Lausor
Lieutenant
- Registriert
- Dez. 2009
- Beiträge
- 812
Hallo ich habe da eine Frage zu meinem Ausbildungsvertrag.
Ich weiß, dass es früher mal diese Regelung gab, dass man zwei Tage krank sein konnte ohne Krankenschein.
Dies soll ja im Arbeitsvertrag geregelt werden. Bei mir steht folgendes drin:
Benachrichtigung:
bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung ist dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Auszubildene eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Ausbildende ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Habe ich es richtig verstanden, dass ich ebenfalls 2 Tage krank sein kann ohne eine ärztliche Bescheinigung vorlegen zu müssen?
Gruß Lausi
Ich weiß, dass es früher mal diese Regelung gab, dass man zwei Tage krank sein konnte ohne Krankenschein.
Dies soll ja im Arbeitsvertrag geregelt werden. Bei mir steht folgendes drin:
Benachrichtigung:
bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung ist dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Auszubildene eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Ausbildende ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Habe ich es richtig verstanden, dass ich ebenfalls 2 Tage krank sein kann ohne eine ärztliche Bescheinigung vorlegen zu müssen?
Gruß Lausi