News Bundesnetzagentur veröffentlicht Ergebnisse des Breitband-Tests

Das ist vielleicht ärgerlich, aber immer noch kein Grund, Betrug zu beschreien, wo keiner ist.

Zum Thema "nur für das zahlen, was ankommt": das könnte man aus Sicht der Telekommunikationsanbieter auch umdrehen. Je weiter ein Kunde vom Knotenpunkt (oder wie man die Dinger auch nennt) weg wohnt, desto höher die Kosten für den Anschluss für den Anbieter (mehr Kabel = mehr Kosten). Ergo müsste also für einen 2000er DSL Anschluss mehr gezahlt werden, als für einen 16.000er.

Man darf die Geschichte nicht immer nur aus der Sicht des Kunden sehen, sondern muss auch mal die Unternehmenssicht berücksichtigen.
 
Wenn ein Kunde nicht die Wahl hat (mangels guter Alternativen) ist das ärgerlich, sicher. Am ärgerlichsten empfinde ich es als Kunde aber, dass es scheinbar nur sehr wenige Anschlüsse gibt, bei denen tatsächlöich hohe Bandbreiten realisiert werden (können), die Anbieter (oder deren Verkaufspersonal) aber grundsätzlich so tun, wls wäre auch die größte Bandbreite überall kein Problem.

Und sogar aus Unternehmenssicht finde ich diese Situation fragwürdig (Kundenzufriedenheit als Wert). Wenn es nicht besser geht, dann sollten man das seinen Kunden auch so sagen, statt sie in dem Glauben zu lassen, sie hätten jetzt eine 50000 flat, wo nicht mal 16000 möglich sind. Denn damit beschwört man herauf, dass entsprechender Kunde nach ein paar Speedtests angepisst ist, und zwar nicht von seinen Kabeln, sondern von seinem Anbieter.

Aber ich höre einen ehemaligen Arbeitgeber:
"Wissen sie Herr M., jeden Morgen steht irgendein Idiot auf, dem sie ein Angebot so verkaufen können wie es eben ist."
Und DAS ist die Unternehmenssicht, die ich (nicht nur von diesem Chef) kennengelernt habe. Leider sieht es dadurch dann wieder nach Vorsatz aus, und man könnte Lust bekommen, einen Betrug zu beschreien, wo zumindest vertragsrechtlich keiner ist.
Solange ein Angebot angenommen wird (gekauft) ist es einem Unternehmer oft relativ egal, welche Qualität da übern Tisch geht, Hauptsache die Kohle passt, die zurückwandert.
 
Wer als Kunde nicht genau liest (dafür gibt es ja überall die BIS ZU Angabe) ist selbst schuld. Im Beratungsgespräch wird dieses BIS ZU sicherlich auch verwendet, damit es später keinen Ärger gibt.

Und die paar Kunden, die keine Ahnung haben, was das BIS ZU bedeutet, und später dann einen Speedtest machen, sind vielleicht angepisst, stören tut dass die Unternehmen aber sicherlich nicht. Denn die paar Spezialfälle würde man eh nicht zufrieden stellen können.
 
Das es die Unternehmen nicht stört ist eine Sache, aber das es nur ein paar Kunden sind kann ich mir nicht vorstellen.
Auch wenn der in meinen Augen absolut nicht representative Test der BNA vieles nicht berücksichtigt, er zeigt aber deutlich, dass die Werte bei den allermeisten Kunden immer deutlich niedriger sind, als das maximal mögliche.
Ich wette, die meisten würden zu nem anderen Anbieter wechseln, wenn sie denn könnten. Sei es, weil der Vertrag noch läuft, oder es einfach keinen anderen Anbieter gibt.
Denn viele stört es, für etwas angeprisenes zu zahlen, was durch eine BIS ZU Klausel doch irgendwo weit davon weg liegt.
Ich denke eher, es wird die Minderheit sein, denen es vollkommen egal ist. Wenn man irgendwo bei der Hälfte der angeprisenen Leitungsgeschwindigkeit herumrekbst ist das schon bedenklich, zumindest in meinen Augen. Und ja, es steht jedem frei das anders zu sehen :)
Nicht, dass die Telekommunikationsabieter ihre Leitung messen können, so könnte man doch zumindest vor Vertragsschuss ne Messung durchführen, die einem die mögliche Maximalgeschwindigkeit bekannt gibt. Dafür würde mit Sicherheit auch der ein oder andere nen kleinen Obulus für diesen "Aufwand" bezahlen^^
 
