Greift die Roller Versicherung beim Schieben nicht?

KlausM81

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Habe beim rangieren (rückwärts geschoben) mit dem Roller die Stoßstange eines Fahrzeugs beschädigt. Ganz leicht mit dem Auspuff dran gekommen. Kratzer sind vorhanden und eigentlich alles ok. Jetzt stellt sich die Versicherung quer, ich habe das Fahrzeug geschoben und nicht gefahren und da würde die Versicherung nicht greifen. Ist dem wirklich so, oder muss ich noch eine Rechtschutz aufsuchen bzgl. des Falls?

VG
 
Servus,
vorweg keine Rechteberatung - aber "eigentlich" ist die Betriebsgefahr versichert

https://www.kfz-versicherung.co/lexikon/betriebsgefahr-kfz/

udn nicht "das Fahren"

Es gibt ja auch Schäden durch defekte Leitungen und auslaufende Flüssigkeiten,
oder Kabelbrände ohne das das Fahrzeug dazu bewegt werden muss...

Du wirst um das genaue lesen der AGB nicht drumrumkommen, aber bin zB mit dem Roller dort

https://www.wgv.de/auto-mobilitaet/fahrzeuge/mopedversicherung/

Sie springt zum Beispiel auch dann ein, wenn Ihr umgestürztes Moped ein Auto beschädigt.

ist schon mehr an der Lebensrealität

Ahoi D.
 
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Ohne mich in der Materie auszukennen (immer die beste Voraussetzung) würde ich auch vermuten, dass die KFZ-Haftpflicht in dem Fall haftungspflichtig ist.
Wenn die sich querstellen, wirst du aber vermutlich einen Anwalt brauchen.
Und künftig halt woanders hin. Im Falle eines 50er Rollers, bei dem man sowieso jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen kauft, ist das ja auch kein (oder kaum) Mehraufwand.
 
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KlausM81 schrieb:
ich habe das Fahrzeug geschoben und nicht gefahren und da würde die Versicherung nicht greifen.
In den AKBs (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette) ist festgehalten, dass die Haftpflichtversicherung ihren Versicherungsnehmer (VN) von Schadensersatzansprüchen freistellt, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen und zwar für Schadensersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.

Auch das schieben eines motorisierten Zweirades durch einen Verkehrsbereich, der durch das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) für Fahrzeuge gesperrt ist, ist zulässig.

KlausM81 schrieb:
Ist dem wirklich so,
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach: nein.

Der Schaden ist beim Gebrauch des Rollers entstanden. Diese Risiken durch den Gebrauch sind durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
 
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KlausM81 schrieb:
rückwärts geschoben
KlausM81 schrieb:
und da würde die Versicherung nicht greifen
🤯

Siehe Post #17

Wenn dich jemand hinten trifft und auf ein anderes Fahrzeug schiebt, trägt deine Versicherung ja auch einen Teil des Schadens, der bei deinem Vordermann entstanden ist🤔 (Rote Ampel z.B.)
 
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Ich frage bei sowas gerne einfach nach, auf welche Rechtsgrundlage sich diese meines Erachtens falsche Aussage stützt.

Zeitaufwand damit auf meiner Seite erstmal quasi 0 und das Gegenüber liefert in aller Regel Informationen, die sich mit wenig eigenem Zeitaufwand gegen ihn verwenden lassen.
 
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Avatoma schrieb:
Ich frage bei sowas gerne einfach nach, auf welche Rechtsgrundlage sich diese meines Erachtens falsche Aussage stützt.
Wäre auch meine erste Idee. Einfach mal anrufen und Nachfragen auf was genau sich diese Aussage bezieht.

Die Geschichte ist mMn weltfremd. Schieben gehört beim 2 Rad einfach dazu.

Roller >50ccm mit "richtiger" Versicherung oder "nur" diese Versicherungspakette für die Kleinen?
 
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Erst einmal wäre ja zu klären wo der Schaden gemeldet wurde und wer die Aussage "Beim schieben greift die Versicherung nicht" getätigt hat.

War das wirklich die Schadenabteilung der Versicherung oder in irgendsoeiner schimmeligen Agentur in der das Kennzeichen ausgegeben wurde?
 
