Film mit Freund teilen

lolorollo

Ensign
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Juli 2013
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141
Hallo,
Ist es legal, einen Film für einen Freund zu hochzuladen, sodass nur er darauf Zugriff hat? (zb. als rar Archiv mit Passwort und nur ihm das Passwort geben)
Es ist ja erlaubt mit Freunden Musik auszutauschen, wenn nur sie darauf Zugriff haben und jetzt frag ich mich ob das bei Filmen genauso ist.
 
Woher ist der Film, musst du vor dem hochladen eine Kopierschutzmaßnahme umgehen?
 
Klar, deinen privaten Film, wie du dich mit Eiswasser übergießt, darfst du so natürlich teilen!
 
geht kein USB-Stick? ^^ 10 GB iwo hochzuladen würde mich jetzt nerven....
 
So kann man nur darüber spekulieren was er vor hat!
Mehr Details vom TE wären durchaus sinnvoll...

1.) Was genau Hochladen?
2.) Wohin Hochladen?
3.) Bandbreite des Anschlusses?
4.) Wieviel GB hochladen?
 
txcLOL schrieb:
Sorry, aber ist das dein fucking Ernst? Die Antwort ist ja wohl klar...

Echt? Ich wette du täuschst dich ;)

Die Antwort ist übrigens "JA",sofern er keinen Kopierschutzt überwinden musste, um den Film zu extrahieren. Das private Teilen ist erlaubt, z.m. war es das mal.

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html
Der Bundesgerichtshof hat als Anhaltspunkt die Obergrenze bei sieben Vervielfältigungen gesehen (BGH, GRUR 1978, 474). Die Kopien dürfen nur für den eigenen privaten Gebrauch gemacht werden, zum Beispiel für den CD-Player im Fahrzeug oder als Zuwendung für Personen, zu denen man eine engere persönliche Beziehung hat, wie Verwandte oder Freunde. Mit diesen Kopien darf kein Erwerbszweck verbunden sein.
Ergänzung ()

kurzer Nachtrag:
Den Kopierschutzt darf man offenbar legal überwinden, fall's es zum Zwecke einer Sicherungskopie ist (wusst ich auch nicht bisher):
Das Anlegen der typischen Sicherungskopie von der Original -CD einer Software (Anwendungsprogramm) ist nach wie vor erlaubt, §69d Abs.2 UrhG und fällt nicht unter die Kopierschutzvorschriften, §69a Abs.5 UrhG.
 
Dese schrieb:
Die Antwort ist übrigens "JA",sofern er keinen Kopierschutzt überwinden musste, um den Film zu extrahieren.

Echt praktisch, wenn er seinen illegal heruntergeladenen Film auf diese Weise legal mit dem Freund teilen kann :evillol:
 
r0ck3r schrieb:
Echt praktisch, wenn er seinen illegal heruntergeladenen Film auf diese Weise legal mit dem Freund teilen kann :evillol:

davon redet doch bisher keiner. woher er den film hat ist noch völlig offen und eigentlich bei der frage so, wie er sie gestellt hat auch nicht zu verstehen.

@all:
interessant finde ich in der quelle, die ich gepostet hatte noch das hier:
Wer nur für seinen eigenen privaten Gebrauch kopiert, auch unter Umgehung des Kopierschutzes, macht sich nicht strafbar, § 108b UrhG lit 2b. Der gewerbsmäßig Handelnde muß allerdings bis zu drei Jahren Haft befürchten.
 
Dese schrieb:
Die Antwort ist übrigens "JA",sofern er keinen Kopierschutzt überwinden musste, um den Film zu extrahieren.

Extrahieren: bedeutet lediglich das man komprimierte Daten entpackt! Was hat das mit legal oder illegal zu tun? Woher stammt das Filmmaterial?
 
Visceroid schrieb:
Woher ist der Film, musst du vor dem hochladen eine Kopierschutzmaßnahme umgehen?

Also bei BR wäre das Thema klar, jedoch ist die Rechtsprechung sich bei DVDs zwischenzeitlich uneinig. Teilweise wird bei Gerichten der Einwand akzeptiert, daß es beim normalen DVD-Kopierschutz es sich eben um keine "ausreichenden" Kopierschutz handelt, weil er mit einfachsten Mitteln ausgehebelt werden kann, und dieser Umstand hinlänglich bekannt ist.

Abgesehen davon spricht man einem Inhaber des Originals das Recht auf eine Privatkopie zu, weil dieser bei Beschädigung des Originals über keine adäquate Möglichkeit eines Ersatzes, unter zumutbaren Mitteln, verfügt. D.h. im Klartext es gibt keine zumutbare Möglichkeit eine verkratze DVD zu ersetzen. Denn selbst wenn der Hersteller so eine Möglichkeit anbietet, ist sie oft teurerer als das Original vom Krabbeltisch, also unzumutbar.
 
Dese schrieb:
Den Kopierschutzt darf man offenbar legal überwinden, fall's es zum Zwecke einer Sicherungskopie ist (wusst ich auch nicht bisher):

Das bezieht sich aber auf Software. Du darfst also von deiner Windows-CD eine Kopie machen um diese zu sichern. Bei Filmen greift das leider nicht.
 
