Frage zu Einkommensteuererklärung + Kleinunternehmerregel - minimaler Verdienst

duAffentier

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Hallo,

eine Frage in die Runde.
Wenn man ein Nebengewerbe (Dienstleisung) hat und hier nur <1000€ im Jahr an Einnahmen hat, nutzt man ja die Kleinunternehmerregel.
Zum Hauptjob und dessen Lohn kommt ja diese Einnahme auch noch dazu.

Ich habe in der Familie wem, der hatte sein geringen Betrag (waren ca 500€) auch angegeben und die wurden dann voll abgezogen. Also 500€ verdient, aber 500€ Abzug bei der Steuer.

Im Netz gibts genug Empfehlungen, was man alles "gegenrechnen" kann. Aber da habe ich kaum etwas.

Worauf sollte man denn nun achten? Was gibts noch an Tipps?
Ich nutze WiSo für die Steuererklärung.


Grüße
 
Kaum ein Job kommt heute ohne PC aus. Den kannst du also schon mal absetzen.
Dazu Telekommunikation, ggf. Das Smartphone, Schreibtisch, etc. Fahrtkosten, Messe Besuch incl Hotel.

Da macht man leider ganz schnell "Verlust"...
 
Ist das bezogen auf die Anschaffung? Da ich ja kaum welche hatte im technischen Bereich. Die Hardware hält halt! ;)

Also dann Handyvertrag, Internetvertrag und sowas gegenrechnen und angeben?
 
Anteile davon auf jeden Fall. Nicht zu sehr übertreiben, dann wird es auch anerkannt. 20% sollten immer drin sein, je nach Tätigkeit auch mehr.
 
X% der Rechnung. Vielleicht doch mal zu einem Steuerberater gehen?
 
Wo wurde was abgezogen? Und was wurde wo angegeben?
Zudem hat die Kleinunternehmerregelung nichts mit der Einkommensteuer zu tun, sondern betrifft die Umsatzsteuer. Das sind komplett verschiedene Dinge.
Im Grundsatz ist alles, was an Einkommen erzielt wurde, entsprechend bei einer ESt-Erklärung anzugeben. Kosten/Ausgaben können dabei das Einkommen ggü. den Gesamt-Einnahmen reduzieren.
 
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duAffentier schrieb:
Also 500€ verdient, aber 500€ Abzug bei der Steuer.
500€ Abzug bei der Steuer wäre doch fantastisch.

Du meinst bei der Einkommensteuererstattung?
Mein Beitrag wirkt vielleicht kleinlich, aber Hilfe bei sowas ist auf korrekte Formulierung angewiesen.
 
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