DerOlf schrieb:
Wenn es nicht besser geht, dann sollten man das seinen Kunden auch so sagen, statt sie in dem Glauben zu lassen, sie hätten jetzt eine 50000 flat, wo nicht mal 16000 möglich sind. Denn damit beschwört man herauf, dass entsprechender Kunde nach ein paar Speedtests angepisst ist, und zwar nicht von seinen Kabeln, sondern von seinem Anbieter.

Das "bis zu" steht ja überall. Ich bin natürlich auch dafür, dass die Speedtests genauer werden, bzw. die Ergebnisse garantiert werden.
Ich hab mich da bisher nicht nur auf die Datenbanken der Anbieter verlassen sondern auch mal da angerufen und gefragt, mit wie viel MBit denn so meine Nachbarn unterwegs sind (geht natürlich nur, wenn der nächste Nachbar nicht 300 Meter weg ist).
Sonst bin ich aber gegen eine Preisstaffelung pro Geschwindigkeit!! Wie ich schon geschrieben habe, die Kosten für den Anbieter bleiben die gleichen, im Gegenteil, er hat einen größeren Aufwand längere Leitungen stabil zu bekommen. Außerdem sauge ich auch mit 2 MBit ein vielfaches des Durchschnitts-VDSL-Kunden :D

Es beschwert sich ja auch niemand, dass bei Versicherungsverträgen für unter 30 Jährige man als 20 Jähriger genau so viel zahlen muss, wie der 29 Jährige!
 
Was mich an dieser Diskussion ein wenig stört: Einige von euch scheinen das "bis zu" so zu interpretierenm, dass man im Prinzip froh sein sollte, wenn man bei seiner "BIS ZU 16000er" Leitung wenigstens ein paar kb/Stunde bekommt.
Und das ist einfach nicht korrekt.
Weiter oben hat hier jemand geschrieben, dass sich viele Anbieter in ihren AGB dazu verpflichten, mindestens die Bandbreite des nächst billigeren Tarifs bereitzustellen (ich hab zwar von so einer Klausel noch nie gehört, ist mir aber jetzt mal egal). Und die AGB eines Dienstleisters gehören zu JEDEM Vertrag den man mit diesem abschließt. Ich setze das bei folgendem fiktiven Beispiel mal voraus.

Wenn ein Anbieter eine 50000er sowie eine 25000 Bandbreite anbietet, man sich für die 50000er entscheidet, dann aber nichtmal 16000 tatsächlich mach-/nutzbar sind, dann verstößt das gegen die AGB und damit gegen den Vertrag. Und da hilft dann auch kein Verweis auf "bis zu" (denn der ist in einem solchen Falll NICHT als 0-50000 zu lesen, sondern als 25000-50000). Dieser Vertrag hätte in der Form (DSL-50000) laut AGB des Anbieters eigentlich nicht abgeschlossen werden dürfen.
So in etwa hatte ich das gemeint.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Anbieter gegen die AGB verstößt, kann man dagegen vorgehen. Das hat aber mit der ganzen Diskussion hier überhaupt nix zu tun.

Und dein fiktiver Fall wird kaum eintreten. Denn sowohl bei Onlineabschluss als auch bei Abschluss im Shop vor Ort wird ja eine Abfrage der Adresse gemacht an die geliefert werden soll. Dabei werden dann auch direkt die Geschwindigkeiten raus genommen, die auf keinen Fall realisiert werden können.

