Fragen zu Ausbildungszeugnis wegen den Zeiten!

garfunkel74

Lt. Commander
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Hallo,

hab zu einem Zeugnis einige Fragen.

Die Ausbildungszeit laut Vertrag war vom 01.09. 2011 bis zum 31.08. 2014
Dem Auszubildenden wurde mitgeteilt, das er nach Bekanntgabe der bestandenen Prüfung am 09.07. nicht übernommen wird und daher die Ausbildung beendet ist.

Wie wird nun im Zeugnis die Ausbildungszeit angegeben?

Herr XY ist vom 01.09.2011 bis zum ???? zum XY ausgebildet worden?
Danke für die Infos
 
Dort steht meines Wissens das Datum an dem das Zeugnis unterschrieben wurde.
Dein Vertrag läuft aber bis 31.08. Solange muss dich die Firma auch bezahlen.


Aber du hast dich hoffentlich schon beim Arbeitsamt gemeldet. Das muss man nämlich 3 Monate vor Vertragsende machen, sonst gibt es eine Sperre.
 
Das musst du aber nur machen, wenn du nicht bereits einen neuen Job hast.
Wenn du einen hast, musst du nur bescheid geben, dass du nahtlos in einen anderen Job wechselst.

Deine Ausbildung endet mit bestehen der Prüfung. Dieses Datum steht dann auch bei "-..ist in der Zeit vom xxx bis zum xxx bei uns ausgebildet worden"
 
ich bin nicht der Auszubildende......

Was viele nicht wissen ist das trotz der vertraglichen Laufzeit eines Ausbildungsverhältnisses vom 01.09.2011 bis zum 31.08.2014 nach Mitteilung an den Azubi das Verhältnis mit Bekanntgabe der bestehenden Prüfung beendet ist. Trotz der angegeben längeren Laufzeit im Vertrag. Versäumt der Betrieb dies und teilt eine Nichtübernahme dem Lehrling NICHT mit, bindet er den Azubi an sich und kann ihm später nicht sagen er wird nicht übernommen.

ich bin nur unsicher wie man die Zeit in einem Zeugnis angibt......

http://www.experto.de/b2b/ausbildung/ende-der-ausbildung-welches-datum-zaehlt.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant, ich dachte bisher immer der Betrieb müsste einen bis zum Ende des Vertrags weiter beschäftigen (oder freistellen und weiter bezahlen).
Da lag ich wohl falsch.


Das heißt somit, das man sich bei Prüfung am 9.07. spätestens am 9.04. beim Amt melden muss.
Und falls man den Prüfungstermin erst nach 9.04. erfährt, muss man sich innerhalb 3 Tage nach Kenntnis des Datums melden.
Aber spätestens am 31.05. muss man sich melden, da läuft der Vertrag so oder so aus.
Gilt natürlich nur, wenn man bis dahin keinen neuen Vertrag irgendwo hat.

Wenn der Betrieb einem die Nichtübernahme vergisst mitzuteilen und man arbeitet einfach weiter, dann muss man aufpassen. Wenn es keinen Tarifvertrag gibt, kann es passieren, dass man weiterhin nur Azubi-Gehalt erhält.
 
In meinem Arbeitszeugnis stand das Datum meiner bestandenen Mündlichen Prüfung.

@Whiteshark: Man lernt eben nie aus ;-)
 
Die 3 Monatsfrist um sich beim Amt zu melden gilt übrigens nicht bei Azubis. Zumindest im Normalfall. Wenn bekannt sein sollte, dass man nach Ende der Ausbildung nicht übernommen wird, ändert das vllt. etwas an der Situation.

Ich hatte mich damals auch erkundigt, weil ich wusste, dass ich wegziehe und damit definitiv nicht im Betrieb weiterarbeiten würde. Habe mich dann bei dem Amt gemeldet als ich den Termin der mündlichen Prüfung erhalten habe, weil das war dann definitiv mein letzter Arbeitstag. Und das war glaub 1 Monat davor.

