eBay Käufer erfüllt Pflichten aus Kaufvertrag nicht, Mahnbescheid beantragen?

GiGaKoPi

Captain
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Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Habe ein relativ teures Smartphone auf eBay verkauft. Es hat sich gelohnt, da ich Ende Februar kostenlos einstellen konnte. D.h., ich musste auch keine Verkaufsprovision zahlen.

Jemand hat das Smartphone gekauft. Angeboten hatte ich nur Überweisung. NACH Kauf fragte der Käufer an, ob Nachnahme Versand möglich wäre, falls er die zusätzlichen Nachnahme-Kosten trägt.
Dachte mir "ok, warum nicht" und habe dann versendet. Das Paket konnte nicht zugestellt worden und wurde deswegen in einer Filiale zur Abholung bereitgelegt.
Als sich dann Tage später nichts getan hat, habe ich beim Käufer mal angefragt. Er wollte das Smartphone doch nicht mehr haben, wollte mir deswegen die Versandkosten erstatten und vom Kauf zurücktreten.
Darauf bin ich zunächst nicht eingegangen, habe ihm gesagt, bitte annehmen und dann selbst weiterverkaufen (weil ich bei einem erneuten Verkauf nun eben nicht mehr die Möglichkeit habe, provisionsfrei bei eBay zu verkaufen).
Seitdem werde ich ignoriert.
Irgendwann habe ich ihm den Rücktritt vom Kaufvertrag angeboten unter der Voraussetzung, mir die Versandkosten zu erstatten. Auch darauf keine Reaktion mehr.

Selbstverständlich habe ich nicht vor, ihn damit einfach so durchkommen zu lassen.

Besteht in meinem Fall die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Mahnbescheid zu beantragen?
Dann würde ich ihn vorher schriftlich vorwarnen und das dann tun. Sämtliche Kosten stelle ich ihm dann sowieso zusätzlich in Rechnung, dann soll er mal gucken was er davon hatte, mich zu ignorieren.

Danke im Voraus!
 
Hiho :)

Schau mal dort:

http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/

Da findest du (neben weiteren Hinweisseiten) das:

https://www.online-mahnantrag.de/

Du kannst das Mahnverfahren also sogar online betreiben. Ansonsten offline, wenn dir das lieber ist.

Prinzipiell musst du berücksichtigen, dass beim Schuldner vllt nichts zu holen ist - das Mahnverfahren ist freilich nicht so teuer (etwas über 30 Euro). Nach Ablauf einer kurzen Frist und solange der Schuldner nicht widerspricht, kannst du Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Wird gegen den wieder kein Einspruch ein, hast du den sog. "Titel" für 30 Jahre.

Die Vollstreckungsversuche kosten dann wieder Geld.

Frag gern nach, wenn dir Details unklar sind :)
Schöne Grüße
 
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Hallo

GiGaKoPi schrieb:
Irgendwann habe ich ihm den Rücktritt vom Kaufvertrag angeboten unter der Voraussetzung, mir die Versandkosten zu erstatten.
...
Besteht in meinem Fall die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Mahnbescheid zu beantragen?
Willst du ernsthaft wegen Versandkosten ein Mahnverfahren einleiten ? Das lohnt doch den zeitlichen/nervlichen Aufwand nicht.

GiGaKoPi schrieb:
Sämtliche Kosten stelle ich ihm dann sowieso zusätzlich in Rechnung, dann soll er mal gucken was er davon hatte, mich zu ignorieren.
Wenn derjenige mittellos ist (z.B. Hartz4 Empfänger mit Offenbarungseid) dann bleibst du noch zusätzlich auf den Kosten für das Mahnverfahren sitzen.

GiGaKoPi schrieb:
NACH Kauf fragte der Käufer an, ob Nachnahme Versand möglich wäre, falls er die zusätzlichen Nachnahme-Kosten trägt.
Dachte mir "ok, warum nicht" und habe dann versendet.
Du bist selber schuld, du hast hier den Fehler gemacht für den du jetzt Lehrgeld zahlen darfst.

Grüße Tomi
 
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Ich wollte die Versandkosten zurück haben.
Gerade wenn er mittellos sein sollte, dann ist es wohl wahrscheinlicher, dass er 10€ begleichen kann als 500€. Oder ist bei bspw. Hartz 4 Empfängern prinzipiell nichts zu holen, weil sie eben den Status Hartz 4 Empfänger haben, auch wenn die Summe praktisch lächerlich gering ist?

