Auto gekauft -> Nach 1 Woche defekt. -> Händler nachbesserung?

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Galen Erso

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Hallo zusammen,

ich habe mir letzte Woche ein Auto gekauft. Bj 07 mit 90.000km auf dem buckel.

Das Auto habe ich 200km entfernt von einem Händler gekauft. Nun hat das Auto einen defekt wo mir meine Vertragswerkstatt nicht garantieren kann das es die 200km bis zum Händler übersteht. Aktuell fährt es noch.

Die Reparatur kostet mit neuteilen 550€. Der Händler meint bei ihm bekommt er das mit gebrauchten teil für 200€ inkl. einbau.

Mein Auto fährt aktuell noch. Aber das defekte teil kann jederzeit ganz kaputt gehen.

Der Händler will die abschleppkosten zu sich nicht übernehmen. Er meint das Auto fährt aktuell ja noch. Er will mir das teil per post schicken und ich soll es hier auf seine kosten einbauen lassen.

Kann er darauf bestehen mir das teil per Post zu schicken, was für mich evtl. bis zu 1 Woche ohne Auto bedeuten würde? -> komme dann 1 Woche nicht zur Arbeit... Oder kann ich darauf bestehen ihm das Auto per Abschleppdienst 200km bis zu ihm in die Werkstatt zu bringen, auf seine kosten.

Garantie habe ich keine, nur Gewährleistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
He sorry, aber das ist doch das fairste Angebot überhaupt!
Du musst nicht durch die Weltgeschichte mit einem defekten Wagen gondeln und der Händler erledigt die Sache unkompliziert über eine andere Werkstätte.


PS: Da bist du doch selbst schuld, wenn du bei einem weit entfernten Händler kaufst - da kann doch wirklich nicths der Händler dafür...manche Leute haben Ideen.:rolleyes:.
 
Naja das Problem ist das ich dann ca. 1 Woche kein Auto habe sonst wäre es mir ja recht egal...

Trotzdem ist die Frage nicht beantwortet, ob der Händler darauf bestehen kann mir das teil per post zu schicken oder ob ich darauf bestehen kann ihm das Auto hinbringen zu lassen.
 
Die Antriebswelle. Neu kostet die 400€. Der Händler meint er bekommt eine gebrauchte für 80€... ist dann natürlich auch die frage wie lange die hält.
 
Gewährleistung bedeutet dass der Handler nachbessern darf. Dazu muss der Wagen natürlich in seine Werkstatt gebracht werden wo du den Wagen gekauft hast. Sofern nicht durch zusätzliche Garantien abgedeckt, ist die Überführung dein persönliches Problem, genauso wie die Beschaffung eines Ersatzwagens für die Zeit der Reparatur.
Das was du hier allen Ernstes erwartest, bekommst du ggf. als zusätzliche Garantie beim Kauf eines Neuwagens. Das nennt sich dann Mobilitätsgarantie.
Sorry, sei froh dass er so flexibel ist und dir die Teile zukommen lässt und die Reparatur in der dir nahe gelegenen Werkstatt bezahlt.
 
§ 439 BGB
Nacherfüllung

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Laut BGB ist die Überführung nicht mein persönliches Problem... die frage ist wie gesagt ob ich sagen kann ich überführe es dahin damit ich innerhalb von 2 tagen ein funktionierendes Auto habe. Oder ob ich 1 Woche ob das Ersatzteil bei mir ankommt...
 
Die Frage ist halt ob der Paragraph hier gilt und wenn er sich quer stellt und das ganze rechtlich aussitzt, hast du noch viel länger als nur eine Woche keine Karre, denn die muss dann unter Umständen bis der Fall geklärt is stehen bleiben.

Meiner Meinung nach is das ein faires Angebot. Ich frage mich nur welche Werkstatt für den Tausch einer Antriebswelle ne Woche brauch. Schau dich doch mal in der Nähe um ob nicht irgendwo ne gebrauchte für 80 Euronen zu haben ist, dann würde ich den Händler mal fragen ob er damit einverstanden is und würde die einbauen lassen. Antriebswelle sollte eigentlich in 30 Minuten getauscht sein.
 
Ich meinte mit der 1 Woche bis der Händler die besorgt hat und schlussendlich zu mir geschickt hat.
 
Wenn Du zur Zeit noch fahren kannst, und der Händler Dir einen Austausch mit solchen Konditionen anbietet, warum lässt Du das nicht gleich erledigen? Ich finde das sehr kulant, und es kostet Dich auch nichts. Ein Ersatzwagen bei der Werkstatt Deiner Wahl sollte auch kaum Kosten verursachen. Im Moment scheinst Du ja noch täglich zur Arbeit zu fahren - da kannst Du jetzt bequem einen Termin Deiner Wahl machen.
 