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Es ist ganz klar ein Fall für die KH-Versicherung des Rollers. Wenn jemand ein Auto schiebt und dieses dann gegen ein anderes Auto rollt, würde ja auch keiner auf die Idee kommen und sagen, weil du das Auto geschoben und nicht gefahren bist, zahlt die KH nicht. Völlig absurd, die Auskunft.
Mein Tipp: Rufe da morgen an, lass dich an die Gruppenleitung durchstellen und kläre das auf dem kurzen Dienstweg.

https://versicherungskontor.net/glossar/gebrauch-eine-kfz/
 
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Vielen Dank für die Antworten. Haben mir sehr geholfen. Die Versicherung hat eingelenkt und reguliert den Schaden. Wahrscheinlich war der Versicherungskaufmann nicht 100% geschult in dieser Angelegenheit und hat deshalb diese Behauptung aufgestellt. Vielleicht hätte manch anderer es einfach hingenommen, so bin ich für eure Tips sehr dankbar.
 
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Also wahrscheinlich bei irgendeinem komplett ahnungslose in einer schimmeligen versicherungsagentur gemeldet.

Freut mich dass du es hast lösen können.
 
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Ne eigentlich direkt bei der HUK. Dennoch finde ich es wirklich unverschämt was manche Werkstätten aufrufen, wenn sie hören Versicherungssschaden. Die Stoßstange hat 2 leichte Kratzer, wo die Grundierung noch nicht mal beschädigt worden ist und die Werkstatt tauscht direkt die ganze Stoßstange aus inkl. Lackierung....werden sicher über 2500 Euro fällig. Fast ein wirtschaftlicher Totalschaden. Aber nungut, das soll nicht mein Bier sein. Der Eigentümer hat ein Recht auf Urzustand und dann ist das halt so. Dennoch finde ich es total überzogen. Die Stoßstange verkauft die Werkstatt wahrscheinlich noch als Ersatzteil. So geht Wirtschaft. ;)
 
KlausM81 schrieb:
Wahrscheinlich war der Versicherungskaufmann nicht 100% geschult in dieser Angelegenheit und hat deshalb diese Behauptung aufgestellt.
Ich würde hier auch manchmal Absicht unterstellen....mag in dem Fall anders sein, aber manchmal drängt sich der Verdacht auf. ;-)
 
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KlausM81 schrieb:
Und was ist mit den Haltern der Stoßstange?

Allein lackieren biste bei ner Markenwerkstatt ja schon bei 1200€ netto ohne dass auch nur ein Teil getauscht werden muss.

Aber kann dir ja egal sein, du bezahlst es ja nicht.
 
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Ich sag ja wirtschaftlicher Totalschaden. Könnte eigentlich mit dem Vorschlaghammer das Auto zu klumm kloppen, würd den wirtschaftlichen Schaden nur reduzieren. ;) Egal....aber danke für die Infos.
 
Wenn dem so wäre bekommt er die Reparaturkosten ja nicht bezahlt, also alles gut.
 
andi_sco schrieb:
🤯

Wenn dich jemand hinten trifft und auf ein anderes Fahrzeug schiebt, trägt deine Versicherung ja auch einen Teil des Schadens, der bei deinem Vordermann entstanden ist🤔 (Rote Ampel z.B.)
Nein definitiv nicht. Hab ich selber erlebt 2 Autos hinter mir faehrt meinem Hintermann auf und der wurde dadurch auf mich aufgeschoben. Meinen Schaden hat die Versicherung des hinter Hintermannes bezahlt und nicht die Versicherung des direkt hinter mir stehenden Fahrzeugs.
Ergänzung ()

Robert-Chase schrieb:
Wenn dem so wäre bekommt er die Reparaturkosten ja nicht bezahlt, also alles gut.
Aber den Restwert bekommt er ausgezahlt.
 
Scythe1988 schrieb:
Meinen Schaden hat
Echt?
Ich bin der Meinung, das ich die Versicherungsdaten meines direkten Hintermannes brauchte.

Okay, ist schon ein paar Jahre her
 
Scythe1988 schrieb:
Ergänzung ()


Aber den Restwert bekommt er ausgezahlt.
Nein. Den Restwert bekommt er nicht von der Versicherung sondern dem Restwertaufkäufer, falls er das Fahrzeug verkauft.

Und wegen der Auffahrerei:

Kommt es z. B. zu einem Auffahrunfall mit mehreren auffahrenden (also zum Beispiel 3 Fahrzeuge). Kann der Halter des ganz vorne stehende Fahrzeug, der ja ganz eindeutig zu 100% schuldlos ist, sich aussuchen bei welchem der anderen er seine Ansprüche geltend macht, entweder bei dem Fahrzeug direkt hinter ihm oder dem Fahrzeug dahinter.

Jede Versicherung würde den Schaden vollumfänglich regulieren und dann ggfls bei der jeweils anderen Versicherung anteilig oder komplett regressierten.
 
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