Netzwerk­durchsetzungsgesetz: Meldepflicht für Facebook und Co. kommt

Andreas Frischholz
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Netzwerk­durchsetzungsgesetz: Meldepflicht für Facebook und Co. kommt
Bild: Oliver Ponsold | CC BY 2.0

Die Meldepflicht für soziale Netzwerke nimmt konkrete Formen an: Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) haben sich nun auf einen Entwurf für ein erweitertes Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verständigt, berichtet der Spiegel.

Für vom NetzDG betroffene soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube bedeutet das: Wenn die Nutzer künftig volksverhetzende Inhalte, Morddrohungen oder Hakenkreuze posten, müssen die Anbieter die Beiträge nicht nur löschen, sondern die Inhalte an das BKA übermitteln. Hinzu kommen noch die IP-Adresse und die Portnummer, sodass sich das Endgerät und somit Absender möglichst sicher identifizieren lässt.

Keine Meldepflicht bei Beleidigungen

Ursprünglich war noch im Gespräch, dass die sozialen Netzwerke auch Beleidigungen melden sollen. Die entsprechenden Paragraphen finde sich aber laut dem Spiegel nicht im Gesetzentwurf. Betroffene müssen in solchen Fällen also weiterhin selbst eine Anzeige erstatten.

Selbst wenn Beleidigungen nun wegfallen, rechnen Vertreter der Bundesregierung immer noch mit einer Vielzahl von Meldungen, die das BKA künftig erreichen. Um diese abzuarbeiten, sollen in den Ländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften entstehen, für die neues Personal erforderlich ist. Inwieweit das noch zu Konflikten zwischen Bund und Ländern führt, bleibt abzuwarten. Immerhin hatten sich sowohl die Innenminister als auch die Justizminister der Länder für eine Meldepflicht ausgesprochen.

Wie schon bei den Löschpflichten im NetzDG gilt künftig auch für die Meldepflicht: Wenn die Betreiber der sozialen Netzwerke systematisch gegen die Vorgaben verstoßen, drohen Bußgelder.

Bürgerrechtler bewerten das Vorhaben skeptisch

Das NetzDG war ohnehin umstritten, die erweiterte Version bewerten Bürgerrechtler ebenso kritisch. Selbst bei strafrechtlichen Inhalten nütze eine Meldepflicht nur wenig, wenn die Delikte wegen fehlendem Personal nicht auch verfolgt werden, erklärte etwa die Digitale Gesellschaft auf Anfrage von ComputerBase. Kritisch äußerte sich daher auch ein bereits auf Hassbeiträge spezialisierter Staatsanwalt, der ebenfalls vor einer Flut an Meldungen warnt.

Das erweiterte NetzDG ist Teil eines Überwachungspakets, das die Bundesregierung aktuell schnürt. Begründet wird es insbesondere mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus nach dem Anschlag von Halle auf eine Synagoge sowie dem Mord an dem Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.