Dese schrieb:
davon redet doch bisher keiner. woher er den film hat ist noch völlig offen
Richtig. Es redet aber auch niemand davon, dass es sich um ein privates Werk handelt oder eine Original-DVD. ;)

Solange der TE sich nicht dazu äußert vermute ich halt das, was ich geschrieben habe. :p
 
@BlackWidowmaker: Uneinig heißt aber auch dass es keinen Präzedenzfall gibt?
Da wir bis jetzt keinerlei Angaben haben wollte ich mal grundsätzlich gleich die 2 wichtigsten Infos in meiner Rückfrage haben ;)
 
~TooL~ schrieb:
Extrahieren: bedeutet lediglich das man komprimierte Daten entpackt! Was hat das mit legal oder illegal zu tun? Woher stammt das Filmmaterial?
extrahieren hat nichts mit komprimiert zu tun. Und lies mal auch den anfang des satzes: SOFERN ER KEINEN KOPIERSCHUTZT ÜBERWUNDEN HAT.
Demzugrunde liegt die annahme, dass er den film selbst gerippt oder eben extrahiert hat.

Extrahieren zu deutsch: entnehmen, herzuasnehmen. Dsa hat absolut nichts mit komprimieren oder dekomprimieren zu tun. Aus einem komprimierten Kontainer kann man natürlich auch etwas extrahieren, was sinniger weise einer dekompression bedarf. Das Extrahieren bezeichnet jedoch ganz allgemein die Entnahme.
Ergänzung ()

r0ck3r schrieb:
Richtig. Es redet aber auch niemand davon, dass es sich um ein privates Werk handelt oder eine Original-DVD. ;)

Solange der TE sich nicht dazu äußert vermute ich halt das, was ich geschrieben habe. :p

kannst du ja gerne, aber was hat diese vermutung mit dem thema zu tun, insbesondere mit seiner frage?

die antwort ist nämlich ganz einfach: er darf!

ob er an den film illegal rangekommen ist oder nicht, ist eine ganz andere frage. das man was illegales selbst nicht einfach verbreiten/weitergeben darf ist acuh eine andere frage, die aber im allgeminen schon jeder selbst weiß.

oder würdest du bei der frage "darf ich einen schal meinem freund ausleihen" auch gleich erst von mir wissen wollen, ob ich den schal nicht gestohlen habe?

edit: der TE hat eine einfache frage gestellt, die kann man, wenn man es weiß einfach beantworten.
man kann dann natürlich darauf hinweisen, dass es naheligende umstände geben könnte, die dafür zusätztlich relevant sind. aber dazu reicht es darauf hinzuweisen und muss hier nicht ein dickes fass aufmachen und danahc fragen oder gar es utnerstellen.

irgendwie immer das gleiche hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber diese Diskussion wird mir echt zu schwachsinnig und sinnbefreit, zumal es keine weiteren Infos vom TE gibt.
Jaja, deine Annahmen sind natürlich alle richtig :D

Viel Spaß noch ;)
 
Dese schrieb:
edit: der TE hat eine einfache frage gestellt, die kann man, wenn man es weiß einfach beantworten.
man kann dann natürlich darauf hinweisen, dass es naheligende umstände geben könnte, die dafür zusätztlich relevant sind. aber dazu reicht es darauf hinzuweisen und muss hier nicht ein dickes fass aufmachen und danahc fragen oder gar es utnerstellen.

irgendwie immer das gleiche hier.

Naja, wenn die Antwort so einfach ist, dann schreib dem TE doch einfach, Ja Du darfst oder Nein Du darfst nicht! Dann kann der thread ja dicht gemacht werden.
 
Dese schrieb:
oder würdest du bei der frage "darf ich einen schal meinem freund ausleihen" auch gleich erst von mir wissen wollen, ob ich den schal nicht gestohlen habe?

edit: der TE hat eine einfache frage gestellt, die kann man, wenn man es weiß einfach beantworten.

Nun, nur weil eine Frage einfach ist, bedeutet das noch lange nicht, daß es auch eine einfache Antwort dazu gibt. Tatsächlich ist das Thema sehr, sehr komplex, vor allem im juristischen Sinn. Und genau das wollte der TE wissen.


Tatsächlich ist der Fall so "einfach", daß er gute Chancen hätte vor einem Gericht verhandelt zu werden.


Nun kommt es mir langsam etwas trollig vor, daß sich der TE nicht weiter äußert. Einfach mal eine "einfache Frage" in den Raum werfen und abwarten wie sich die Leute zerfleischen. Wenn das Absicht war, ist diese aufgegangen.

Denn die eigentliche Antwort müsste lauten: WAYNE?

Ob die digitale Kopie legal ist oder nicht, entscheidend ist, daß solange er das Passwort im Netz nicht verbreitet, oder sein "Freund" ihn nicht anzeigt, gilt:

Wo kein Kläger, da kein Richter!
 
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