Ich nehme den Aufwand gerne in Kauf, gerade wenn es auch online geht. Es geht mir auch nicht primär um das Geld, sondern ums Prinzip. Ich kann es nicht ab, wenn Leute verbindliche Kaufverträge eingehen und hinterher denken, die wären eh nur Schall und Rauch. Und schon gar nicht kann ich es ab, wenn ich dann auch noch konsequent ignoriert werde.

Mein Fehler war, dass ich dem Nachnahme Versand zugestimmt habe (1x und nie wieder). Aber ich werde trotzdem mein bestmöglichstes versuchen, damit zumindest dieser Käufer sich demnächst 2x überlegt, ob er etwas kauft.
 
Hallo
Droitteur schrieb:
du solltest dir den gesamten Beitrag und nicht nur die Überschrift durchlesen.

GiGaKoPi schrieb:
Irgendwann habe ich ihm den Rücktritt vom Kaufvertrag angeboten unter der Voraussetzung, mir die Versandkosten zu erstatten.
Es geht nur noch um die Versandkosten.

GiGaKoPi schrieb:
Oder ist bei bspw. Hartz 4 Empfängern prinzipiell nichts zu holen, weil sie eben den Status Hartz 4 Empfänger haben, auch wenn die Summe praktisch lächerlich gering ist?
Prinzipiell kann man bei Hartz4 Empfängern den sogenannten Taschengeldanteil (ca. 30€ im Monat) pfänden aber wenn es jemand mit Offenbarungseid und offenen Schulden ist dann kommst du in die (jahrelange) Warteschlange.

Grüße Tomi
 
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Toll, Herr Sollte, vielen Dank für deine Weisheit. Ich muss wohl nicht erwähnen, alles gelesen zu haben -.-

Du sagst doch selbst, wie unsinnig es ist, bloß wegen der Versandkosten so einen Aufstand zu machen - ich habe dem TE einfach nur das vernünftigste unterstellt; da muss er sein Angebot zum Rücktritt nicht aufrechterhalten.

@TE: Ja, wenn der Schuldner nicht zahlen möchte, weil er mittellos ist, muss er eine zivilrechtliche Forderung auch von nur 10 Euro nicht begleichen. Oh, hier lag ich wohl falsch. Das ist ein guter Hinweis, Tomi ;) Allerdings würde ich mich freuen, wenn du eine Quelle oder gar eine Rechtsquelle dafür angibst; ich finde dazu nicht wirklich etwas.
Wenn ich das Thema richtig überfliege, finde ich etwas ähnliches, und da könnte die Voraussetzung auf Gläubigerseite jedoch nicht vorliegen, dass er zum Bestreiten des eigenen Unterhalts auf die Begleichung der Forderung angewiesen ist.
 
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Tomislav2007 schrieb:
Prinzipiell kann man bei Hartz4 Empfängern den sogenannten Taschengeldanteil (ca. 30€ im Monat) pfänden aber wenn es jemand mit Offenbarungseid und offenen Schulden ist dann kommst du in die (jahrelange) Warteschlange.

Grüße Tomi
Alles klar, vielen Dank.

Dann werde ich zunächst ein Einwurf-Einschreiben rausschicken (stelle ich ihm natürlich auch in Rechnung), da er ja per eBay Nachrichten nicht mehr reagiert.
Das wird mein letzter, kostengünstiger Lösungsvorschlag. Danach Mahnbescheid.
Auch wenn ich ggf. in eine jahrelange Warteschlange gerate.

Ich weiß natürlich, dass viele den Weg nicht gehen würden. Aber wahrscheinlich liegt genau da das Problem, weshalb viele "Käufer" wohl meinen, Kaufverträge hätten keine Bedeutung.
 
Prinzipiell kann ich deiner Einstellung und deinen Erwägungen nur zustimmen.

Ich würde aber erstens noch mal genauer hinterfragen, ob da wirklich etwas gepfändet werden kann, und zweitens könnte ein Schuldner auch in die Insolvenz gehen, wenn schon eine jahrelange Warteschlange ansteht. Vielleicht sollte man trotzdem vorgehen (wenn es nicht gerade nur um Versandkosten geht..), aber mitbedenken solltest du schon, dass du dein Geld nicht unbedingt kommst, bloß weil du weder Zeit noch Mühen scheust.
 
Sollte ich am Ende mit leeren Händen darstehen, wäre das natürlich Pech für mich. Aber auch kein Beinbruch.

Ich könnte natürlich auch auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen und dann per Mahnverfahren versuchen, die 500€ einzutreiben. Aber ich dachte halt, dass so eine Summe im Zweifel deutlich schwieriger einzutreiben ist, als 10-15€ (+32€ für den Mahnbescheid). D.h. auch, dass das Risiko deutlich höher wäre, dass ich keinen Erfolg habe.