Und wenn du das wirklich gemeint haben solltest (was ich nicht glaube; ist eher der Versuch den Unsinn ein wenig gerade zu biegen, den du verzapft hast), bleibt dazu nur zu sagen, dass das nicht wirklich relevant für die Diskussion hier ist. Das "BIS ZU" ist natürlich kein Freischein. Aber selbst wenn die Anbieter solche Klauseln mit der Bandbreite des nächst kleineren Tarifs in ihren AGB haben, ist bei den meisten Anbietern der 16.000er oder der 6.000er der kleinste Tarif. Und diesen Kunden wird kein 50.000er Tarif verkauft, weil er ihnen erst gar nicht angeboten wird.

@Scheitel: wenn es doch so viele Leute wären, die es interessiert, wie viel der "bis zu" Bandbreite bei Ihnen ankommt, würden sich sicherlich viel mehr Leute darüber beschweren. Dem Otto-Normal-Verbraucher ist das einfach Wurst, was ankommt. Da wird ein wenig gesurft, Emails geschrieben und fertig.
Hier im Forum sieht das sicherlich anders aus.

Und was genau soll der Wechsel zu nem anderen Anbieter bringen? Wenn der andere Anbieter nicht zufällig eigene Leitungen hat, wird sich an der Geschwindigkeit nix ändern.
 
Hansdampf12345 schrieb:
... sowohl bei Onlineabschluss als auch bei Abschluss im Shop vor Ort wird ja eine Abfrage der Adresse gemacht an die geliefert werden soll. Dabei werden dann auch direkt die Geschwindigkeiten raus genommen, die auf keinen Fall realisiert werden können.

Entweder hast du extrem viel Vertrauen ... oder es ist dir einfach noch nie passiert. Bei meinem letzten Vertragsabschluss habe ich die Adresse angegeben, und daraufhin ist mir eine 25000 flat angeboten worden. Ich habe damals nur deswegen die 16000er genommen, weil die ein paar Euronen günstiger war. Leider scheint es zumindsest mit meinem Anschöluss nichtmal dafür zu reichen. Wie gesagt, DL war NOCH NIE über 6000, meist sogar deutlich (~30%) drunter.

Der Grund dafür dass sich nicht noch viel mehr Leute beschweren, können z.B. solche "Bis zu" Experten in I-net Foren sein.
Lies mal diesen Thread durch, und versuch dabei nicht das Gefühl zu bekommen, dass eine Beschwerde ohnehin aussichtslos wäre.
 
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Und auf die Idee, dass du bei einem VDSL Vertrag auf den näher gelegenen Outdoor-DSLAM geschaltet wirst und bei ADSL2+ (16 MBit) nur auf den DSLAM im HVT kommst du nicht?
 
Leider ist es bei meinem Nachbarn - der die 25000er Leitung hat - ziemlich exakt das selbe, nur dass der eben nur knapp 20% (DL ebenfalls maximal 6000) bekommt. Kaum ein Alice-Kunde in dieser Gegend bekommt mehr (auch wenn ich sie sicher nicht alle kenne), und da scheint es bisher auch ziemlich Wurst zu sein, welche Bandbreite als Maximalwert vereinbart wurde.

Eigentlich ging es mir aber eher um die Beratungsqualität. Denn nach meinen Erfahrungen seit ca. 15 Jahren, halte ich Kommunikationsunternehmen für absolut kommunikationsunfähig und informationsunwillig.
Ich finde, dass ein Unternehmen, welches Handel treibt (auch mit Dienstleistungen) sich nicht alles aus der Nase ziehen lassen sollte. Solange der Markt (Kunden) Unternehmen die das tun nicht die Rechnung präsentiert, wird sich wohl auch nichts ändern.
 
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Hansdampf12345 schrieb:
Da ist nichts zweifelhaft dran. Wer einen Vertrag über "bis zu 16.000er DSL" abschließt und dann meint er bekommt zwangsweise auch 16.000, ist halt einfach ein bisschen unfähig.
Du gibst zwar auch an, dass du es verstanden hättest, machst aber auch immer den selben Fehler.
Man zahlt nicht für 6Mbit und bekommt nur 3Mbit. Man zahlt für nen Anschluss mit maximal 6Mbit und bekommt dann die technisch mögliche Maximalbandbreite.

