriffe in die Netz-Infrastruktur, die innovative Geschäftsmodelle deutlich erschweren und den Charakter des offenen Internets massiv beeinträchtigen könnten.

Upload-Filter und Leistungsschutzrecht als Streitpunkte

Besonders umstritten war die Regel rund um die Upload-Filter (Artikel 13). Der Plan war: Plattformen, die Nutzern das Teilen von Inhalten ermöglichen, sollen mit Rechteinhabern Lizenzverträge abschließen oder die Uploads von urheberrechtlich geschützten Inhalten mit „wirksamen Maßnahmen“ verhindern. In der Praxis hätte das bedeutet, dass sämtliche Inhalte der Nutzer gefiltert werden müssten.

Ein breites Bündnis, das von Netzaktivisten bis Wirtschaftsverbänden reichte, lehnte solche Maßnahmen entschieden ab. Es wäre der Einstieg in eine Zensurinfrastruktur, lautete ein Vorwurf. Außerdem wurden Eingriffe in die Meinungsfreiheit sowie etwa ein Ende der Meme-Kultur befürchtet. Denn die Filterprogramme könnten nicht unterscheiden zwischen einer legitimen Nutzung geschützter Inhalte oder tatsächlichen Urheberrechtsverstößen.

Ebenso abgelehnt wurde die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts (Artikel 11). Suchmaschinenbetreiber wie Google sollen dabei Gebühren an Presseverlage zahlen, wenn Inhalte aus Artikeln der Online-Portale in den Suchergebnissen auftauchen. Entsprechende Gesetze wurden bereits in Deutschland und Spanien eingeführt, beide gelten als gescheitert.

Wie es weiter geht

Trotz des negativen Votums ist die Reform aber noch nicht am Ende. Weiter geht es im September. Dann werden sowohl der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission als auch alle vom Rechtsausschuss eingebrachten Änderungen nochmals im EU-Parlament diskutiert und zur Abstimmung gestellt. Möglich ist zudem, dass die Reform wieder an den Rechtsausschuss zurückverwiesen wird.