Grafikkarte Verkauft - Quittung

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Man merkt das hier vor allem die jüngere Generation unterwegs ist. Vor 30 Jahren waren Quittungen gang und gäbe.

interessiert doch nicht. Wenn er sofort vor Ort eine fordert ist das ok. Zudem stellt die normal immer der VK aus, aka Betrag dankend erhalten. Wenn der Käufer im Nachgang kommt ist das sein persönliches Pech.
 
Wieso ist das Pech? Gibt es ein Gesetz das Quittungen sofort ausgestellt werden müssen? Man kann doch einfach höflich und entgegen kommend miteinander umgehen. Man hat ein Geschäft gemacht, ggf. ein gutes mit dem man zufrieden ist und man dann doch den Geschäftspartner entgegen kommen. Es ist ja nicht so, als wäre es illegal oder würde den Verkäufer benachteiligen.
 
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Welcher Bohai,
das sehe ich das wie @Micha- - einfach wie ein Erwachsener leben und handeln.

Ja eine Quittung über eine KARTE ABC SN 1234556 gegen 123€ ....

damit hat man auch ein Dokument über den Zulauf falls es mal zum Diesbstahl o.Ä. kommt.
 
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brettler schrieb:
interessiert doch nicht. Wenn er sofort vor Ort eine fordert ist das ok. Zudem stellt die normal immer der VK aus, aka Betrag dankend erhalten. Wenn der Käufer im Nachgang kommt ist das sein persönliches Pech.
Das ist Quatsch!
Beruflich (Soziale Arbeit) kaufen wir ganz oft gebraucht für Personen mit wenig Einkommen oder ohne festen Wohnsitz. Vor allem bei Zeitungsinseraten oder Kleinanzeigen etc. hat fast niemand eine Quittung im Haus. Wir bringen immer einen Quittungsblock mit und tragen alles ordentlich ein und dann kann man es abrechnen.

Das einzige was zu beachten ist, dass der Zahlungsempfänger korrekt eingetragen ist. Also Verkäufer bekommt Geld gegen die Ware.

Privatkäufe kann man problemlos bei der Steuer absetzen. Wie viel Fachliteratur etc. ich gebraucht gekauft habe und dann mit einer Quittung vom Quittungsblock eingereicht habe. Auch Käufe für die Arbeit die weit weg sind von PC etc. kann man absetzen. Man wird sicherlich Fragen bekommen. Diese kann man dann aber wahrheitsgemäß beantworten und das Finanzamt ist dann auch zufrieden.
Man sollte nicht sein Privatzeug kaufen und dass dann steuerlich absetzen, das sollte klar sein.
Wenn der Käufer davon ausgegangen ist, dass bei Privat keine Quittung möglich ist der Kollege oder Steuerberater dann aber mitteilt: Besorg die Quittung, dann kann man das auch nachträglich noch.
Hab auch schon oft Quittungen angefragt von Käufen wo die Kollegen oder Klienten vergessen haben. Nie ein Problem. Man sollte nicht immer sofort aus allem etwas problematisches machen.
Eine Quittung kann dem Austeller, wenn korrekt ausgefüllt, auch nie ein Problem verursachen.
Immer mit dem Hinweis, dass es wahrheitsgemäß ausgefüllt sein soll.
So Quittungsblocks bekommt man sogar bei Rossmann, DM und anderen Drogerien, die werden noch gerne benutzt.
Wenn Dir @snickii die EQuittung komisch vorkommt, dann stell eine eigene aus und sende ihm diese per pdf oder er holt sie ab.

Bei Von: steht der Name des Käufers, dann bei Für kommt die Grafikkarte rein und Du unterschreibst bei dankend erhalten. Dann passt alles.
 
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Was hast Du denn für ein Problem?
 
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brettler schrieb:
Den Block würde ich dir schön um die Ohren hauen.....
Magst du mich da bitte erhellen?

Ich gehe mal davon aus, das du kein "Köfferraumverkäufer" für vom LKW gefallener Dinge bist.
 
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Es macht im Privatbereich 0 Sinn. Und ich verkaufe ohnehin keine Gegenstände.

Und wenn dann stellt die Quittung immer noch der VK aus und nciht der Käufer
 
@brettler Bist du denn der Meinung, dass §368 BGB für private Verkäufer nicht gilt?

Und wurde nicht im Startpost bereits angeführt, dass der Käufer nicht Verbraucher (privat) ist?
Eine Quittung macht durchaus Sinn. Ebenso wie Eigenbelege auch sinnvoll sein können.

Und klar, der Verkäufer stellt eine Quittung aus, nicht der Käufer.
 
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Du weißt doch, heute macht jeder sein Ding. Recht und Gesetz gilt nur noch, wenn es einen gerade passt.
 