Ich bin da zu einer etwas anderen Auffassung gekommen - nach dem durchforsten des Internets. Habe dazu z.B. Folgendes gefunden:

1. Wer für höhere Bandbreite zahlt, hat auch Anrecht darauf

2. Das Amtsgericht Fürth entschied nun, dass die Kündigung zulässig gewesen sei. Die zu geringe
Bandbreite stelle eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Kunde den Vertrag nicht zwei Jahre
lang akzeptieren müsse. Auch die Argumentation des DSL-Anbieters, man schulde dem Kunden laut AGB
nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite, beeindruckte das Gericht nicht. Eine solche
Klausel sei unwirksam, da sie den Kunden, der für die höhere Bandbreite auch zahle, unangemessen
benachteilige.

3. Seit dem vergangenen Jahr gibt für diese Problematik die DIN Norm 66274-2. Diese regelt, dass mindestens 75% der gebuchten Bandbreite auch beim Kunden ankommen müssen.

Das ist doch schon etwas - die Verbraucher wissen es schon Heute - aber wie erfahren es die Provider?
 
Nymano schrieb:
Diese regelt, dass mindestens 75% der gebuchten Bandbreite auch beim Kunden ankommen müssen.

Gebuchte Bandbreite? Ist diese denn wirklich Identisch mit der maximalen Bandbreite, für die das gleichnamige Preismodell gehört?
 
LinuxMcBook schrieb:
Gebuchte Bandbreite? Ist diese denn wirklich Identisch mit der maximalen Bandbreite, für die das gleichnamige Preismodell gehört?

Würde ich erstmal so verstehen, aber ich bin da glaube ich nicht besonders objektliv. Für mich mit meinen lang nicht perfekten Juristisch-kenntnissen bedeutet das jedoch einen Fall für den "Ermessensspielraum" des jeweiligen Richters.
Solche Urteile bringen einem leider erst vor Gericht was - bis dahin ist es allenfalls ein Hinweis darauf, ob sich rechtliche Schritte lohnen könnten (für Kunden genauso, wie für Anbieter).
 
Zuletzt bearbeitet:
DerOlf schrieb:
Würde ich erstmal so verstehen, aber ich bin da glaube ich nicht besonders objektliv. Für mich mit meinen lang nicht perfekten Juristisch-kenntnissen bedeutet das jedoch einen Fall für den "Ermessensspielraum" des jeweiligen Richters.
Solche Urteile bringen einem leider erst vor Gericht was - bis dahin ist es allenfalls ein Hinweis darauf, ob sich rechtliche Schritte lohnen könnten (für Kunden genauso, wie für Anbieter).

Von einem Ermesensspielraum bei einer DIN-Vorschrift zu sprechen ist - m. E. etwas gewagt. Verbindliche DIN-Vorschriften sind so ähnlich wie Gesetze; allerdings nur nach meiner Auffassung. Ich bin zwar schon älter als 30 Jahre, lasse mich jedoch belehren - da ich noch lernfähig bin.
 
Beim Ermessensspielraum geht es NICHT um die DIN, sondern um eine Formulierung, die dem Richter Interpretationsspielraum lässt.
Wenn in der Norm steht "mindestens 75% der gebuchten Bandbreite", die Anbieter aber in ihren Verträgen keine Garantie übernehmen (bis zu Klausel), dann liegt es im Ermessensspielraum des Richters,
1. Wie hoch die "gebuchte Bandbreite" ist, und
2. davon abhängig ob 75% davon geliefert werden.
letzteres ist wohl wieder von Zeiten und Messungen abhängig (Wie oft/lange muss die Bandbreite unter 75% liegen, damit der Richter die Norm verletzt sieht? Erkennt der Richter technische Probleme mit der Bandbreite im entsprechenden Zeitraum an? Erkennen Kläger und Beklagter die Messmethode an? etc.).
Bei jeder dieser Fragen muss ein Richter anhand der vorgebrachten Argumente entscheiden, ob er dem Kläger oder dem Beklagten Recht gibt.
Und wie hier ja schon oft genug gesagt wurde, beziehen sich die Verträge nicht auf eine bestimmte Bandbreite. DSL16000 bedeutet laut vertrag eben nur "mehr als 16000 wirds ganz bestimmt nicht". Und das ist lediglich eine Leistungsobergrenze, keine "gebuchte Bandbreite".