Ausserdem gibt es dann auch noch die Situation, dass ein normaler Vertrag 3 Jahre läuft und bei z.B. Verkürzung um halbes Jahr, kam ich gar nicht auf die Idee darauf zu bestehen das halbe Jahr dann noch dort zu arbeiten (Vertraglich scheint das ja möglich zu sein, wenn man hier so liest). Dachte eigentlich immer es ist auch vom Gesetz her so, dass die Ausbildung ab dem Zeitpunkt endet, wo man die mündliche Prüfung besteht und damit dann eine Bescheinung über eine bestandene Ausbildung erhält.
 
Dachte eigentlich immer es ist auch vom Gesetz her so, dass die Ausbildung ab dem Zeitpunkt endet, wo man die mündliche Prüfung besteht und damit dann eine Bescheinung über eine bestandene Ausbildung erhält.

genau so ist es.

Wenn du verkürzt, wird dein Vertrag nicht geändert (zumindest nicht bei einem halben Jahr)

Und nein, du brauchst AB dem bestehen der Prüfung einen gültigen Arbeitsvertrag. was mit der "Zwischenzeit" die dadurch entsteht ist, ist individuell. manche Arbeitgeber zahlen noch ein volles Ausbildungsgehalt, manche nicht.
 
Zensai schrieb:
Und nein, du brauchst AB dem bestehen der Prüfung einen gültigen Arbeitsvertrag.

Ab der Bekanntgabe der Ergebnisse, um das genauer auszuformulieren. Es kann nämlich durchaus sein, daß zwar ein vorläufiges Ergebnis recht frühzeitig bekannt gegeben wird, z.B. mitten im Monat (und man dann schon einschätzen kann, ob man bestanden hat oder nicht), die offizielle Bekanntgabe seitens des Prüfungsausschusses erfolgt dann aber erst z.B. zum Monatsende (festgesetzter Stichtag). Es zählt hier tatsächlich die offizielle Bekanntgabe, das ist dann auch der Tag, der auf dem Ausbildungszeugnis vermerkt wird (das meist vordatiert angefertigt wurde).

"Zwischenzeiten" gibt es da nicht, somit gibt es auch keine eventuellen Unstimmigkeiten mit dem TzBfG.

Ach ja: Der Stichtag wird von der Kammer im Voraus bestimmt, nicht vom Betrieb. Sobald dem Betrieb die Ergebnisse vorliegen, ist er verpflichtet, den Auszubildenden unverzuglich darüber zu informieren.
 
Twostone schrieb:
Ab der Bekanntgabe der Ergebnisse, um das genauer auszuformulieren. Es kann nämlich durchaus sein, daß zwar ein vorläufiges Ergebnis recht frühzeitig bekannt gegeben wird, z.B. mitten im Monat (und man dann schon einschätzen kann, ob man bestanden hat oder nicht), die offizielle Bekanntgabe seitens des Prüfungsausschusses erfolgt dann aber erst z.B. zum Monatsende (festgesetzter Stichtag). Es zählt hier tatsächlich die offizielle Bekanntgabe, das ist dann auch der Tag, der auf dem Ausbildungszeugnis vermerkt wird (das meist vordatiert angefertigt wurde).

"Zwischenzeiten" gibt es da nicht, somit gibt es auch keine eventuellen Unstimmigkeiten mit dem TzBfG.

Ach ja: Der Stichtag wird von der Kammer im Voraus bestimmt, nicht vom Betrieb. Sobald dem Betrieb die Ergebnisse vorliegen, ist er verpflichtet, den Auszubildenden unverzuglich darüber zu informieren.

bei uns hat die Kammer zunächst keinen Prüfungstermin bekanntgegeben. Bis vor 5 Wochen hieß es nur: im Juli ! dann wurde ein Zeitraum angegeben und vor ca. 2 Wochen dann der definitive 9. Juli als IHK Prüfungstag. Die Informationen des bestandenen Schulprüfung wurden bereits Ende Juni mitgeteilt.
Da am 9. Juli unmittelbar nach Prüfung das Ergebnis mitgeteilt wird, endet ab der Aussage: BESTANDEN das Ausbildungsverhältnis.
 
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