Eigenbau PC von der Steuer absetzen?

EinBick

Cadet 2nd Year
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Mein alter Rechner hat mittlerweile 7 Jahre auf dem Buckel und mein Laptop ist auch schon 3 Jahre alt. Es wird Zeit für einen neuen PC.

Nun gibt es folgendes Problem:
Da der Rechner neben der Arbeit auch für Videospiele privat genutzt wird soll es ein PC Marke Eigenbau sein. Sprich Komponenten einzeln kaufen (alle beim selben Anbieter) und diese dann Zuhause zusammen bauen.

Die Frage ist nun wie man das jetzt in die Steuererklärung schreibt. Und ob man ihn so überhaupt absetzen kann.

Beruf Lehrer

Im Voraus danke für Antworten.
 
Wenn dann nur ein Teilbetrag in Höhe eines normalen Office PCs ... die High-End-Gamer Kiste wirst du sicher nicht beim Finanzbeamten durchwinken können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht um einen PC im Wert von 700 Euro. Es ist schonmal einer im Wert von 1000 Euro durchgegangen, das war aber ein Komplett PC... Die große Frage ist nur ob es einen Unterschied macht, dass ich die Teile einzeln kaufe und nicht den PC als ein Komplettpaket.
 
Frag deinen Finanzbeamten. Evtl. lohnt es sich ja, noch eine Zusammenbau-Pauschale beim Shop zu bezahlen damit es als Komplett-PC durchgeht. Aber wenn die Kiste nachher 1.500 oder 2.000€ Kostet schaut auch ein Finanzbeamter genauer hin. ;)
 
Wie gesagt der PC kostet 693 Euro sprich knapp 700 Euro. Im Internet habe ich jetzt schon mehrfach die Information gefunden, dass alle Teile die nicht einzeln sondern nur mit einem PC betreibbar sind (also Maus Tastatur Monitor) und auch PC Einzelteile zu einem PC hinzugerechnet werden. Würde bedeuten es müsste eigentlich auch als Einzelteilbestellung durchgehen. Es wäre nur schön wenn das mal irgendwer bestätigen könnte. :(
 
Hab ich doch schon geschrieben -> bestätigen kann dies dir dein Finanzbeamter. Schreib ihm doch mal oder ruf da an. Als Lehrer solltest du ja nicht sooo kontaktscheu sein.
 
Ja geht hab ich selbst gemacht 2013. Rechnungen bis 400€ werden dabei sofort komplett beruecksichtigt und muessen nicht erst ueber x jahre abgeschrieben werden
 
Hier geht es aber um eine Einkommenssteuererklärung. GWGs gibt es m.E. nur im gewerblichen Bereich/Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Als Privatperson hat man hierfür ja die Pauschalen wie Arbeitnehmerpauschale von 1.000€ die man eh immer ansetzen kann.
Wenn der PC also nur 700€ kosten soll, dann brauchst du keine Belege einreichen, da dir die 1.000€ als Pauschale zur Verfügung stehen. Erst wenn du insgesamt Ausgaben über 1.000€ hast musst du Belege sammeln ...

Oder bist du selbstständiger Lehrer und hast somit auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit? Als angesteller bzw. verbeamteter Lehrer müsste es Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit sein. Da hilft - wie gesagt - die AN-Pauschale.
 
Schreib einfach die Summe der einzelnen Bauteile als Ausgabensumme in die Steuererklärung und gib als Hersteller den Namen des Hauptlieferanten an. Mache eine Tabelle mit allen Quittungsausgaben, welche Du auf Anforderung nachreichen kannst. Lasse alle Spielkomponenten bei den Ausgaben weg.
 
Ich bin sicher, Du kannst Deinen PC komplett von der Steuer absetzen. (Natürlich lohnt sich das erst wenn Du den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ausreizt.) Selbst einen Highend-PC, es könnt ja Lernspiele geben die sowas benötigen und Du beschäftigst Dich für eine Klassenarbeit/politische Bildung mit Computerspielen. Der Finanzamtsfuzzi (solang er keine 25 ist) wird eh 0 Ahnung haben, und auch wenn er jünger ist gibt es keinen Grund den PC nicht absetzen zu dürfen.

Hauptsache hast (eine) korrekte Rechnung(en), wo alles drauf ist.
 
_killy_ schrieb:
Wenn dann nur ein Teilbetrag in Höhe eines normalen Office PCs ... die High-End-Gamer Kiste wirst du sicher nicht beim Finanzbeamten durchwinken können.

Kannst du mir ein Gesetzt oder Paragraphen dazu nennen, der das regelt?
Ich meine ein Informatiker z.B. könnte schon einen PC für 4000€ benötigen, sei es jetzt zum Rendern/fahren von Analysen oder etc.

Bisher bin ich auch noch der Ansicht, dass es in Ordnung ist.
 
Wenn Du einigermaßen sicher gehen willst, dann kauf den PC OHNE Grafikkarte und reich diese Rechnung beim Finanzamt ein.
Und hinterher kaufst Du Dir die Grafikkarte gesondert dazu.

Sollte dann natürlich kein Xeon ohne Grafikeinheit sein.
Ganz so unbedarft wie vor noch 20 Jahren sind Finanzbeamte heutzutage nicht mehr, was PCs angeht.
 
@ ND

Er schreibt doch "Beruf Lehrer" - beim Informatiker wird die CAD Karte sicher durchgehen ... ansonsten war bisher auch immer mein Angebot sich direkt an seinen Finanzbeamten zu wenden. Die beissen nicht und geben am Ende auch ihre Sicht mit, mit der sie auch prüfen.
 
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