Kauf auf Amazon.COM Steuer/Zoll

McFritte

Lt. Commander
Registriert
Apr. 2014
Beiträge
1.064
Ich habe noch ein Geschenkguthaben auf Amazon.COM (!!) Ein Übertragen auf Amazon.DE geht leider nicht.

Jetzt bin ich nur reichlich verwirrt, wie das mit Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben abläuft.
Ich habe mir jetzt etliche Websites durchgelesen, verstehe die Berechnung von Amazon aber nicht.
Als Beispiel hab ich mal diese SSD genommen:

Diese dient nur als Beispiel, da hier Verkäufer (FreeTail Tech) und Versender (Amazon) bei der 1TB und der 2TB Version identisch sind und man leicht zwischen den beiden Angeboten hin- und herwechseln kann.
Nach der Zoll-Website fallen SSDs unter der TARIC 847170xx und sind immer zollfrei.


Also bei der 1TB-Version wird folgendes auf Amazon.com angezeigt:

Details zu Versand und Gebühren
Preis 89,99 $
AmazonGlobal-Versand +7,92 $
Geschätzte Anzahlung für Importgebühren +0,00 $
Summe 97,91 $

Ok, wenn ich es richtig verstanden habe, kommen dann zum Gesamtpreis (Ware + Versand) noch 19% Einfuhrumsatzsteuer dazu, welche man bei Lieferung an den Paketdienst bezahlen muß (+ einer Bearbeitungs/Auslagenpauschale des Paketdienstes)



So weit, so gut. Bei der 2TB-Version steht dann aber folgendes:

Preis 179,99 $
AmazonGlobal-Versand +7,96 $
Geschätzte Anzahlung für Importgebühren +36,51 $
Summe 224,46 $

Wo kommen da jetzt die 36,51 $ Importgebühren her? Ist das dann schon die 19% Einfuhrumsatzsteuer? Muß diese bei Bestellungen über der 150€ Grenze im Vorraus bezahlt werden? Zollabgaben können es ja nicht sein, da SSDs zollfrei sind.
 
knoxxi schrieb:
Basierend auf dem hier https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=G8VRJ7Y8Z3T5WPV3

Kann ich mir durchaus vorstellen, dass auf Grund der Höhe der Einfuhrumsatzsteuer, der Vertrag vorab in Rechnung gestellt wird um das handling bei Übergabe zu vereinfachen. Ist aber nur eine Vermutung.

Ja, die Seite hatte ich auch schon.
Ich vermute auch mal, das hängt mit der 150€ "Zollgrenze" zusammen. Alles unter 150€ läuft über den Zusteller, alles über 150€ regelt dann Amazon selber. Auch wenn nur die Einfuhrumsatzsteuer fällig wird und der Zollsatz 0% ist. Wäre halt nur schön, wenn das jemand aus Erfahrung bestätigen könnte. Der Kundenservice war leider auch keine Hilfe. Ich glaube, die haben gar nicht kapiert, was ich meinte.

P.S. Dann wäre eine Bestellung über 150€ sinnvoller, da dann die 6€ (?) Pauschale der DHL entfällt. Auch Kleinvieh macht Mist ;-)
 
Habe jetzt schon häufiger Bowling Bälle in den USA bestellt, unter anderem auch bei Amazon.com, da die relativ günstige Versandkosten haben.
Die Importgebühren sind eine Schätzung seitens Amazon für die Einfuhrumsatzsteuer.
Liegt diese niedriger, bekommst du Geld zurück, liegt diese höher trägt Amazon die zusätzlichen Kosten.
Ist eigentlich sehr angenehm, vor allem muss man nicht zum Zollamt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: McFritte
Zum 1.7. traten Änderungen bei der Berechnung bei Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren bei Sachen aus Nicht-EU-Ländern in Kraft (Digitalsteuergesetz). Die Zollfreigrenze von 22€ Warenwert ist dabei weggefallen und es haben sich Änderungen beim Umsatzsteuerausweis ergeben.
Man sollte bei Hilfe-Seiten im Internet aufpassen, dass diese die neuen gesetzlichen Richtlinien berücksichtigen.

Ganz kurz gefasst: für den Endverbraucher wird der Import dadurch nicht günstiger
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: h00bi
Ich habe es komplett gelesen und "nur als Beispiel" wertend berücksichtigt. :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
McFritte schrieb:
Nach der Zoll-Website fallen SSDs unter der TARIC 847170xx und sind immer zollfrei.
8471xxxx ist für magentische und optische Datenträger, als z.B. HDDs.
SSDs laufen unter 8523 5110 (nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen ohne Aufzeichnung)
Richtig ist, dass sie Zollfrei sind, sofern sie nicht aus Schurkenstaaten importiert werden.

Generell gehen manche Frachtführer für die Einfuhrumsatzsteuer in Vorleistung. Das kostet dann i.d.R. auch nochmal einen Extrabetrag für die Dienstleistung, dass bis zur Tür geliefert wird.
Bei anderen musst du zum Zollamt und dort abholen und die Steuer bezahlen.

Vermutlich hast du im Checkout wie bei Amazon.de einfach 2 unterschiedliche Frachtführer für die beiden unterschiedlichen Artikel.

Generell geht die Einfuhrumsatzsteuer aber nie an das Unternehmen im Ausland. Die Rechnung (nicht die Kostendarstellung!) an dich als Käufer darf keine Einfuhrumsatzsteuer enthalten
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
Zurück
Oben