ebay Käufer will Grafikkarte zurückschicken

OK, auch die Verpackung dürfte ordnungsgemäss sein; aber wie gesagt, das müssten dann der Empfänger oder Paypal Dir beweisen, dass die Verpackung nicht ordnungsgemäss gewesen sein sollte; da würde ich mir jetzt weiter keine Gedanken machen !

Und nochmal wie bereits gesagt :

Nimm die Karte aus Kulanz zurück oder warte ab, was Paypal entscheiden wird !

dacapo schrieb:
Das ist Quatsch, denn von einem Kühlerwechsel oder Lüftertausch der Grafikkarte wird sicherlich nicht der ganze Rechner des Käufers abrauchen:rolleyes:

Ja, ja, ja ....... die Betonung liegt aber halt auf "sicherlich" und Pferde hat man halt auch schon vor der Apotheke kotzen sehen !

Vielleicht erklärst Du Dich ja auch dazu bereit, die Haftung des Verkäufers zu übernehmen, falls Dein "sicherlich" eben doch nicht zutrifft !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausschluss der Sachmängelhaftung geht übrigens nur wenn keine falsche Beschreibung des Artikels vorliegt. Da aber geschrieben wurde ohne Mängel und nun die Lüfter rappeln oder rauschen, würde ich an deiner Stelle die Karte einfach zurück nehmen. Beim nächsten mal nen Screenshot von der Seriennummer machen und dann die Karte testen und wieder einstellen.
 
Bei Lüftern handelt es sich nun mal um bewegliche Teile und die können verschleißen. Es muss ja jetzt nichtmal sein, dass die beim Versand kaputt gegangen sind, sondern einfach ein unglücklich Zufall passiert ist und die Lüfter so oder so übern Jorden gegangen wären - egal ob du die Karte verwendet oder versendet hättest.

Es ist immer ein Risiko etwas per Versand ohne Vorort Begutachtung zu verschicken. Sicherlich kann man jetzt der Ansicht sein, dass per Paypal verkauft zu haben dein Nachteil ist, aber ich würde das mal aus der anderen Perspektive sehen. Wenn der Käufer ehrlich ist - und davon muss du nun mal ausgehen - dann hat er nun Geld im guten Glauben an ein fehlerfreies Produkt ausgegeben. Er hat es aber nicht bekommen und ich wäre dann auch angepisst, vor allem wenn sicher der Verkäufer quer stellt.

Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einem Mediaplayer, den ich hier vorher getestet und dann verschickt habe. Beim Käufer hat er dann nicht funktioniert und er wollte ihn zurückgeben. Da habe ich erklärt das er das gerne tun kann, das Gerät aber vorher funktioniert hat. Wenn er mir also jetzt den Player zurückschickt und er funktioniert (bzw. einen anderen Fehler als den beschriebenen aufweist), geht er Retour an in zurück und er darf die Versandkosten bezahlen - und wenn ich es mit einem Anwalt durchgesetzt hätte. Daraufhin hat er sich das Dingen nochmal angeguckt und heraus gefunden das sich die HDD im Player gelockert hatte, einmal wieder fest gemacht und schon lief das Dingen wieder. Fall gelöst.

Ist jetzt kein Rezept für dich, aber wenn du mit absoluter Gewisseheit sagen kannst, dass bei dir keinerlei Anzeichen für so einen (bevorstehenden) Defekt zu sehen waren, versuch es mit DHL zu klären. Ansonsten bleibt dir nur Rücknahme oder Rabatt. Denk immer dran, selber wolltest du sowas auch nicht haben wollen.

Beim nächsten mal mach unmittelbar vor dem Versand Fotos und lass zu Not noch einen unbeteiligten Dritten (Freunde, keinen aus der Familie) alles mit checken und möglichst auch beim einpacken dabei sein. Wenn du einen Zeugen hast, der unter Eid bezeugen kann, dass der Defekt vorher nicht vorgelegen hat, kann es auf jeden Fall nicht Schaden und hilft auch gerne aufsässige Käufer Mundtot zu machen.

An alle die meinen Paypal würde sowieso dem Käufer recht geben:
Was hat Paypal denn für Möglichkeiten? Es steht Wort gegen Wort, aber das Gerät ist nun mal kaputt. Wenn man keine 800-1000 Euro für ein Gutachten ausgeben möchte, bleibt ja nur ne Fakten Entscheidung. Und Fakt ist, dass Gerät ist kaputt und da man davon ausgehen kann, das ein Käufer die Ware gerne haben möchte und ein Verkäufer sie gerne los werden möchte, ist klar welcher Weg zu wählen ist.
 
Wäre es eine Möglichkeit, wenn er damit zu einem Fachmann geht, der dann prüft, ob und was genau mit der Karte nicht stimmt?
 
Der Fachmann / Gutachter + Zeit wird dich mehr Kosten als die Karte einfach zurück zu nehmen. Und die Kosten für einen Gutachter musst du vorstrecken, wenn du überhaupt bei irgendeiner Instanz durchkommen solltest das der Käufer dann diese Kosten tragen muss.
 
Das bezweifle ich mal stark. Die werden alles in Bewegung setzen um an ihre Kohle zu kommen. Denkste die sind dumm?

Ja, ich denke das auch.

