Händler verweigert gez. Gewährleistung – nur Rückerstattung

moshimoshi schrieb:
aber das wurde doch schon erwähnt. Der Händler könnte ihm ja 2 mal ein defektes Gerät schicken und am ende dann das Geld.

Das ist keine Form der Nacherfüllung und im Übrigen bewegen wir uns hier schon in Richtung Betrug. Nur weil etwas "schon erwähnt" wurde, muss es nicht richtig sein.

moshimoshi schrieb:
Wenn der Händler es nicht austauschen kann, dann kann er es nicht.

Ich sehe hier erst einmal kein "können", sondern ein "wollen".

kisser schrieb:
Mängelfreie B-Ware, ja. Darum scheint es dem TE aber nicht zu gehen. Er möchte jetzt ja A-Ware haben. So verstehe ich seine Postings.

Ja, so kann man das schon verstehen. Man kann aber auch verstehen, dass der TE das Vorhandensein von A-Ware nur thematisiert hat, weil damit ja bewiesen ist, dass rein technisch ein Austausch des defekten Geräts möglich sein muss.

Boogeyman schrieb:
Ist zwar irrelevant, aber ich hatte das bereits erwähnt. Der Zustand war wie A-Ware. Original Verpackung, keine Beschädigung (Kratzer usw.) verschweißtes Zubehör usw.

Ja, das ist irrelevant. Eine Ware hat Eigenschaften, die zu erfüllen sind. Wenn diese Eigenschaften nicht erfüllt werden, liegt ein Mangel vor. Dieser Mangel muss im Rahmen der Gewährleistung beseitigt werden. Ob A-, B- oder Gurken-Ware, ist hier nicht von Belang.

Boogeyman schrieb:
Ich habe mich jetzt noch nochmal beim Händler gemeldet und ihm mitgeteilt, das für mich der Vertrag weiterhin Gültigkeit hat und ich auf Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bestehe.

Der Händler wird das jetzt beraten und mir nächste Woche bescheid geben.

Halt uns auf dem Laufenden. Wäre interessant, ob der Händler einen auf bockig macht.

King_Rollo schrieb:
Wenn eine Reparatur nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, gibt es Geld zurück. Habe ich selber schon ein paar Mal erleben müssen und ich halte das auch für normal - auch wenn es in dem Moment für einen persönlich vielleicht ein bisschen ärgerlich ist.

"Geld zurück" ist jedoch eine Wandlung, die vom Käufer initiiert werden muss und nicht vom Verkäufer. Ansonsten stimme ich Dir zu, den Stress würde ich mir auch nicht machen und einfach das Geld nehmen. Aber dem TE geht es hier augenscheinlich auch um's Prinzip. Was ich gar nicht schlecht finde, denn wie gesagt halte ich es für unlauteren Wettbewerb, wenn ein Händler sich mit diesem Gebahren um das Gesetz herumlaviert und die Kosten für Serviceleistungen spart, die andere Händler tragen. Gesetze gelten eben für alle und nicht nur für die mit den schlechten Ausreden.
 
Das ist keine Form der Nacherfüllung und im Übrigen bewegen wir uns hier schon in Richtung Betrug. Nur weil etwas "schon erwähnt" wurde, muss es nicht richtig sein.

Absolut richtig. Du liegst damit richtig.

Ich meinte nur wenn der Händler schon von sich aus sagt, dass er das nicht machen kann. Denkt Ihr wirklich, dass es sich da lohnen würde ihm mit einer Klage zu drohen.

Ich bin nicht vom Fach, kann auch nichts weiteres dazu sagen.
 
B-ware ist ja genau wie gebraucht ein Einzelstück. Ein Austausch ist somit nicht möglich. Reparatur geht wohl ebenfalls nicht.
Also bleibt nur die Rückabwicklung.

So ist das halt bei Einzelstücken.
 
Gerade das wurde oben in meinem Link thematisiert. Nur, weil etwas ein Einzelstück ist, ist eine Nacherfüllung nach Ansicht des BGH nicht unmöglich. Ich betone ausdrücklich, dass das nur eine mögliche Ansicht ist - niemand sollte sich auf den Schlips getreten fühlen, wenn er das anders sieht;

..so ist das halt im Recht.
 
moshimoshi schrieb:
Ich meinte nur wenn der Händler schon von sich aus sagt, dass er das nicht machen kann. Denkt Ihr wirklich, dass es sich da lohnen würde ihm mit einer Klage zu drohen.

