ebay - Käufer macht Probleme

Packy

Lt. Junior Grade
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Nov. 2007
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425
Hallo,

habe bei ebay etwas verkauft (Klick)
und der Käufer macht nun Probleme, er sagt er zahlt die 55 Cent nicht, obwohl er mit Abgabe des Gebots dem eigentlich zugestimmt haben sollte.

Es geht hier nicht um die 55 Cent, sondern um mein eigentlich (?) absolutes Recht diese 55 Cent zu erheben. Oder nicht?

MfG
 
Die erste nationale Versandart muss in der von dir verwendeten Kategorie kostenlos sein. Das steht so in den eBay Richtlinien, und daran musst du dich erst mal halten.
Wichtig: Seit dem 19. Oktober 2009 müssen Verkäufer in einigen Kategorien kostenlosen Versand als erste nationale Versandart anbieten.
Davon betroffen sind Unterkategorien in Kleidung & Accessoires, Büchern, Audio & Hi-Fi, Foto and Camcorder, Computer, TV, Video & Elektronik, Handy & Organizer sowie PC- & Videospiele. Alle weiteren Versandarten (z.B. für internationalen Versand oder Expressversand) können wie gewohnt angegeben werden.

Hättest du geschrieben, dass die 55 Cent für die Verpackung o.ä. sind, dann wäre die Angabe vielleicht rechtens. So dürftest du aber bei einer eventuellen Beschwerde des Käufers bei eBay den Kürzeren ziehen.

Wenn du deine Versandkosten decken möchstest, dann müsstest du diese bereits in den Startpreis mit einberechnen.

Du hast jetzt auch das Problem, dass du unklare Angaben gemacht hast. Es steht eindeutig in der Autkion Kostenloser Versand, gleichzeitig steht aber im Text, dass der Versand etwas kostet. eBay wird dir dazu nicht mehr weiterhelfen, da sie dir keine Rechtsberatung geben dürfen. D.h. wegen 55 Cent müsstest du dich an einen Anwalt wenden.


Klingt scheiße, ist es auch. eBay eben :o
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner Meinung nach hast du aber mit dem zusatzversand gegen die ebay AGB verstoßen.
Wenn ich was in dieser Kategorie ersteigern würde, würde ich die Versandkosten auch nicht bezahlen.
 
Hmm... theoretisch... muss er es nicht bezahlen.

Problem ist das du die Versandkosten beim einstellen angegeben hast ("Kostenloser Versand: Deutsche Post Brief").

Dadurch hast du explizit die Versandkosten angegeben, womit alles in der Auktion steht und den Versand bestrifft, nichtig sein dürfte - er könnte ja theoretisch sagen das er das überlesen hat. Ausserdem waren die Kosten ja oben angegeben. Zugegeben ist es bei dieser Minimalbeschreibung schwierig etwas zu überlesen, aber so könnte man argumentieren ;)

Das was eBay da macht ist scheisse und ich kann auch verstehen das du es nicht kostenlos verschicken willst, aber dann mach es wie ich und gib in den Kategorien wo man kostenlos versenden muss bei den Versandkosten nur "Selbstabholung" an und schreibe in der Auktion das ein Versand auf Wunsch natürlich trotzdem möglich ist... und gib dann da auch gleich die Kosten für (un/)versicherten Versand an. Dann kann dir eigentlich keiner was :p




cya
cr@zy
 
Kann mich auch nur anschließen, die 55Cent solltest du streichen und das kostenlos versenden. Steht ja genau genommen auch 2x da, dass du es kostenlos versendest, auch wenn das durch ebay erfolgt. Wenn du damit nicht einverstanden bist, solltest du da entweder nichts verkaufen oder das anders gestalten.

Hab in letzter Zeit in solchen Kategorien häufiger gesehen, dass Standardmässig nur Abholung angeboten wurde und im Text dann alternative Versandkosten drin waren. Dann ists für den Verkäufer aus meiner Sicht eindeutig. Gegen die ebay-AGB verstößt man damit aber sicher weiterhin.

Edit: cr@zy hats bereits auch beschrieben. Gegen die ebay-AGBs verstößt man das aber trotzdem auch wenn dir der Käufer nicht unbedingt was kann außer dich bei ebay zu melden.
 