Das Inkasso ist bis jetzt immer im Sande verlaufen. Paypal möchte keinen Präzedenzfall schaffen und weiß ganz genau, dass sie sich auf dünnem Eis bewegen, wenn sie sich über deutsches Recht stellen.

Paypal Account sollte man aber abschreiben, obwohl es dort auch Berichte gibt, dass Paypal ohne Account Löschung/Sperrung "aus Kulanz" klein bei gibt.
 
GrooveXT schrieb:
Wenn der Käufer ehrlich ist - und davon muss du nun mal ausgehen - dann hat er nun Geld im guten Glauben an ein fehlerfreies Produkt ausgegeben. Er hat es aber nicht bekommen und ich wäre dann auch angepisst, vor allem wenn sicher der Verkäufer quer stellt.

Stimmt schon, aber Du solltest nicht verkennen, dass dem Käufer beim Kauf bewußt war oder bewußt sein musste, dass er einen gebrauchten Artikel erwirbt und das auch noch unter Auschluss jedweder Gewährleistung ! Fehlerfreiheit ist beim Gebrauchtkauf eben nicht garantiert, es sei denn der Verkäufer hat offensichtliche Mängel verschwiegen - aber hierfür wäre der Käufer beweispflichtig !

Er kann sich nun, da das Kind in die Hose gegangen ist, natürlich auch nicht so hinstellen oder Erwartungen hegen, als habe er Neuware mit Gewährleistung und Garantie gekauft !

Er hat das Risiko in Kauf genommen und hat es nun auch zu tragen, falls der Verkäufer sich nicht kulant zeigt; tut Letzterer Letzteres nicht, ist ihm kein Vorwurf zumachen, denn er hat seinen Vertrag erfüllt, und die notwendige Sorgfalt beim Versand walten lassen; wenn er den Defekt nicht bewußt verschleiert hat, ist er voll im Recht, das Dingens nicht zurückzunehmen !

Alles andere wäre freiwilliges Entgegenkommen - und es stünde dem Käufer ja frei, nur Neuwaren mit den entsprechenden Grantien und Gewährleistungen zu erwerben. Man kann nicht einerseits die Vorteile des Gebrauchtwarenkaufes in Anspruch nehmen und sich dann so hinstellen, als habe man Neuware gekauft !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich seh zwei Möglichkeiten:
1. Argumentieren, dass es sich bei Lüftern um einen Verschleiß Artikel Handelt und der Zustand bei einer 2 Jahre alten Karte Normal ist.
2. Dem Käufer einen Moderaten Rabatt Anbieten.

wenns blöd läuft, gibt Paypal dem Verkäufer Recht, ist dann halt so.
Ich würde dann aber auf alle fälle die Seriennummern vergleichen.


DHL kannst vergessen, außer der Karton var von außen beschädigt.
 
florian. schrieb:
2. Dem Käufer einen Moderaten Rabatt Anbieten.
Und genau das würde ich machen.

Da der Käufer ja sogar bereit ist, sich mit DHL in Verbindung, scheint es nicht so, als ob er unbedingt darauf aus ist, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Ein kleinen Preisnachlass würde ich ihm anbieten, dann kann er sich einen neuen Lüfter draufschnallen und beide Seiten sollten zufrieden sein.
 
Ich bin auch der Meinung, dass du alles richtig gemacht hast.
Vorallem weil du ja bei Abgabe der Karte im Karton nicht mehr verfolgen kannst was mit der Ware auf dem Transportweg passiert.
Von daher würde ich mich dem Käufer gegenüber auch nicht weiter äußern. Die Karte war bei dir vollkommen in Ordnung, sonst hättest du ja was erwähnt.

Die Sache mit Paypal ist ärgerlich, und eigentlich ein Unding. Denn du kannst dir nicht mal im Ansatz sicher sein wie du deine Ware zurückbekommen wirst.

Für dich ein Minus-Geschäft mit Lehrgeld.

Es wird dir also nicht viel übrig bleiben als einen Nachlass zu gewähren, die Karte zurück zu nehmen oder stur bleiben und auf deiner Ansicht bestehen. Für letzteres brauchst du gute Nerven und einen Juristen.
 
umax1980 schrieb:
Es wird dir also nicht viel übrig bleiben als einen Nachlass zu gewähren, die Karte zurück zu nehmen oder stur bleiben und auf deiner Ansicht bestehen. Für letzteres brauchst du gute Nerven und einen Juristen.

Nachlass muss er nicht gewähren und sollte er keinesfalls von sich aus und auch noch freiwillig gewähren, denn das könnte ggfls. als Schuldeingeständnis interpretiert werden.

Und ob er die Nerven dazu hat, das durchzustehen, muss er selbst wissen; aus meiner Sicht braucht er da gar keine für, denn er it, wenn seine Darstellung zutrifft, vollkommen im Recht !

Und einen Juristen braucht er dann noch viel weniger ! Welch einen Unsinn - für 100 Euro ! Er muss die Sache nur aussitzen; selbst wenn Paypal gegen ihn entscheidet, passieren wird danach auch nix; im schlimmsten Fall bekommt er den Artiekle zurück und das Geld darf er trotzdem behalten !
 
Denke auch an die gegnerische Partei.

Wer weiß, wie weit der Käufer geht. Vielleicht ist es ein 16 Jähriger, da brauchst nur warten ;)
 
.... ja, ja, ja, .... Warten auf Godot ....
 
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