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@PC295 ich bin jetzt kein Jurist, aber so wie ich das interpretiere heisst es (in seinem Fall) doch:
"einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen."
Das hiesse, wenn er es importiert um privat zu spielen ohne es weiter zu verbreiten oder das in irgend einer Art und Weise bewirbt, etc. so wird es doch höchstens beschlagnahmt. Würde er es gewerblich importieren, wär das sicherlich was anderes.
In den Knast wird er wohl kaum kommen, Geldstrafe halte ich auch für höchst unwahrscheinlich. Allerdings würde ich wennmöglich im EU-Raum suchen, damit eine Importverzollung nicht nötig wäre.
So ein Blödsinn. In dem verlinkten Gesetz steht nichts von Besitz. Die einzigen Medien, die in Deutschland einem Besitzverbot unterliegen, sind Kinder- und Jugendpornographie.
Du kannst problemlos beschlagnahmte Spiele importieren und auch besitzen. Du darfst sie nur nicht verbreiten.
@PC295
Merkwürdig, wenn Filme mit Mord, Vergewaltigung, Folter und Verharmlosung jeglicher Gewalt nicht zensiert oder die Produzenten bestraft werden, in denen man nahezu keinen Unterschied zur Realität erkennen kann.
Ein offensichtlich pixeliges Spiel wird aber zensiert.
Ich möchte damit sagen, dass dieses Gesetz oder Paragraf allein keine Bedeutung hat. Dies gilt auch für alle anderen Gesetze. Filme und Spiele unterliegen unterschiedlichen (anderen) Gesetzen.
Übrigens gibt es europäische Händler mit in Deutschland indizierten Spielen und da wir einen freien Warenverkehr in der EU haben, greift auch kein Zoll ein. Ich meine, in Österreich ist ein solcher bekannter Händler, der sich auf unzensierte Spiele spezialisiert hat.
@PC295 und wie genau untermauert der zweite Link nun deine These? Dort wird doch nur das Warum der Indizierung behandelt. Nicht aber der Erwerb/Besitz solcher Titel.
Vielleicht solltest du deine verlinkten Artikel vorher mal durchlesen...
Das ist die Rechtsgrundlage, warum das Spiel beschlagnahmt wurde.
Und §131 besagt eindeutig:
einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen
Was ein Schwachsinn. Sorry, aber nach der Logik müssten Saw, GTA, Hostel uvm. rechtlich bestraft werden.
In meinem Beitrag ging es letztendlich darum, ob mögliche Konsequenzen ein Bußgeld u.a. wären, oder nichts weiter auf mich zu kommt.
§131 besagt eindeutig etwas völlig anderes, wenn man den kompletten Satz liest, inkl. dem letzten Teil, den du absichtlich weggelassen hast. Was für ein Troll bist du eigentlich?
Fr0styGR schrieb:
Also muss ich dann halt auch noch eine Gebühr an den Zoll als Verwaltungsgebühr abdrücken?
Es besagt auch nichts anders mit den Rest - lies richtig und fange an zu verstehen, anstatt hier Müll zu schreiben und Nutzern mit deinem Halbwissen hier zu Straftaten zu verleiten!
Oder halt irgendeine Strafe, oder wie man das nennen mag.
Selbst wenn es nur ein kleiner Betrag wäre und auch das Grenzen hält, kaue ich halt die Zähne zusammen im schlimmsten Fall.
Wie ein Vor-Poster bereits davor geschrieben hat, kann ich ja alternativ gucken, ob ich das Spiel aus einem EU-Land bekomme, was wiederum auch nicht einfacher ist.
Warum willst du denn überhaupt eine physische Kopie erwerben? Hast du dich mal bei den üblichen Key-Sellern umgeschaut? Ich habe Manhunt 1 in meiner Steam-Bibliothek und könnte das jetzt einfach installieren.