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brettler schrieb:
Es macht im Privatbereich 0 Sinn.
Falsch. Ein Beispiel:
Ich kaufe mir einen neuen Monitor für Homeoffice. Mit Quittung kann ich das von der Steuer als Werbungskosten absetzten und ohne Quittung nicht.
Bei mir 2022 so gewesen zB.
 
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Steuer als Werbungskosten absetzten und ohne Quittung nicht.

Zumindest bei mir wurden nie Belege verlangt.

Recht und Gesetz gilt nur noch, wenn es einen gerade passt.

Da ich nichts verkaufe betrifft es mich nicht, aber würde keinem dahergelaufen der es für irgendwelche Organisatonen kauft eine Quittung ausstellen. Muss ich nicht und er muss nciht kaufne.
 
Pech gehabt.
Man hätte dies bei bzw. während der Abwicklung des Geschäfts klären können.
Ich kriege im Geschäft auch nicht im Nachhinein eine Quittung.....

Für sowas gibts den Ignore Button und gut ist ...
 
brettler schrieb:
Nur weil du es so machst muss es ja nicht allgemiengültig sein. Von mir gibt es grundsätzlich keine Quittung. Den Block würde ich dir schön um die Ohren hauen, dann kannst du woanders kaufen.
Warum handelst Du so? Geld gegen Beleg. Im Geschäftsverkehr geht es nicht anders und im Privatbereich dient es der gegenseitigen Absicherung.
 
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Ist erledigt, hab es ihn editieren lassen und unterschrieben.
 
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brettler schrieb:
Es macht im Privatbereich 0 Sinn. Und ich verkaufe ohnehin keine Gegenstände.
Eine Quittung ist der Nachweis einer Transaktion. Macht absolut Sinn im Privatbereich und im Geschäftsbereich eh Pflicht.

Ob der Käufer die gebraucht gekaufte Karte in sein Firmenvermögen einbringen will oder nicht ist seine Sache.

Wichtig für Privatverkäufer: auf Quittung keine separate UST ausweisen, sondern nur Bruttopreis.
 
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bronks schrieb:
Mit Ware gegen Geld wäre es doch privat eigentlich erledigt. Was meinst Du mit "gegenseitigen Absicherung"?
Z.B. wenn es um Rechte Dritter geht, die zum Kaufzeitpunkt noch nicht bekannt sind. Also wenn jemand etwas unberechtigt verkauft hat oder es Streit um die Summe gibt.
 
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kwai schrieb:
Ich kriege im Geschäft auch nicht im Nachhinein eine Quittung.....
Natürlich bekommst du das, wenn du freundlich nachfragst und es irgendwie die Möglichkeit gibt, dass man nachvollziehen kann wann und wie gekauft wurde. Auch das machen wir ständig. Bspw. bei Friseuren oder in Klamottenläden kann man das machen. Kurz vor Weihnachten waren wir noch mit einem Jugendlichen im Schuhladen, da er die 120€ Schuhe ohne Quittung angeschleppt hat. Das wäre dann Taschengeld und nicht vom Bekleidungsgeld. Also in den Laden, das erklärt, die konnten anhand des Etikettes eine Quittung nachträglich ausstellen und der Jugendliche konnte das Bekleidungsgeld nutzen.
Bei Frieseuren ist das bei uns fast immer so. Die Klienten bringen keine Quittung mit, also wieder Taschengeld und nicht vom Hygienegeld. Hinschicken und eine vorgeschriebene Quittung mitgeben und Stempel + Unterschrift vom Friseur drauf und gut ist.
Sicherlich kommen so Fälle sehr selten vor, wenn man beruflich mit so etwas wenig zu tun hat. Bei mir privat musste ich noch nie darauf zurückgreifen, im beruflichen Alltag aber ständig.

brettler schrieb:
aber würde keinem dahergelaufen der es für irgendwelche Organisatonen kauft eine Quittung ausstellen
Dann scheint es sich ganz gut zu treffen, dass Du selten auf Seiten der Verkäufer stehst. Ich hoffe dann für dich, dass du nie in die Situation kommst auf eine solche Quittung angewiesen zu sein, da dir die finanziellen Mittel sonst nicht zur Verfügung gestellt werden.
Ich denke, dass bei ordentlicher Kommunikation jeder eine solche Quittung ausstellen sollte.
 
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Okay schon gut, hab mich in dem Punkt geirrt .... 😇 ( Bezug ist meine Aussage zu Absetzung bei Kauf von privat).
 
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Erstaunlich was es für Aversionen gegen Quittungen gibt, bei uns in der Jugendhilfeeinrichtung sind Quittungen auch von Privatleuten Alltag. Sei es als Beleg gegenüber dem Finanzamt oder dem Jugendamt,

Wie schon beschrieben, nachträgliche Quittungen sind auch kein großes Problem, wenn man höflich nachfragt und ggf. den Sinn erklärt.

Am Ende dienen Quittungen zum Schutz beider Seiten.
 
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