Deutsche Rechtsprechung ist leider oft sehr kompliziert und so gut wie nie nur vom Text einer einzigen Regelung abhängig.
 
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DerOlf schrieb:
[...]
Lies mal diesen Thread durch, und versuch dabei nicht das Gefühl zu bekommen, dass eine Beschwerde ohnehin aussichtslos wäre.

Nicht aussichtslos. Bei den meisten Experten hier aber wohl eher unberechtigt ;)

Und zu deinem persönlichen Schicksal ist ja schon die passende Antwort von LinuxMcBook gegeben worden. Wenn man von der Technik keine Ahnung hat, sollte man sich erst mal informieren, bevor man meckert.

@Nymano: interessante Geschichte mit der DIN Norm und dem Urteil des AG Fürth. Nur ergibt sich daraus ja noch kein direkter Anspruch auf die gebuchte Bandbreite. Das AG Fürth sagt ja nur, dass die Kündigung zulässig sei. Das mag je nachdem etwas bringen (z.B. wenn es andere Anbieter mit eigener Infrastruktur gibt), in vielen Fällen wird man aber Not gegen Elend tauschen, weil technisch einfach keine höhere Bandbreite drin ist, auch nicht bei einem anderen Anbieter.
 
Hansdampf12345 schrieb:
@Nymano: interessante Geschichte mit der DIN Norm und dem Urteil des AG Fürth. Nur ergibt sich daraus ja noch kein direkter Anspruch auf die gebuchte Bandbreite. Das AG Fürth sagt ja nur, dass die Kündigung zulässig sei. Das mag je nachdem etwas bringen (z.B. wenn es andere Anbieter mit eigener Infrastruktur gibt), in vielen Fällen wird man aber Not gegen Elend tauschen, weil technisch einfach keine höhere Bandbreite drin ist, auch nicht bei einem anderen Anbieter.

Ich muß mich entschuldigen, dass ich das Urteil des AG Fürth UND die DIN-Norm zusammen zitiert habe. Die DIN-Norm hat NICHTS - bzw. nur sehr wenig - mit dem Urteil des AG Fürth zu tun. Ich hatte das Urteil nur zitiert, damit man erfahren kann, das auch Richter sich der Meinung von Providern - der Kunde hätte EINEN DSL-Anschluss bezahlt und nicht eine bestimmte Bandbreite - nicht anschliessen können.

Die genannte DIN-Norm regelt - nach meiner persönlichen Meinung - für den Kunden EINDEUTIG seine minimalen Erwartungen, nämlich mindestens 75 % der zugesicherten Bandbreite, d.h. bei einer Bandbreite von 6.000 kbit/sec wären mindestens 4.500 kbit/sec beim Kunden zu erhoffen und nicht 1.115 kbit/sec oder 4.495 kbit/sec. Der letztere Wert läge natürlich im Ermessungsspielraum des Richters!
 
Nymano schrieb:
Die genannte DIN-Norm regelt - nach meiner persönlichen Meinung - für den Kunden EINDEUTIG seine minimalen Erwartungen, nämlich mindestens 75 % der zugesicherten Bandbreite, d.h. bei einer Bandbreite von 6.000 kbit/sec wären mindestens 4.500 kbit/sec
Wie gesagt, woraus leitet sich ab, dass ein Vertrag, der "DSL bis 16 MBit" heißt auch 16 MBit zusichert?
Viele Anbieter haben doch nur doch 2 verschiedene Verträge. Also kann man hier nicht von Bandbreiten sondern von Tarifmodellen sprechen.
Die Anbieter könnten ihre beiden Verträge auch ADSL und VDSL nennen, aber dann wüsste der Kunde wieder nichts damit anzufangen.
 
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