Eine
GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, während
OHG und
KG beides Personengesellschaften sind. Für eine GmbH ist ein Mindestkapital von 25k€ bei Gründung vorgeschrieben, mit welchem das Unternehmen dann auch haftet. Eine Gründung mit geringerem Kapital ist zwar möglich (jedoch mindestens 12k5€), jedoch muß der Restbetrag durch Sacheinlagen erbracht werden. Für eine OHG wie für eine KG ist kein mindestkapital vorgeschrieben, da dort auch mit Privatvermögen gehaftet wird. Bei einer GmbH hat der Geschäftsführer nur dann, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann, eine Nachschusspflicht, es wird mit dem Gesellschaftsvermögen, aber mindestens dem Stammkapital gehaftet.
Relevante Gesetze sind das GmbHG sowie das HGB.
OHG und KG sind keine eigene Rechtspersönlichkeit, während eine GmbH sehr wohl eine juristische Person darstellt, entsprechend kann sie handeln und wird sie behandelt.
Ab einer gewissen Größe (bei einer GmbH) muß die externe Buchführung offengelegt werden. Für OHG wie KG besteht keine Publizitätspflicht.
Eine Verlustbeteiligung bei einer OHG erfolgt nach Vertrag (wenn nicht vorhanden, "nach Köpfen"), bei einer KG in "angemessenem Verhältnis" zwischen den Gesellschaftern, meist prozentual nach Einlage (bis max zur Höhe der Einlage der Kommanditisten, der Komplementär haftet auch mit Privatvermögen). Gweinnbeteiligung ist ähnlich, jedoch entfallen bei Gewinn mindestens 4% auf die Einlage (wenn kein Vertrag vorhanden), der Rest wird bei der OHG "nach Köpfen" verteilt, bei der KG wieder "in angemessenem Verhältnis".
Geschäftsführung/Vertretung:
OHG: Nach Vertrag/Jeder
KG: Komplementär
GmbH: Geschäftsführer (eingetragen)
Stimmrecht:
OHG/KG: "nach Köpfen"
GmbH: Nach Kapitalanteil