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Verdächtig billiges Handy
- Ersteller MasterOfWar
- Erstellt am
- Registriert
- Jan. 2009
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Die Lösung ist leider viel banaler fürchte ich :
Der Käufer ist insolvent, kann also nicht gepfändet werden. Er bestellt sich ein Handy auf Rechnung verkauft es an mich weiter und bekommt dafür bargeld...
Der Käufer ist insolvent, kann also nicht gepfändet werden. Er bestellt sich ein Handy auf Rechnung verkauft es an mich weiter und bekommt dafür bargeld...
Benzer
Fleet Admiral
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Oder er hat nach dem Kauf ne hohe Rechnung bekommen und kann sich das Handy doch nicht mehr leisten... also ein Notverkauf... solls auch geben... keep cool
edit: Das mit der Insolvenz ist ein sehr wahrscheinliches Szenario. Trotzdem will die Telekom das Geld von dem und nicht von dir - also noch immer kein Grund das Handy zu sperren.
edit: Das mit der Insolvenz ist ein sehr wahrscheinliches Szenario. Trotzdem will die Telekom das Geld von dem und nicht von dir - also noch immer kein Grund das Handy zu sperren.
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- Jan. 2009
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Ist ja kein subventioniertes Handy, sondern eins zum Vollpreis und wenn er insolvent ist heißt das, dass das Handy nicht rechtmäßig mir gehört...ob die das dann sperren ist doch nebensächlich.
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Das kommt nicht infrage.
Werde es wohl zurückgeben und mein Geld verlieren....
Werde es wohl zurückgeben und mein Geld verlieren....
MeisterFenster
Lieutenant
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- Dez. 2013
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Damit er es dann an jemand anderen Verkauft? Ich würde es behalten und erst einmal gucken was passiert. Viel kann dir ja eigentlich nicht passieren, da sich alle Forderungen (sei es von der Telekom) ersteinmal an ihn richten.
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Damit ich aus der Sache raus bin und das Ding nicht mehr sehen muss.
Die Vorstellung hier etwas zu haben, dass mir nicht gehört macht mich einfach fertig.
Die Vorstellung hier etwas zu haben, dass mir nicht gehört macht mich einfach fertig.
My Name Nobody
Lieutenant
- Registriert
- Apr. 2013
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- 536
So einfach ist das nicht. Ist der Verkäufer in der Privatinsolvenz und betrügt wars das mit der Privatinsolvenz. Hinzu kommt noch der Straftatbestand. Ich persönlich würde erstmal abwarten, da du aktuell nicht weisst was los ist. Es könnte ja auch sein das der Käufer dringend Geld gebraucht hat und damit schnellst Möglich verkaufen wollte.
Prom07
Lt. Commander
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- März 2008
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Ich würde an deiner Stelle NICHTS tun. Der Kaufvertrag zwischen dir und dem Verkäufer hat ja nichts mit dem KV zwischen dem Verkäufer und der Telekom zu tun. § 933 BGB hilft weiter. Da es sich um einen gutgläubigen Erwerb handelt, bist du Eigentümer geworden.
Prom07 schrieb:....Da es sich um einen gutgläubigen Erwerb handelt, bist du Eigentümer geworden.
Und das ist eben der Knackpunkt
Gutgläubig ??
Kauf einer Ware weit unter Marktpreis inkl. der übergabe einer unbezahlter Rechnung.
Ist das Gutgläubig ?
10hmbAir13
Banned
- Registriert
- Juni 2013
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erst mal abwarten.
Wenn der Tschonn kein Geld mehr hat...ist die Situation eh mauer als mau
ps. möglich, dass die telekom das Gerät noch nachträglich sperren lässt? Dann hat man aber immer noch
einen prima Musikplayer u. Fotoapparillo
Wenn der Tschonn kein Geld mehr hat...ist die Situation eh mauer als mau
ps. möglich, dass die telekom das Gerät noch nachträglich sperren lässt? Dann hat man aber immer noch
einen prima Musikplayer u. Fotoapparillo
Zuletzt bearbeitet:
Dominion
Commodore
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 4.568
Nach der Schilderung des TO zu urteilen liegt das Eigentum m.E. nun tatsächlich bei ihm, nicht mehr bei der Telekom.
Denn der gutgläubige Erwerb gem § 932 BGB dürfte hier gegeben sein. Der den gutgläubigen Erwerb ausschließende Ausschlußgrund des § 985 BGB kommt hier nicht in Betracht, da die Telekom das Handy freiwillig an den Veräußerer übergeben hat; somit ist es nicht "gestohlen" oder "sonst abhanden gekommen".
Alles, worüber man vorliegend rechtlich streiten könnte, ist die Frage, inwieweit dem TO hier bekannt gewesen sein musste, dass das Gerät nicht dem Veräußerer gehört (§ 932 II BGB). Dies könnte natürlich den gutgläubigen Erwerb ausschließen. Die Frage ist, inwieweit es grob fahrlässig sein soll (im rechtlichen Sinne), den Angaben des Verkäufers insoweit zu vertrauen.
MfG,
Dominion.
Denn der gutgläubige Erwerb gem § 932 BGB dürfte hier gegeben sein. Der den gutgläubigen Erwerb ausschließende Ausschlußgrund des § 985 BGB kommt hier nicht in Betracht, da die Telekom das Handy freiwillig an den Veräußerer übergeben hat; somit ist es nicht "gestohlen" oder "sonst abhanden gekommen".
Alles, worüber man vorliegend rechtlich streiten könnte, ist die Frage, inwieweit dem TO hier bekannt gewesen sein musste, dass das Gerät nicht dem Veräußerer gehört (§ 932 II BGB). Dies könnte natürlich den gutgläubigen Erwerb ausschließen. Die Frage ist, inwieweit es grob fahrlässig sein soll (im rechtlichen Sinne), den Angaben des Verkäufers insoweit zu vertrauen.
MfG,
Dominion.
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.129
kisser schrieb:Wenn das Handy noch nicht bezahlt wurde, dann ist es immer noch Eigentum der Telekom.
Das ist so pauschal falsch.
Fairy Ultra
Commander
- Registriert
- Sep. 2005
- Beiträge
- 2.848
Weil Eigentum mit Einigung und Übergabe erworben wird, das sollte ja vorliegen.
Ob Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde und wenn ja in welcher Form steht hier zumindest nicht.
Ob Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde und wenn ja in welcher Form steht hier zumindest nicht.
Zuletzt bearbeitet:
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