Ich fahre nur 6km bis zur Arbeit. Da geht das noch. Das teil ist ja nichtmal bei mir das ist das Problem...
 
6km... im Sommer ...

Nimm ein Fahrrad für die Woche.

Lass dir das Teil zukommen, lass dir von dem Händler mitteilen, welche Werkstatt er gerne hätte und lass dort das Auto auf seine Rechnung reparieren.

Fertig.
 
B_Montana schrieb:
§ 439 BGB
Nacherfüllung

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Laut BGB ist die Überführung nicht mein persönliches Problem... .

Da dachte auch einer der wär so schlau wie du und ist prompt auf die Nase gefallen!
Willst du es ihm nachmachen?

Dann Auto ist noch fahrfähig, also wo liegt das Problem?

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kf...fer-das-auto-beim-kaeufer-abholen_022152.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:

Im Ergebnis muss also der Käufer eines Kfz oder eines Anhängers die Sache zur Mängelbeseitigung zum Verkäufer bringen, der Verkäufer hat jedoch die erforderlichen Transportkosten zu tragen (vgl. § 439 Abs. 2 BGB).

na dann wäre ja alles geklärt. Und PS: In deinem Link der fall hat so gut wie 0 mit dem zutun was ich frage. In dem Fall der Kerl wollte das der Verkäufer den Hänger abholt. Bei mir geht es darum ob ich das Auto bringe und der Verkäufer das dann zahlen muss.
Ergänzung ()

Damien White schrieb:
Lass dir das Teil zukommen, lass dir von dem Händler mitteilen, welche Werkstatt er gerne hätte und lass dort das Auto auf seine Rechnung reparieren.

Fertig.

Ja ich denke mal so mache ich es, habe vorhin mit ihm telefoniert und er hat gesagt er schickt das teil gleich morgen per express Versand los. Dann sollte es ja keine Woche dauern...
 
Laut Ribberys Link müsstest du den Transport selbst organisieren, könntest wohl aber die Kosten des Transports vom Verkäufer verlangen.

Wenn es dir aber hauptsächlich um die Verfügbarkeit deines Autos geht, dann wird die Suche nach einem entsprechenden Abschleppunternehmen (du müsstest dich nach dem günstigsten umsehen und kannst nicht einfach irgendeinen nehmen) + Schleppen zum Verkäufer -> Reparatur -> Rücktransport + möglicher Streit über die Kostenerstattung dir dein Auto auch nicht schneller / mit weniger Aufwand zurück bringen, als der Vorschlag des Verkäufers.
 
Wichtig zu wissen ist, daß für Folgeschäden oder Schaden am ersetzten Teil dann wieder der Verkäufer angesprochen wird (innerhalb der Gewährleistungsfrist), da dieser ja bereits einmal hatte nachbessern dürfen (auch, wenn er dafür einen Erfüllungsgehilfen beauftragt, bleibt er dafür verantwortlich).
Der Auftrag an die Werkstatt sowie die Rechnungslegung sollte entsprechend auch in seinem Namen erfolgen.
 
Woods schrieb:
Laut Ribberys Link müsstest du den Transport selbst organisieren, könntest wohl aber die Kosten des Transports vom Verkäufer verlangen.

So sieht es aus! Da das Auto noch fahrtüchtig ist, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass die Transportkosten ( Abschleppen), vom Verkäufer übernommen werden, vor allem wenn er schon soviel Kulanz zeigt....
 
Ja das war mir schon seit mehreren Beiträgen klar das der Sachverhalt so ist. Und zum Thema Kulanz, ich glaube er macht das nur mit dem Versenden weil ich noch 2 andere kleinere Mängel angesprochen habe wo er sich dann rausgeredet hat und schnell das Thema auf "ich verschicke dir das Teil dann brauchst du nicht extra herfahren" gewechselt hat...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Wie soll man sich rausreden können, wenn Mängel vorlegen?
Du hast ein Anspruchsdenken, was hier zurecht schon von vielen kritisiert worden sind.

Er hätte auch gar nichts machen müssen.....das ist dir klar ne?
Er hätte dich auch 200 Km fahren lassen können...


Ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem nicht.....
 
Mein Problem war im ersten Beitrag geschildert.

Er hätte auch nichts machen müssen... genau wenn mein Autohändler mir sagt "Das Auto fährt zwar noch aber eine 200km Autobahnfahrt wird es nicht überstehen", bin ich ja laut deiner Meinung in der Situation "Das Auto fährt doch noch da musst du die Abschleppkosten zahlen".

Wirklich konstruktive Beiträge von dir sind das ja nicht. Und wie schon gesagt ich habe mit ihm Telefoniert und die Sache hat sich erledigt. Unsinnige Antworten von dir helfen jetzt am wenigsten weiter.
 
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