Das stimmt natürlich. Das ist eben der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.

WhiteShark schrieb:
B-ware ist ja genau wie gebraucht ein Einzelstück.

Ich kann es nur gebetswühlenartig wiederholen: B-Ware ist keine Eigenschaft, die für die Beurteilung eines Gewährleistungsanspruches in irgend einer Form rechtliche Konsequenzen hätte. Zudem unterscheidet sich B-Ware rechtlich auch noch von Gebrauchtware. Aber das ist ein anderes Thema.

WhiteShark schrieb:
So ist das halt bei Einzelstücken.

Nö. Auch für Einzelstücke gelten die gesetzlichen Regeln.

Droitteur schrieb:
Gerade das wurde oben in meinem Link thematisiert. Nur, weil etwas ein Einzelstück ist, ist eine Nacherfüllung nach Ansicht des BGH nicht unmöglich.

Exakt.
 
Deliberation schrieb:
Halt uns auf dem Laufenden. Wäre interessant, ob der Händler einen auf bockig macht.

Ich sehe hier im Moment nur den TE, der hier auf bockig macht. Das sind dann in der Regel auch die Kunden, die groß rumjammern, wenn immer weniger Händler kulant sind und z.B. nach 6 Monaten die Beweislastumkehr einfordern. Ich kann da manche Händler mittlerweile gut verstehen.
 
Ich gebe Dir recht, das kommt vom TE schon irgendwie so rüber. Aber mal ehrlich: nur weil der auf sein Recht pocht, muss er doch nicht als "bockig" bezeichnet werden. ;)
 
Bei einem Einzelstück ist aber ein Austausch nicht möglich. Wenn Reparatur auch nicht geht, wie soll der Händler dann nachbessern? Es bleibt nur die Rückabwicklung.
 
Man sollte da den Begriff "Einzelstück" weglassen. Die Frage ist, ob Stückschuld vereinbart ist (=ja) und worauf die Umstände des Einzelfalls hindeuten: ob eine Nacherfüllung prinzipiell möglich sein soll.

Dabei kann man selbstverständlich nicht allein darauf abstellen, dass mächtigere Unternehmen ggf in ihren AGB auf eine Vorratsschuld abstellen.

Irgendwo las ich in etwa folgenden Satz: Die Möglichkeit bei Stückschuld nachzuerfüllen ist umso geringer, desto individueller die ursprüngliche Sache ist. Dies als Maßstab genommen liegt es wohl nicht sehr nah, die Nacherfüllbarkeit zu verneinen.

Beispiel aus dem Link oben ist der Gebrauchtwagen, den man auch extra besichtigt - selbst wenn man auf seine B-Ware mit dem Finger gezeigt ist, ist die Individualität dieser Ware wohl Meilen von der Individualität des Gebrauchtwagens entfernt.
 
Also wenn ich mir noch mal die E-Mail des Verkäufers anschaue, ist eigentlich alles gesagt.

Leider haben wir den Artikel, in der Beschaffenheit wie Sie ihn gekauft haben nicht mehr zur Verfügung. Auch eine Reparatur war bei diesem Artikel nicht möglich.

Weder Reparatur noch 1:1-Austausch sind möglich. Also bleibt nur noch "Geld zurück".
 
Selbst wenn man eine Sammlertasse aus Elfenbein von bei Vollmond nackt tanzenden Jungfrauen geschnitzt gekauft hat, ist eine Nachbesserung bei Mängeln nicht per se unzumutbar. Die Eigenschaft eines vermeintlichen Einzelstücks befreit nicht von gesetzlichen Regelungen.

@King_Rollo: das ist genauso richtig, wie im Falle der NSA-Affäre die NSA zu fragen, ob sie spioniert habe. Die Antwort kennst Du ja sicher und wenn nicht, dann kannst Du sie Dir denken.
 
Und was ist mit Verhältnismäßigkeit? Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Reparaturkosten (Ersatzteile, Arbeitsstunden) den Wert des Produktes übersteigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Händler dazu gezwungen werden kann, eine unverhältnismäßige Nachbesserung durchzuführen.

Aber ich bin kein Rechtsexperte. Und es gab ja in der Vergangenheit schon sehr fragwürdige Entscheidungen seitens der deutschen Gerichte. Z.B. wurde mal entschieden, dass eine Firma ein Bett zurücknehmen und komplett auszahlen musste, obwohl eine Spezial-Einzel-Anfertigung für den Käufer war, das Bett benutzt war und im Kaufvertrag festgehalten war, dass eine Rücknahme - wenn überhaupt - nur mit Teilrückzahlung erfolgen kann. Ich kann das Urteil bis heute nicht nachvollziehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Lies nochmal weiter oben, was ich über "Verhältnismäßigkeit" geschrieben habe.
 
