l[sTaR]pHoBoS
Cadet 4th Year
- Registriert
- März 2009
- Beiträge
- 103
Die trägst du unter Werbungskosten ein, sofern du diese Rechnungen selber bezahlt hast und/oder keinerlei Ausgleichszahlung von deinem Arbeitgeber für ebendiese Rechnungen bekommen hast.
Natürlich schickst du die Rechnungen als Beleg und Beweis zusammen mit deiner Steuererklärung mit zum Finanzamt. Diese fügst du unter der Anlage Werbungskosten mit ein.
Mal ne Frage: Willst du deine St.erkl. für 2010 oder für 2009 abgeben? Wenn du sie für 2010 abgeben willst, dann solltest du auch ein Steuerprogramm für 2010 benutzen, da es im Steuerrecht jedes Jahr Änderungen gibt die berücksichtigt werden müssen.
ZB war der Grundfreibetrag 2009 niedriger als der 2010, Fahrtkosten können wieder uneingeschränkt angesetzt werden, und diverse andere Details.
Daher auf jeden Fall ein Programm benutzen welches auch für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zugeschnitten ist!
Natürlich schickst du die Rechnungen als Beleg und Beweis zusammen mit deiner Steuererklärung mit zum Finanzamt. Diese fügst du unter der Anlage Werbungskosten mit ein.
Mal ne Frage: Willst du deine St.erkl. für 2010 oder für 2009 abgeben? Wenn du sie für 2010 abgeben willst, dann solltest du auch ein Steuerprogramm für 2010 benutzen, da es im Steuerrecht jedes Jahr Änderungen gibt die berücksichtigt werden müssen.
ZB war der Grundfreibetrag 2009 niedriger als der 2010, Fahrtkosten können wieder uneingeschränkt angesetzt werden, und diverse andere Details.
Daher auf jeden Fall ein Programm benutzen welches auch für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zugeschnitten ist!