Rechtliche Aussichten bei Privatverkauf

paul1508

Captain
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Ich habe über willhaben.at (ist eine österreichische Kleinanzeigen Seite) eine Wasserpumpe gekauft um 55 €. Das Geld habe ich überwiesen an ein Konto zu dem ich Name und IBAN habe. Die Person hat mir die Wasserpumpe jedoch nie geschickt und antwortet auch nicht mehr auf meine Emails.

Nun frage ich mich ob ich irgendwie wieder an mein Geld kommen kann. Geld zurück-überweisen geht ja nur mit Einverständnis des Kontoinhabers das er mir so sicher nicht geben wird.

Was für Möglichkeiten habe ich mein Geld wieder zu bekommen? Habt ihr vielleicht solche Erfahrungen schon mal gemacht?

Vielen Dank!

PS: Bitte gleich Kommentare wie paypal nutzen bzw. Nachnahme sparen, ich habe schon viele Sachen über willhaben.at gekauft, vor allem auch vorigen Sommer meine 290x um 240 €. Bisher ist noch alles gut gegangen und ich hab nun meine Lektion auf die harte Tour gelernt.
 
Stand eine Telefonnummer dabei bei der Anzeige? Dort schon mal angerufen?
Wie lange ist die Überweisung jetzt her?
 
Überweisung war am 23.02.2015. Ich hab leider die Anzeige selbst nicht mehr (werd bei willhaben.at mal nachfragen ob ich die noch mal bekomme), weiß daher nicht ob eine Telefonnummer dabei ist.
 
Hast du noch den Willhaben-Code der Anzeige?
Falls ja würde ich das an Willhaben übergeben die versuchen den Verkäufer für dich zu kontaktieren.
 
Hab ich bereits getan, der Verkäufer hat auch nicht auf deren Anfragen reagiert..
 
Das Wesentliche wurde ja bereits geschrieben: Wenn er sich weiter nicht vertragsgemäß verhält, bleibt eine strafrechtliche Verfolgung und in Zusammenhang mit dieser nur die Hoffnung, über Bankdaten oder sonstige Hinweise aufgrund der Kleinanzeige die wahre Identität des Gegners herauszufinden.

Lässt sich im Strafverfahren nicht gleichzeitig die zivilrechtliche Forderung klären, besteht im Weiteren noch das Risiko, bei einer separaten zivilrechtlichen Klärung und ggf bei der Durchsetzung Kosten zu haben, die man vom Gegner nicht eintreiben kann, weil er vielleicht mittellos ist.
 
Das heißt sich sollte mich in jedem Fall mal nach Rechtsschutz umsehen?
 
Meinst du mit Rechtsschutz eine Versicherung? Dafür dürfte es ohnehin zu spät sein. Und grundsätzlich sind solche Versicherungen gedacht, um sich gegen hohe Kosten abzusichern, die man außerhalb einer Versicherungsgemeinschaft nicht stemmen könnte. Kommt man bei einer RSV öfter wegen 50 Euro an, ist man bald raus aus der Versicherung. So nur mein letzter Stand - weiß nicht, ob es inzwischen andere Versicherungsmodelle gibt.

Wenn keine Versicherung, sondern ein Rechtsbeistand gemeint ist: Ich gönne das jedem Juristen, aber wirklich notwendig oder hilfreich ist das diesmal wohl nicht. Zu schlecht schätze ich die Chancen ein. Wie gesagt: Zuerst ist unsicher, ob man des Gegners überhaupt habhaft werden kann, und zum anderen ist es möglich, dass bei ihm gar nichts mehr zu holen ist.
 
Rechtsschutz geht natürlich nicht mehr rückwirkend. Der Versicherer schließt natürlich alles vor dem Datum des zustandekommenden Vertrages aus. Die sind ja nicht blöd. ;)

Das weitere Vorgehen hängt maßgeblich davon ab, ob der Verkäufer auffindbar ist, ergo du seine Adressdaten herauskommst. (Was wird denn bei willhaben.at so alles übermittelt?) In dem Fall könntest du natürlich ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben, wobei du erst mal für die Kosten in Vorleistung treten müsstest. Wenn der Verkäufer auf das Mahnschreiben nicht reagiert bzw. seine Widerspruchsfrist verstreichen lässt, wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt, der dann die Forderung vollstreckt.