Im Übrigen ist es selbst bei Amazon so, dass man Warehousedeals nicht 1:1 getauscht bekommt; auch nicht im Falle eines Defektes bei Auslieferung. Die nehmen den Artikel dann nur zurück und zahlen dich aus. Und Amazon ist mit Abstand das kulanteste Unternehmen, das ich kenne!
 
Also handelt Amazon illegal, obwohl sie einem sonst immer bei jedem Furz den Arsch nachtragen, obwohl sie es gar nicht müssten?
 
Ja, auch Amazon verhält sich nicht 100%ig rechtskonform. In vielerlei Hinsicht und das unabhängig davon, ob ihre Firmenzentrale nun gelb oder grün angestrichen ist... :rolleyes:
 
So eine Fall hatte ich bei Amazon auch schon: AV-Receiver gekauft, war im Angebot (statt 499€ nur 399€). Nach fünf Monaten war das Gerät defekt. Ich habe bei Amazon eine Reparatur angefragt, da hieß es dann auch nur: "Nicht möglich, wir erstatten den Kaufpreis. Sie können sich den AV-Receiver neu im Shop bestellen" (für dann 449€). Also hab ich 50€ "Verlust" gemacht. Was soll ich als Kunde in dem Moment machen? Es drauf anlegen und riskieren, dass Amazon mir mein Kundenkonto sperrt?
 
Auf Dein Recht pochen. Mir hat Amazon kürzlich erst ein vor einem Jahr gekauftes Gerät gegen ein neues ausgetauscht, weil es einen Defekt aufweist. Die Frau vom Support meinte, das sei der vorgesehene Prozess. Warum man dann einmal so und bei Dir dann wieder anders handelt, das weiß sicher nicht mal Jeff Bezos.
 
Was genau steht denn eigentlich im Kaufvertrag - sowohl allgemein bei Online-Shops als auch in diesem speziellen Fall? Ich denke nämlich, dass dort nicht steht, dass der Händler sich unter allen Umständen verpflichtet, eine einwandfrei funktionierende Ware zu liefern. Sondern er liefert dir wie bestellt die gewünschte Ware in dem Glauben (Recht & Glauben?), dass die Ware funktioniert. Damit ist der Kaufvertrag erfüllt.

Sollte sich die Ware nun doch als defekt erweisen oder später einen Defekt haben, greift die Garantie/Gewährleistung. Schließlich hat der Händler ja keine Schuld daran, dass eine Defekt auftrat. Hierbei hat der Verkäufer das Recht, bis zu 3x nachzubessern, um im Falle eines Fehlers nicht sofort den Kaufbetrag zurückgeben zu müssen. Schlagen die 3 Versuche aber fehl bzw. besteht von vorn herein nicht die Möglichkeit zur Wandlung oder Reparatur, dann gibt es Geld zurück.

@ Evil E-Lex: Ich will nicht zu vorschnell urteilen über einen Fall, den ich nicht im Detail kenne, aber ich befürchte fast, du dramatisierst ein wenig. Gerade Amazon ist nach meinen Erfahrungen die Kulanz in Person! Wenn du nett gefragt hättest, hättest du wahrscheinlich sogar eine Gutschrift in Höhe des Differenzbetrages bekommen. Und nie im Leben sprerren die ein Kundenkonto! Schon gar nicht wegen sowas!

Aber trotzdem auch her nochmal am Rande: man muss deutlich unterscheiden zwischen normalen Amazon-Bestellungen und Warehousedeals. Warehousedeals werden so gut wie immer nur zurückgenommen und das Geld zurückgezahlt; beiden normalen Bestellungen läuft das etwas differenzierter. Und anders herum kann einem sowas auch mal sehr entgegenkommen. Ich selbst hatte mal ein defektes Handy und Amazon hat mir 1 Jahr später den vollen Neupreis (mehr ls 500 Euro) zurückgezahlt, weil sie nicht mehr wandeln konnten. Logisch, dass mein Handy zu dem Zeitpunkt nur noch ein Bruchteil wert war, und trotzdem konnte ich mir so das neue Highend-Phone kaufen.
 
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