Kaufvertrag über eBay Kleinanzeigen

Crescender

Vice Admiral
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Dez. 2005
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6.435
Hallo,
bin heute auf eBay-Kleinanzeigen auf die "Angebot"-Funktion gestoßen. Interessant fand ich dabei vor allem den Hinweis:
eBay Kleinanzeigen schrieb:
Die Annahme des Angebotes ist verbindlich. Wenn Sie es annehmen, kommt ein Kaufvertrag zustande.
Wie bitte? Grundsätzlich kann ich diese Funktion verstehen, denn sie gibt dem Verkäufer ein klein bisschen Sicherheit vor lästigen Nachverhandlungen, sofern sich das Produkt im beschriebenen Zustand befindet. Was ist aber nun, wenn das nicht der Fall ist? Dann hat der Käufer einen Kaufvertrag mit einem Produkt am Hals, das nicht seinen Vorstellungen entspricht? Das kann doch auch nicht richtig sein. Mich würde deshalb mal interessieren, wieviel Rechtssicherheit dieser angebliche Kaufvertrag hat. Im Gegensatz zum sonstigen Onlinehandel schließen Privatverkäufer Rücknahme oder Umtausch explizit aus. Wenn dem Käufer der Artikel vor Ort nicht gefällt, inwiefern kann sich der Verkäufer auf den Kaufvertrag berufen?

so long and greetz
 
Das ist aus juristischer Sicht ein vollkommen unspektakulärer Vorgang: Käufer und Verkäufer einigen sich über Sache und Preis. Wer das nicht will, muss den Vertrag ja nicht schließen. Wie die Sache zu beschaffen sein hat, lässt sich dem Grunde nach mit den gewohnten eBay-Geschäften vergleichen.

Wenn du dazu Nachfragen hast, dann gern her damit :)
 
Kossem schrieb:
Käufer und Verkäufer einigen sich über Sache und Preis.
Exakt. Auf Basis der Beschreibung, die der Verkäufer gemacht hat, der Käufer hat den Artikel zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht "live" zu Gesicht bekommen. Ist beim Online-Versand nicht anders, nur handelt es sich dort meistens um A- oder B-Ware Mit Gewährleistung, die ich Dank Fernabsatzgesetz innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Bei eBay Kleinanzeigen handelt es sich um Gebrauchtware, Gewährleistung, Umtausch und Rücknahme sind meist ausgeschlossen. Wie belastbar ist dort eine "Einigung über Sache und Preis", wenn ich den Artikel vorher noch nicht live zu Gesicht bekommen habe? Der Verkäufer kann vorher ja das blaue vom Himmel versprechen.

Nun, bei allem was ich bis jetzt gelernt habe, werde ich einen weiten Bogen um diese Funktion machen.

so long and greetz
 
Nehmen wir mal an, es wurde gar keine Beschaffenheit vereinbart, nur die Sache benannt: Dann wird eine Sache mittlerer Art und Güte geschuldet. Aber das nur als ein beiläufiges Beispiel.

Am Ende des Tages müssen sich ohnehin *beide* die Artikelbeschreibung zurechnen lassen; im Streitfall wird sie natürlich nach seit ich weiß nicht wie vielen unzähligen Jahren erprobten Grundsätzen ausgelegt (sry für den Pathos^^ dabei meine ich auch nicht nur die Auslegung von eBay-Artikeln, sondern von Erklärungen und Beschreibungen überhaupt).

Man könnte jetzt noch darauf eingehen, wie weit ein Gewährleistungsausschluss (nicht) gehen kann. Aber unabhängig davon gilt vorher etwas anderes: Gehe ich etwa nach dem geschlossenen Kaufvertrag hin zum Verkäufer, um die Sache nun doch mal zu Gesicht zu bekommen - bzw um sie abzuholen - komme ich noch gar nicht in den Bereich der "Gewährleistung", solange ich die mir angebotene Sache nicht als Erfüllung des Kaufvertrages gelten lassen möchte, weil sie zB defekt ist, die falsche Farbe hat oder es sich nur um einen Stein oder eine leere Schachtel statt eines Fernsehgerätes handelt. Der Verkäufer würde, wenn man die Sache nicht annimmt, später beweisen müssen, dass eine vertragsgemäße Sache vorlag; an der Stelle ist natürlich sinnvoll, wenn man bei Abholung einen Freund dabeihat.

Bei weiteren Zweifeln frag gern weiter nach :)
 
Nur zur Klarstellung, du gehst von der anschließenden Abholung des Artikels aus?
 
Du meinst mich? Ja, in meiner Beschreibung gehe ich von der Abholung des Artikels aus. Um vllt deinem nächsten Kommentar vorzugreifen: Die Ablehnung der angebotenen Sache als Erfüllung ist auch beim Versendungskauf möglich - auch hier ist natürlich sinnvoll, wenn man sich schon auf dieses Abenteuer einlässt, möglichst für den Streitfall vorzusorgen und etwa Zeuge oder Kamera einzusetzen.
 
Nein, ich meine den Threadersteller. Unsere Posts haben sich ziemlich überschnitten.
 
Ke, sry. Deine Frage ist auch gut; somit brauchen wir/ich uns mit den speziellen Problemen des Versendungskaufs nicht zu befassen^^
 
Crescender schrieb:
Grundsätzlich kann ich diese Funktion verstehen, denn sie gibt dem Verkäufer ein klein bisschen Sicherheit vor lästigen Nachverhandlungen, sofern sich das Produkt im beschriebenen Zustand befindet.

Dafür hat der Verkäufer den Vertrag auch dann noch am Hals, wenn der Käufer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt auftaucht. Also der gleiche Mist wie beim "normalen" Ebay: man muss Spaßbietern hinterherlaufen, mahnen und den Vertrag kündigen, bevor man die Ware dem nächsten anbieten darf.

Wenn ich mir irgendwann mal wieder die Mühe mache, etwas anzubieten, dann gibt es von mir vorab nur eine Reservierung zu einem bestimmten Termin. Taucht der Interessent dann nicht auf, hat er Pech gehabt.
 
smuper schrieb:
Nur zur Klarstellung, du gehst von der anschließenden Abholung des Artikels aus?
Ja. Anders habe ich eBay Kleinanzeigen bisher nicht kennen gelernt.

so long and greetz
 
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