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Falls es jemanden interessiert, der Verkäufer hat unverzüglich nach Widerruf zurückzuzahlen und hat lediglich noch ein Zurückbehaltungsrecht. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht schon nicht mehr, wenn der Rückversand nachgewiesen wird.
Die Frist ist wirklich unverzüglich und das mit dem Zurückbehaltungsrecht trifft ebenfalls zu. 14 Tage sind lediglich der Zeitraum, nach dem der Verkäufer spätestens in Verzug gerät, selbst ohne dass man noch irgendwas tun müsste (wie Mahnen, zum Beispiel).
Solche Diskussion haben wir hier doch schon zigfach, die Rechthabereien bzgl Widerruf.
Und in der Regel bringen die Verkäufer das gleich hinter sich.
Zumal es hier aber um Amazon geht, wo die Rückzahlungen bereits rausgehen,
wenn die Rücksendung im Startpaket Zentrum gescannt worden ist auf dem weg zu Amazon. Meistens.
Nun ja, dass der Unternehmer die Gefahr in diesen Situationen trägt, ist ebenfalls immer wieder Thema. Und oben hat auch wieder jemand hinterfragt, ob das auch dann so ist, wenn man den Versand selbst organisiert. Ich finde es okay, das immer wieder ins Gedächtnis zu rufen, und auch "falsche" Gedanken, solange man offen bleibt, finde ich nicht verkehrt.