Die ebay Richtlinien können Parteivereinbarungen bestenfalls bei der Auslegung von Erklärungen beeinflussen. Entscheidend ist also, was zw. K und V vereinbart wurde.
Problematisch dürfte allerdings die Widersprüchlichkeit der Angebotsseite sein, die hier wohl eher zu Lasten des Verkäufers gehen dürfte.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ cr@zy

wäre aber mMn ziemlich doof zu argumentiern man hats überlesen: stheht ja extra dabei das man nur bieten soll wenn man mit den bedingungen einverstanden ist. und wer das überließt ist selber schuld.

Nichtsdestotrotz halt ich die Bedingungen für problematisch, weil Versand eben kostenlos sein soll.
 
du versuchst gerade Ebay um ihre Provision auf die 55 Cent zu Betrügen.

Die 55 Cent bekommst du nie und nimmer, wenn das Ebay Spitz bekommt, könntest probleme mit ihnen bekommen.
Sie haben das Versandsystem nicht ohne grund so umgestellt.

Daran musst auch Du dich halten!
der Titel sollte ehr so heißen:
Ebay - Verkäufer macht Probleme
 
Zuletzt bearbeitet:
Schick es umsonst mit einem Brief und fertig. Das nächste mal nimmst du von anfangan mehr Geld !
 
im Artikel Steht Kostenloser Versand und 55 Cent Versand.
Laut Ebay Richtlinien (und die hat der Verkäufer Akzeptiert)
muss der Versand kostenlos sein.

Was gibt es da noch zu verhandeln?
der Verkäufer hat keinen Anspruch auf die 55 Cent.
 
Sich wegen 55ct anstellen .....


Rechtlich hast du kein Anspruch auf diese 55ct, da sie nicht teil des Kaufvertrages sind.
Zahlungsbedingungen sind gesondert geregelt.

Nächstes mal mehr Geld verlangen...
 
Es liegt kein gültiger Kaufvertrag vor, da kein übereinstimmender Parteiwille erkennbar ist.
Weder Käufer noch Verkäufer haben Anspruch auf Lieferung/Zahlung.
Der Verstoss gegen die ebay-Richtlinien ist zweitrangig, kann aber für den Verkäufer negative Konsequenzen im Vertragsverhältnis zu ebay haben, mehr aber auch nicht.
 
Nachdem eine Auktion erfolgreich beendet wird, kann man dem Käufer ja eine Mail mit Zahlungsinformationen senden. Dabei kann man auch die echten und richtigen Versandkosten eintragen, was bei Erstellung der Auktion ja nicht ging. Habe dem Käufer also eine Mail mit Zahlung inkl 55 Cent Versand geschickt.

Wenn ich doch im Unrecht wär, dürfte ich doch in diesem Schritt auch keine Versandkosten eintragen können, aber das Formular hat es zugelassen. Und schliesslich hat er doch mit Abgabe des Gebots den zusätzlichen Kosten zugestimmt.
 
Hallo Thomas,

deine Lösung ist bei ebay nahezu ausgeschlossen, denn wie immer man das Angebot des Verkäufers (das juristisch eigentlich die vorweg genommene Annahme darstellt) auslegen möchte, der Käufer jedenfalls "nimmt" dann genau dieses "Angebot" "an".
Bestenfalls eine Anfechtung käme hier in Frage.
 
Zuletzt bearbeitet:
GIbt es überhaupt denkbare Fälle, bei denen bei Auktionen geschlossene fragliche Verträge nicht über die Auslegung nach § 157 BGB geheilt werden können?
 
buntstift23 schrieb:
Sich wegen 55ct anstellen .....


Rechtlich hast du kein Anspruch auf diese 55ct, da sie nicht teil des Kaufvertrages sind.
Zahlungsbedingungen sind gesondert geregelt.

Nächstes mal mehr Geld verlangen...

Klar sind die Teil des KV, steht ja auch so in der Beschreibung (wenn auch ein wenig widersprüchlich)

Mehr Geld verlangen? Hast du schon was in letzter Zeit bei eBay verkauft? Ich glaube nicht :freak:
 
#16
Überlege mal selber was für einen Unsinn Du da geschrieben hast.

Hier gibt es nichts anzufechten, das sahen auch schon Gerichte so. Googelt mal lieber oder sucht auf den einschlägig bekannten Rechtsseiten.
 
Thomas:
Ich glaube, Spraadhans hat die "einschlägig bekannten Rechtsseiten" oder gar google nicht nötig, er dürfte sich auch in Kommentaren und Datenbanken zurecht finden. Hättest du vielleicht das eine oder andere Aktenzeichen für uns? Juris ist immer so anstrengend, wenn man nicht weiß, wonach man suchen soll ;)
 
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