Frage zum Onlinehandel (Durch ein Onlinespiel Profit gemacht)

Neyman

Newbie
Registriert
Feb. 2015
Beiträge
5
Hallo CB,

ich habe bis vor kurzem ein Online Spiel, MapleStory, gespielt, und habe nach fast 9 Jahren endlich damit aufgehört.

Ich habe Sachen im Monat Januar - Feb im Wert von ca. 4000€ verkauft. (Größtenteils Ingame-Gold)
Meine Frage ist, kann ich ärger vom Finanzamt bekommen? Ich weiß ja nicht, ob die das gewerblich sehen, da ich ja quasi 9 Jahre Geld in dieses Spiel 'investiert' habe (in Form von ingame Güter; Da es wie quasi jedes andere kostenlose Online-Spiel ja ein Pay2Win ist)

Man soll ja ein Gewerbe anmelden wenn es eine bestimmte Summe überschreitet, aber das war ja nur eine einmalige Sache? (Ist ja nicht so, dass ich jeden Monat so viel verkaufe)


Was ich dazu noch sagen muss: Das meiste Gold wurde an Privatleuten verkauft (bzw. an irgendwelche Asiaten mit einer Privat PP email)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt kein Problem mit der Steuer und "gewerblich" ist so und so was ganz anderes !
 
Muss ich denn keine Steuern zahlen?

Glaube mal gelesen zu haben der maximale Betrag ist 450 eu im Monat, den man 'steuerfrei' als Privatperson verkaufen darf.
(Was ich mir ja kaum vorstellen kann, denn wenn man ein Auto verkauft gehen ja mindestens 500-600 über die Runden)
 
Du musst keine Steuern bezahlen; da gibts auch keinen maximalen Betrag !

Du verkaufst ja keine Dinge, mit denen Du eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgst, sondern (virtuelle) Sachen aus Deinem Eigentum, die Du selber zuvor erworben hattest; und Du machst wahrscheinlich dabei eher als einen Gewinn noch einen erheblichen Verlust !
 
Ja in der Tat habe ich, wenn ich bedenke (bin jetzt 19), wo ich 11 war und mit jedem Taschengeld zur Tanke gelaufen bin um mir eine Wallie-Card zu holen :D

Dagegen sind 4000 Eu nichts. Aber danke für deine Antwort :) Das hat mich sehr beruhigt
 
Hast Du denn überhaupt sonstiges steuerpflichtiges Einkommen ?

Wenn Du Schüler oder Student und ohne Einkommen bist, hättest Du selbst dann, wenn Du etwas Steuerpflichtiges verkaufen würdest, circa 8.000 Euro an steuerfreiem Gewinn (Gewinn = Umsatz ./. Aufwand) im Jahr !
 
Ne bin ein Schüler, und ich hab halt (nach 9 Jahren) eingesehen, dass ich ohne das Spiel besser dran bin^^(Ich mein, ich mach nächstes Jahr mein Abitur, und spätestens wenn ich studieren gehe, wäre eh finito)

Kannst du mir eventuell, für den Fall der Fälle, den Paragraph geben, wo das drinsteht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Oki, wie gesagt, alles kein Problem und viel Erfolg beim Abi !
 
Nope, ~8000€ sind pro Nase und Jahr ohnehin steuerfrei, außer du hast noch gearbeitet...
Ist so geregelt weil ein Billiglöhner sonst nicht von 1200 Brutto überleben könnte.
 
Das ist aber die Einkommensteuer, evtl fällt ja noch Umsatzsteuer an. :lol:
 
werkam schrieb:
Das ist aber die Einkommensteuer, evtl fällt ja noch Umsatzsteuer an. :lol:

So ein Unsinn ! Du hast vom Umsatzsteuergesetz wohl überhaupt keine Ahnung, meinst aber offensichtlich, Ratschläge dazu erteilen zu müssen ! Selbst wenn es besteuerbarer Umsatz wären, dann fiele das Ganze unter die Kleinunternehmerregelung => also Null Umsatzsteuer ! Damit Umsatz nach dem Umsatzsteuergesetz steuerbar wird, müsste er Unternehmer sein, was eine nachhaltige und auf Gewinn abzielende Tätigkeit voraussetzen würde !

Ist aber ja eindeutig nicht der Fall !

Neyman schrieb:
Kannst du mir eventuell, für den Fall der Fälle, den Paragraph geben, wo das drinsteht?

Im § 1 des Einkommensteuergesetzes sind alle Einkunftsarten geregelt, die der Einkommensteuer unterliegen; von den dort erwähnten Einkunftsarten käme für Dich vorliegend allenfalls die Nr. 7,
<Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 ESTG>, in Betracht ! In § 22 wiederum sind eine Reihe von Einkünften wie Renten, Anlageverkäufen etc.pp. aufgeführt, von denen für Dich allein die <Privaten Veräußerungsgeschäfte> nach § 23 ESTG in Frage kämen. Dort wird geregelt, welche Veräußerungen von privaten Gegenständen ggfls. steuerpflichtig sein könnten.

Die Prüfung ist dann etwa kompliziert, so dass ich hier nicht auf Einzelheiten eingehen möchte; Dein Veräußerungsgeschäft jedenfalls fiele nicht unter die Steuerpflicht !

Im Übrigen brauchst Du Dich um den ganzen Paragraphenkram aber eigentlich ohnedies nicht zu kümmern; gehe einfach davon aus, der von Dir erzielte Verkaufserlös in Höhe von € 4.000 sei doch steuerpflichtig im Sinne des § 23, dann müsstest Du dennoch keine Steuer bezahlen, weil ein Blick in die Einkommensteuertabelle für das Jahr 2015:

http://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2015.pdf



Dir sofort verraten würde, dass unter einem Betrag von € 8.361 Euro zu versteuerndem Einkommen keine Einkommensteuer anfällt; wobei es sich bei diesem Betrag nicht einmal um den Erlös (also Deine ungefähr € 4.000) handeln würde, sondern von diesem Erlös noch die (Werbungs-) -kosten abzuziehen wären !

Du bist also hundertprozentig auf der sicheren Seite und musst den Onkel Schäuble nicht fürchten !
 
Zuletzt bearbeitet:
@de la Cruz
Den Smilie hast Du aber gesehen? :lol:
 
Der Junge such ernsthafte Anworten, aber keinen, der ihn noch auf dumme Gedanken bringt - Smilie hin oder her !!!

:freak::freak::freak:
 
Zurück
Oben