Ansonsten bliebe dir nur noch der Weg zur Polizei und eine Anzeige wegen Betruges. Anzeigen-Nr., Bankdaten, etc. einreichen und hoffen, dass der Beschuldigte kein Unschuldslamm ist, d.h. wenn dieser das öfters durchzieht und evtl. schon andere Anzeigen vorliegen, wird das von der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich nicht wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.
 
Davor, dass das fallen gelassen wird, muss man keine Angst haben - Strafantrag stellen bzw privat klagen. Im letztern Fall hat man aber wieder das Kostenrisiko.
 
Strafantrag gegen einen österreichischen Schuldner im Bereich einer Bagatellsache dürfte kaum erfolgreich und zielführend sein. Darüber hinaus wird ein Strafantrag wegen Betruges nur dann verfolgt, wenn hinreichende Indizien darauf hinweisen, dass der Beschuldigte in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

Auch stellt sich zunächst die Frage, ob das Geld jemals beim Vetragspartner - sprich auf dem richtigen Konto - ankam. Überprüfe die Daten zunächst auf Stimmigkeit bzw. auf Deckungsgleichheit (Zahlendreher).

Ansonsten wäre natürlich ein Mahnverfahren möglich, zu bendenken ist jedoch, dass das gesamte Prozedere inklusive einem eventuellen Zivilverfahren in Österreich bei einem dort zuständigen Gericht abgewickelt werden muss. Und bitte auch nicht von der irrigen Annahme ausgehen, dass das bloße Verstreichenlassen einer Mahnfrist bereits einen vollstreckbaren Titel erwirkt. Dieser ergibt sich erst aus einem gesondert zu beantragenden Vollstreckungsbescheid, der einem Versäumnisurteil gleichkommt.

Bei einem Streitwert von 55,- € ist diese Vorgehensweise - wie bereits erwähnt bei vollem Kostenrisiko - allerdings ein echtes Vabanquespiel. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass man schlechtem Geld nur noch mehr gutes Geld hinterher wirft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Verfolgung des strafrechtlichen Weges soll hier nicht der Bestrafung dienen, sondern die Identität ans Licht bringen - entweder es gelingt oder eben nicht. Und wenn man "Glück" hat, lässt sich auch gleich der zivilrechtliche Ersatz feststellen.

Ich weiß nicht, wie es in Österreich ist, wäre aber überrascht, wenn sich das von D unterscheidet: Die Prüfung, ob Indizien auf einen Betrug hinweisen, findet ja bereits im Wege des Strafverfahrens statt. Es können auch schon mal ganz kleine Fälle vor Gericht landen, auch unter fünf Euro schon gesehen; das ist alles andere als selten.

Dass es aufgrund der Kosten (je nach persönlichem Geschmack^^) unsinnig sein kann, ist völlig richtig.
 
Mein Beitrag sollte zu bedenken geben, dass ein Strafantrag auch nach hinten losgehen kann. Das nennt man dann falsche Verdächtigung.
 
Nur für dich ausdrücklich: Ich habe nichts gegen deine Ansicht.
Ich persönlich hätte diesbezüglich aber keine Bedenken.
 
Hab das Thema eröffnet... Hab auch vorher mit dem Gedanken gespielt, fühl mich aber hier auf CB wohler ;) Denke aber auch, dass auf geizhals.at mehr Leute Erfahrung damit haben.
 
Ups, ich hatte ganz übersehen, dass du ja Österreicher bist. ;)

In diesem Fall macht ein Mahnverfahren schon eher Sinn und das Kostenrisiko ist deutlich niedriger.

Dennoch verweise ich nochmals darauf, zunächst alle Überweisungsdaten auf Plausibilität zu überprüfen.
 
Als Lehrgeld akzeptieren und gut ist. Für 50 Euro lohnt sich der Streß nicht + die Lebenszeit die man vergeudet, es sei denn dir macht das Spaß, klingt gerade aber nicht danach.
Niemals bei Kleinanzeigen vorbezahlen!
 
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