News Bundesnetzagentur veröffentlicht Ergebnisse des Breitband-Tests

LinuxMcBook schrieb:
Die Anbieter könnten ihre beiden Verträge auch ADSL und VDSL nennen, aber dann wüsste der Kunde wieder nichts damit anzufangen.

Oder der Anbieter müsste dafür sorgen, dass der Kunde informiert wird, was er von welchem Tarifmodell im Bezug auf DL und UL Kapazitäten erwarten kann. Und zwar nicht erst wenn man hartnäckig nachfragt.

Aber mal ehrlich, ist es tatsächlich zuviel verlangt, wenn man über ein Produkt schon vor dem Kauf informiert werden möchte?

Aber ich kann es auch verstehen, schließlich sind die tatsächlich erreichten Bandbreiten in den meisten Fällen offensichtlich keine gute Werbung.
 
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Und Autohersteller weisen einen dann demnächst in Stunden langen Gesprächen darauf hin, welche Probleme bei ihren Fahrzeugen auftreten können oder wie?

Komm mal aus deiner Phantasiewelt!
 
Es geht nicht um Probleme die auftreten könnten, sondern um das Produkt, dass man beim Erwerb bekommt. In deinem Autovergleich wäre es ich kaufe ein neues komplettes Auto und bekomme es ohne Räder, Lenkrad, Scheiben usw.. Den er verkauft auch ein nur bis zu vollständiges Auto. Es kann also durchaus sein, dass es am Ende nicht so ist, wie es Beworben wurde und ein paar Teile fehlen. Denn Produktionslinien sind ja teilweise sehr lang, und da kann keiner vom Autohersteller erwarten, dass jeder Kunde für sein Geld das bekommt womit geworben wurde.
 
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@AngryPete
Ist zwar eine schön bissige Variante, die du da präsentierst, aber ganz so heftig kann man es dann ja doch nicht sehen.
Das Auto in deiner Lesart wäre ja nicht ansatzweise fahrtüchtig. Im Vergleich zu einem Internetanschluss würde das nur dann passen, wenn man keinen Anschluss bekommt. Ein funktionierender Internetanschluss mit geringerer Bandbreite als vom Kunden erwünscht entspräche eher einem Auto, das zwar fährt, aber in der Spitze statt 220km/h eben nur 70km/h erreicht, oder statt 90kw eben nur 35kw Leistung bringt.
Ein passendes Beispiel ist es eben nur, wenn alle Dinge vorhanden sind, die zur Minimalausstattung gehören, nur eben nicht so stark, schnell oder komfortabel, wie der Kunde bis zum Kauf geglaubt hat. Ein "bis zu Auto" dürfte also nicht im Bezug auf für Autos notwendige Teile unkomplett sein, lediglich die Leistung dieser Teile, oder nicht zum fahren notwendige Extras (z.B. Klimaanlage, Radio/Stereoanlage, elektrische Fensterheber, Zentralverriegelung), kann von diesem "bis zu" berührt werden, damit man es überhaupt mit DSL-Verträgen vergleichen kann.
Und dann ist es auch schon nicht mehr so schlimm - das Auto fährt ja - es ist u.U. nur etwas schwächer, langsamer und unkomfortabler als erwartet.
 
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@DerOlf
Du hast natürlich recht. Es ist halt meine Denkweise. Zuerst kommt die Grundidee, die oft nicht ganz treffend ist, und erst später wird sie in mehreren Stufen aufpoliert. In einem Forum hat man aber selten die Möglichkeit zu korrigieren.
 
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Hier ein Hinweis aus der Chip 2013/06/Seite 47:

Rechtsanwalt Rosa von der Kanzlei Res Media äußert sich zur fristlosen Kündigung eines DSL-Anschlusses, der nicht eine zugesagte Bandbreite erreicht: Ja, man kann, wenn die geringere Bandbreite Dauerzustand ist!

und wieviel niedriger darf die Geschwindigkeit sein?

RA Rosa: Der Kunde kann kündigen, wenn nur die Hälfte der versprochenen Bandbreite ankommt (lt. Urteil des Amtsgerichtes Fürth).

Wen die Ausführungen von Benjamin Hartlmaier zu dem Thema "DSL-Ärger: Wann man kündigen darf" näher interessieren, liest in dem Heft auf S. 47 nach.

LinuxMcBook schrieb:
Wie gesagt, woraus leitet sich ab, dass ein Vertrag, der "DSL bis 16 MBit" heißt auch 16 MBit zusichert?
Viele Anbieter haben doch nur doch 2 verschiedene Verträge. Also kann man hier nicht von Bandbreiten sondern von Tarifmodellen sprechen. Die Anbieter könnten ihre beiden Verträge auch ADSL und VDSL nennen, aber dann wüsste der Kunde wieder nichts damit anzufangen.

@LinuxMcBook: Bitte schau mal bei Wikipaedia (oder woanders) unter den Begriffen DSL/ ADSL/ VDSL nach, damit etwas deutlicher wird, dass es sich hierbei um Internetverbindungen handelt, welche höhere Bandbreiten als 56.000 bit/sec aufweisen.
 
Ja, und nun? Was willst du?
 
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