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Umtasuch PS3 60 GB Version Vertragsbruch

R

Roleex

Gast
HAllo,
bin heute zu Game Stop gegang um mich zu erkundigen wie es mit dem Umtasuch Status meiner PS3 voran geht.
Der Verkäufer meinte das ich noch ungefähr 3 Wochen warten müsse.
DAs LAufwerk dieser besagten PS3 ist kaputt gegangen.
Das KAufdatum ist vom 07.04.07.
Also liege ich in der Gewährleistung.


Der Verkäufer meinte die Sony PS3 sollte wahrscheinlich von Sony gegen eine Neue 80 Gb version eingetauscht werden.

Da ich aber 599€ für die Konsole gezahlt habe, möchte ich das nicht.
Nach der Frage des VErkäufer´s Wieso ?
Antwortete ich das die 80 GB Version keine Abwärtskompatibilität hat.
Worauf der Verkäufer meinte das das nicht stimmen würde.
MAn könnte mit der PS3 80 GB VErsion auch PS2 spiele spielen.
MEine Frage ist das war ?

Kann ich auf eine reparierte 60 GB Version pochen?. (steht ja im KAufvertrag)

oder

KAnn ich auf eine 80 GB Version pochen + Ausgleichszahlung.


ICh meine man darf mir das doch nur gegen eine gleichwertige oder höher wertige Version eintasuchen ?


Kenn mich da in der Rechtssprechung nicht aus.
Was meint ihr dazu ?
 
Glaube nicht, dass das geht.
Ein Umtausch müsste das selbe Produkt sein.
Und nein die 80 GB PS3 kann keine PS2 Games abspielen, der Verkäufer hat dich angelogen.
 
Sag ihnen, dass sie noch eine PS2 oben drauflegen sollen.
Keine Ahnung ob das möglich wäre, aber fragen schadet ja nicht.
Und wie schon gesagt die 80GB Version verfügt über keine Abwärtskompatibilität.
 
Im Prinzip ist die 80GB Version aber die höherwertige PS3. Das mit der Abwärtskompatibilität stimmt nicht. Man kann keine PS2 Games zocken. Leider kannst du glaube ich nicht auf eine reparierte 60GB Version pochen. Denn es obliegt glaube ich dem Händler, wied er das Problem zu lösen vermag (austauch oder Geld zurück oder Reperatur). Und wenn Reperatur unmöglcih/nicht lohnenswert ist, dann tauschen sie halt aus. Du könntest allerdings dein Geld zurückverlangen. Das müsste gehen.

mfg Chuck
 
Geld zurück bekommen wird er kaum noch und seine Gewährleistung ist auch schon fast vorbei. Garantie war ja bereis nach 6 Monaten futsch.

Da Sony austauscht, wird man wohl kaum was dran machen können. Entweder man lässt dann gegen bares reparieren (wobei hier auch nur die großen Teile ausgetauscht werden, da Sony grundsätzlich nicht repariert) oder man bekommt kostenlos eine neue.
 
nicht zu vergessen, dass die 80er nur 2 usb-ports und keinen card-reader hat
 
Geld zurück (Rücktritt vom kaufvertrag) kann er erst verlangen wenn die Rep 2x fehl schlägt also zweimal der selbe Fehler wieder kommt.
 
Glaube kaum das er das Geld zurück bekommt da die Garantie schon lange abgelaufen ist. Er kann froh sein wenn er sie in irgendeiner Weise getauscht bekommt.
 
Wieso sollte man das Geld nur bei Garantie und nicht bei Gewährleistung zurückbekommen?
Garantie ist eine Leistung des Herstellers, mit dem hab ich aber keinen Kaufvertrag abgeschlossen.
Gewährleistung ist eine Leistung des Händlers, mit dem hab ich den Kaufvertrag.
Und wieso soll er Glück haben, wenn er sie getauscht bekommt? oO

Also ich würde weiterhin auf eine 60 GB-Version beharren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie da auch steht ist Sony ja an sich durchaus kulant, trotz der Garantie-Zeit von 1 Jahr. Deshalb sollte Glück gar nicht notwendig sein.
 
Ja, Umtausch sollte klappen, keine Frage. Nur Geld zurück halte ich für nicht realistisch. Und ob er ne andere neue 60GB bekommt ist doch fraglich. Woher will Sony die denn nehmen?
 
Achja und am Besten nie mehr bei Gamestop kaufen, der Laden hat 0 Service und zockt die Leute ab.
 
Also Geld zurück wird nicht gehen.
Der Händler bzw. Sony ist nur dazu verpflichtet ein vergleichbares oder besseres Gerät zur Verfügung zu stellen. Also können die auch einfach eine 80 GB rausrücken, da diese so gesehen technisch besser ausgestattet ist.
 
HEißt das jetzt das ich ,in der Gewährleistung, den vollen KAufpreis zurückverlangen darf da der Händler mir kein Austauschgerät bzw. repariertes GErät geben kann ?
 
jupp...genau das bedeutet das...allerdings werden die da nicht aus "freien Stücken" mitspielen....
 
Kon_artis schrieb:
Weil er beweisen muss dass das Laufwerk beim Kauf schon defekt war was unmöglich ist --> Beweislastumkehr. Das Thema hatten wir hier schon zur genüge.
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Das Beweisen ist ganz einfach:

Du hast das Gerät ganz normal benutzt und es ist trotzdem kaputt gegangen. Mehr musst du da nicht beweisen.
 
Jup denke auch das die nicht aus freien Stücken mitspielen.
Naja mal schaun was die Androhung mit dem Anwalt bezweckt.
Wirkt ja manchmal Wunder.

Außerdem mit der Beweisumkehr müsste es ja kein PRoblem geben , da die LAufwerke ja in Massen ausfallen.
 
s010010 schrieb:
Das Beweisen ist ganz einfach:

Du hast das Gerät ganz normal benutzt und es ist trotzdem kaputt gegangen. Mehr musst du da nicht beweisen.

Dokumentierst du 24 Stunden täglich mit der Kamera was bei deiner Konsole vorgeht? Oder wie willst du sonst einen BEWEIS erbringen und nicht einfach nur eine Behauptung?
 
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