Grafikkarte Verkauft - Quittung

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snickii

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Hallo,

ich habe über Kleinanzeigen eine 3080 verkauft und nun möchte er das ich eine Quittung unterschreibe weil er selbstständig ist.
Er hat die abgeholt und kam auch vernünftig rüber, ich finde nur die Quittung komisch.
Vielleicht ist das ja normal.

Es ist eine Quittungsvorlage von Equittung. Die hier: http://www.equittung.de/
Nun...
"EUR in Worten" Betrag
von MEIN Name
für RTX 3080

Das liest sich so als wenn der Deal andersrum gelaufen wäre und er Geld von mir bekommen hat.

Er hat übrigens einen Dienstleistungsservice mit Logo in Mail usw.
Sicherlich will er das absetzen, ist ja auch okay aber bevor ich das unterschreibe wollte ich mal hier fragen.
 
snickii schrieb:
Das liest sich so als wenn der Deal andersrum gelaufen wäre und er Geld von mir bekommen hat.
Mir ist das zu fishy und würde ich nicht drauf eingehen.

Wenn er was zum absetzen braucht, darf er es gerne beim Händler seiner Wahl kaufen.
 
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Komisch finde ich das er die oben links mit "1/2023" bei Nr datiert hat, als wenn er nie eine andere ausgestellt hat in 2023... hab halt kein bock da irgendwann durch was auch immer Probleme zu bekommen.
 
War das von Anfang an eine Forderung von ihm vor dem Verkauf?

Wenn nein, dann hat er Pech gehabt.
 
Nein war es nicht, er hat die am 15.12 abgeholt. Steht auch so auf der Quittung. Hat mich deswegen nun erst im Nachhinein kontaktiert. Kann man ja auch vergessen aber die Quittung liest sich halt verkehrt. Eher so als wenn der Verkäufer diese behält.
 
Dann würde ich auch nichts in der Richtung unterschreiben.
 
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Ja, das muss andersrum. "Von" ist der Name des Zahlungsleisters, unten kommt die Unterschrift des Zahlungsempfängers hin.
Nr. kannst du selber reinschreiben, was du willst oder es leer lassen. Immerhin stellst du als Zahlungsempfänger die Quittung aus, nicht umgekehrt.
Die Quittung ist nichts weiter als ein Beleg, dass hier Bargeld geflossen ist. Er hat dich bezahlt, also kannst du ihm die Quittung ausstellen.
 
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Biete ihm doch eine eigene Quittung von dir an und nicht auf seiner Vorlage. Da sehe ich kein Problem drin.
Die Quittung dient ja nur dazu, dass du von Ihm Geld erhalten hast und nicht mehr.
 
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Wenn er jetzt damit daherkommt würde ich auch nix nterschreiben. Hat er Pech gehabt
 
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Da will wohl einer seine Gaming Grafikkarte bei der Steuer absetzten.

Pech gehabt, wenn er mit der Quittungsgeschichte erst danach kommt.

Vermutlich steht dann auf der Quittung, die er vorbereitet hätte, nicht mal die genaue Typbezeichnung der Grafikkarte. Denn das FA ist ja auch nicht blöd. Die wissen schon, dass eine 3080 nicht für den Bürorechner gekauft wird.
 
KlausBauer1273 schrieb:
Die wissen schon, dass eine 3080 nicht für den Bürorechner gekauft wird.
Das vielleicht nicht, aber Workstationen...? Wenn man sich nicht allzudumm anstellt, kann man es absetzen.
 
KlausBauer1273 schrieb:
Da will wohl einer seine Gaming Grafikkarte bei der Steuer absetzten.

Pech gehabt, wenn er mit der Quittungsgeschichte erst danach kommt.

Vermutlich steht dann auf der Quittung, die er vorbereitet hätte, nicht mal die genaue Typbezeichnung der Grafikkarte. Denn das FA ist ja auch nicht blöd. Die wissen schon, dass eine 3080 nicht für den Bürorechner gekauft wird.
Nein das wissen die nicht. Die wollen einfach eine Erklärung wofür man das braucht (da ballert man mit Fachbegriffen um sich) und dann wird alles einfach akzeptiert.
Selbst mit der Quittung wird er nichts absetzen können, ist ja keine MwSt ausgewiesen.
 
Wenn dieses Formular verwendet werden würde, mit richtiger Platzierung von Namen des Geldempfängers und des Käufers, bestünde trotzdem das Problem, das das Formular den Eintrag von Brutto- und netto Preis vorsieht. Und das kannst Du nicht wahrheitsgemäß ausfüllen, da du bei dem nicht kommerziellen Privatverkauf weder MwSt. eingezogen noch ans Finanzamt abgeführt hat. (Weil du es nicht musst)

Wenn ihm das wichtig ist, schreib ihm halt selbst einen Zettel: "Privatverkauf einer gebrauchten ... von Name an Name, Uebergabe der Ware am Datum in Ort. Gekauft wie gesehen, Gewährleistung wird nicht übernommen. Vereinbarten Preis von x Euro dankend erhalten. Datum Name Unterschrift.
 
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snickii schrieb:
ich habe über Kleinanzeigen eine 3080 verkauft und nun möchte er das ich eine Quittung unterschreibe weil er selbstständig ist.
Der Käufer soll das Geld überweisen, dann hat er seinen Beleg auf dem Kontoauszug. Wenn das Geld auf deinem Konto gebucht ist, dann gibst Du ihm sein Bares zurück.

snickii schrieb:
... Dienstleistungsservice ...
Hat sich schon mal jemand Gedanken dazu gemacht, was das bedeutet? Das ließt sich ziemlich affig.

KlausBauer1273 schrieb:
Was hat die MwSt mit der Einkommenssteuer zu tun?
Die Mehrwertsteuer lt. Mehrwertsteuergesetzt hat mit der Einkommensteuer eher weniger zu tun könnte ich vermuten. Liege ich richtig?
 
Im Sinne des Beitrag besteht der Zusammenhang darin, dass man von der Einkommenssteuer nur Dinge absetzen kann, die man kommerziell von Händlern erworben hat (PC für Home office, Büromaterial etc.) und deshalb logischerweise MwSt. Gezahlt hat. Nicht von der Einkommenssteuer absetzen kann man ohne MwSt. Gekaufte Sache, z.b. vom Flohmarkt.

(Jedenfalls glaube ich dass es so ist... 😋 )
 
Zuletzt bearbeitet:
Vllt der VK einfach nur einen Nachweis das er gezahlt hat, das der "böse VK" (Achtung Ironie) nicht kommt und sagt er hat kein Geld erhalten.

Wie auch immer, er hat Pech gehabt wenn er das nun fordert.

Und die Steuer Sachen gehören ja nich tmehr hierher.
 
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Man merkt das hier vor allem die jüngere Generation unterwegs ist. Vor 30 Jahren waren Quittungen gang und gäbe.

Da ist nichts schlimmes bei. Die kann man auch nachträglich ausstellen. Nur wahrheitsgemäß sollte sie sein.

Also wenn Zahlungsempfänger hier falsch eingetragen ist, dann korrigieren, unterschreiben, fertig.

Mach da doch keinen Staatsakt raus.
Ergänzung ()

polizei schrieb:
Jedenfalls glaube ich dass es so ist
Quatsch, alle Geschäftsausgaben kannst du absetzen
 
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