Handy kaputt, kann nicht reperaiert werden

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Moin

bin auf 180, Januar mein Handy zwecks Garantiereperatur eingeschickt. Das Handy hab ich direkt bei Samsung gekauft inkl. Telekom Vertrag. Ich bekam das Handy zurück mit einem Schreiben das das Gerät nicht Repariert werden kann und ich ein ersatz Gerät bekomme. Mit Samsung kontakt aufgenommen, hieß es die können mir kein neues Gerät geben - ihre Lösung Geld zurück für das Handy. Nun stelle ich mir die frage wie wollen sie das machen? Ich Zahle das Handy ja über die Vertragslaufzeit ab? Habe dann mit einem Samsung Mitarbeiter Telefoniert der meinte ja kein problem Handy + Vertrag wird Storniert da die ja den Vertrag in der urpsprünglichen abgeschlossenen Form nicht mehr gewährleisten können. Nun nach über einem Monat zwecks email Verkehr wieder nur die Standart Antwort bekommen das sie mir nur das Geld für das Handy zurückzahlen können und der Mobil Vertrag läuft weiter?
Ich bin nun ratlos, wie sieht da die Rechtslage aus? Man beachte, das nun mittlerweile knapp 4Monate vergangen sind.
 
Vorschlag: Wende Dich zu diesem Thema doch mal an die hier vertretenen Telekom-Mitarbeiter.
-> https://www.computerbase.de/forum/forums/telekom-support.208/

Da es sich ja um einen Telekom-Vertrag handelt, und das Gerät mit dem Vertrag gebundelt ist, wäre es sinnvoll, einmal dort nachzufragen, welche Lösungsmöglichkeiten es für Dich gibt.
 
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Habe ich bereits getan, seitens Telekom gibts da ansich kein Spielraum da Samsung der Ansprechpartner ist.
 
cartridge_case schrieb:
Wollte aber auch nicht die 100 Meter bis unten scrollen.
Brauchst du auch nicht, man braucht nur bissel mitdenken und einfach rechts oben auf "jetzt kaufen klicken", dann bissel runter scrollen und man kann den Tarif wählen.
Screenshot_20220325-161707_Chrome.jpg


Fragt sich nur, was die das jetzt bringt.
Man kann ja schon lange bei Samsung direkt kaufen mit nem Vertrag dazu.
 
Dann sollen sie dir doch den Kaufpreis zum Vertragsschluss erstatten und du kaufst dir n neues Handy.
 
Was für ein Ersatzgerät soll das denn sein? Wenn es das gleiche Modell oder ein besseres ist, dann kannst du das doch annehmen.

Wie das mit der Erstattung aussehen soll, kann ich mir auch nicht vorstellen.
 
.one schrieb:
Keins. Steht doch im Thread...
Nein?

Ich bekam das Handy zurück mit einem Schreiben das das Gerät nicht Repariert werden kann und ich ein ersatz Gerät bekomme.

Ich habe einmal ein Smartphone zu Samsung zur Reparatur geschickt. Das konnte ebenfalls nicht repariert werden, da es angeblich ein Wasserschaden war. Ich glaube, dass Samsung immer dazu schreibt, weshalb eine Reparatur nicht erfolgen kann. Das wäre für die Diskussion hier sicher relevant.

Ich könnte mir etwas wie "keine Ersatzteile" oder Eigenverschulden vorstellen.
 
WH95 schrieb:
Wie das mit der Erstattung aussehen soll, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Warenwert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erstatten und den Vertrag einfach weiterlaufen lassen.

Der Grund warum sie nicht können/wollen kann dem TE ja egal sein, er will ja wieder ein Smartphone haben.
 
Die Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, die der Hersteller über seine Garantiebedingungen abdeckt.

Hier greift aber die gesetzliche Gewährleistung, kann der Hersteller nicht reparieren, bekommst du ein absolut gleichwertiges Handy.
 
DuckDuckStop schrieb:
Sorry, ich habe etwas überlesen, ich dachte, das Handy wurde im Januar gekauft.
 
Das habe ich jetzt so auch gelesen. Sorry.
 
DuckDuckStop schrieb:
Der Grund warum sie nicht können/wollen kann dem TE ja egal sein, er will ja wieder ein Smartphone haben.
Bei Eigenverschulden wäre er nur innerhalb der ersten 6 Monate fein raus... Außer es ist zu offensichtlich.

Samsung repariert bei Wasserschaden grundsätzlich nicht... Selbst dann nicht, wenn es möglich wäre. Und keine Reparatur möglich klingt für mich halt nach Wasserschaden oder fehlender Ersatzteile. Wasserschaden = selbst Schuld. Bei fehlenden Ersatzteilen könnte man verhandeln.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wasserschaden ist kein Garantiefall, dann würde Samsung ihm keine Erstattung des Kaufpreises anbieten sondern direkt sagen "kriegst nichts, Tschüss".

Und bei Gewährleistung bist du bei eigenverschulden auch im ersten Jahr nicht fein raus, die Beweislast liegt da zwar im Grunde beim Verkäufer, der kann es aber auch unproblematisch drauf ankommen lassen wie ein unbeteiligter Dritter das beurteilt.
 
DuckDuckStop schrieb:
Wasserschaden ist kein Garantiefall, dann würde Samsung ihm keine Erstattung des Kaufpreises anbieten sondern direkt sagen "kriegst nichts, Tschüss".
Danach sieht es doch aus... Das defekte Gerät liegt wieder bei ihm zu Hause rum. Klingt ziemlich nach "kriegst nichts, Tschüss." Aus dem Text wird nicht ganz klar, was schriftlich und was mündlich zugesagt wurde. (Und in welcher Reihenfolge.) Wäre jedenfalls merkwürdig bei einer Stornierung das defekte Gerät wieder zum Kunden zu schicken. Eher wäre es einbehalten worden und der Rest schriftlich erfolgt. Ich denke, dass das Service-Ticket geschlossen wurde... Zumal jetzt ein Monat nichts mehr passiert ist.
 
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