Leider gibt es kein Street View und bei Google Maps kann man nicht besonders nah ranzoomen, weil sein Wohnort eher ein Dorf ist, aber prinzipiell sieht mir das nicht nach Hartz 4 aus, sondern eher nach einem eigenen Haus mit Garten.

Vielleicht sollte ich dann einfach doch auf die komplette Summe pochen.
 
Ich musste nichts extra zahlen. Habe das Paket bereits zurückerhalten. Habe für den Hinversand 4,99 + 4,90 € Nachnahmegebühr bezahlt. 2€ extra hätte der Käufer ja noch an DHL zahlen müssen bei Übergabe.
Glaube er hat die Annahme auch nicht verweigert, sondern war nicht da / hat die Tür nicht geöffnet. Dann lag es fast zwei Wochen in einer Filiale, bevor es an mich zurückging.
 
Wirtschaftlich betrachtet stellt es sich natürlich in jedem Fall so dar, wie Tomi es sagt: du betreibst den Aufwand nur der Versandkosten wegen. Die Höhe des Kaufpreises kannst du ja selbst an anderer Stelle durch einen anderen Verkauf reinholen, soweit der Preis noch nicht gefallen ist.
 
Meine Empfehlung für Denjenigen, der Recht bekommen möchte:
Mit Einschreiben Abnahmefrist oder Zahlungsfrist setzen mit Androhung, bei Nichterfüllung den Gegenstand erneut zur Versteigerung anzubieten und den sich evtl. ergebenden Minderbetrag + verauslagte Portokosten ihm in Rechnung zu stellen.
Vorteil: Portokosten + evtl. Mindererlös in einem Mahnbescheid zusammengefasst = Kostenminimierung, bei genügend Mehrerlös in Versteigerung entfällt sogar der ganze Mahnbescheidaufwand
 
Nix Einschreiben, das wird er bestimmt nicht annehmen. Mach gleich Zustellung per Gerichtsvollzieher, kostet nur ca. 10-15€ :D
 
Aufklärungsarbeit: Einwurfeinschreiben für 2,85 Euro

Zustellung durch den GV kann dagegen 15-35 Euro kosten.

Auf diesen Zustellungskosten bleibt der TE im Fall der sofortigen Befriedigung leider in beiden Fällen sitzen.
Da bezahlt er unter Umständen mehr für die Zustellung, als er jetzt Portokosten ersetzt haben möchte.
Falls er den Kaufpreis jetzt noch einfordert, relativiert sich natürlich die hohe Kostenausgabe für den GV.
 
Prinzipiell kann man bei Hartz4 Empfängern den sogenannten Taschengeldanteil (ca. 30€ im Monat) pfänden aber wenn es jemand mit Offenbarungseid und offenen Schulden ist dann kommst du in die (jahrelange) Warteschlange.

Grüße Tomi

Als Bankkaufmann hat man zwangläufig mit gepfändeten Konten zu tun, lass dir daher sagen: Da ist in der Regel absolut gar nichts zu holen.

Deine Aussage stimmt auch so nicht, es gilt:

http://www.finanztip.de/pfaendungstabelle/
 
Jura hat leider mit Recht, nichts am Hut.

Im Grunde genommen, könnte der Verkäufer sogar auf Schadenersatz klagen, wenn er in Folge weniger Umsatz generiert.
Aber ebay interessiert sich für so Popel-Fälle nicht, analog kann man sich diese Geschichten auf das Konto Erfahrung oder
unproduktive Dienstleistung verbuchen.

Hatte 3 x den gleichen Monitor bei ebay eingestellt, 2 x Käufer hatten nach der Option kein Geld, der 3.-te wollte den
Monitor nicht mehr....
so läuft der Hase bei ebay. Statt diese Kandidaten zu sperren....rollt ebay den Honks noch den roten Teppich aus - so ist.


ebay ist ein recht Krampf geworden....vor paar Jahren noch interessant. Verkaufe mehr via ebay-Kleinanzeigen: Offerte
schreiben, 2 - 3 Telefonate, Abholtermin vereinbaren, fertig....
 
Das Einschreiben blieb auch unbeantwortet.

Nun wird der Mahnbescheid beantragt inkl. voller Summe. Ich poche nun also auf Erfüllung des Kaufvertrags.

Wenn er gedacht hat, er könne die Sache einfach aussitzen, wird er sich noch wundern.
 
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