Zunächst einmal interessiert es die Polizei einen feuchten, was Ihr bei einer privaten Veranstaltung macht. Öffentlich wird es erst, wenn sich
jeder theoretisch zur Teilnahme anmelden kann und/oder Eintritt verlangt wird (Unkostenbeiträge zählen meines Wissens nach nicht dazu).
Natürlich muss jeder die entsprechenden Lizenzen für die Software haben, die er benutzen möchte. Ebenso müssen die verbindlichen (!) Altersfreigaben beachtet werden. In diesen beiden Fällen haften bei privaten Veranstaltungen die Eltern, da es keinen generalverantwortlichen reale oder juristische Person gibt. Hierbei gilt es anzumerken, dass nicht jedes Spiel verbindlich eingestuft wurde, viele Titel (gerade die älteren) haben nur eine unverbindliche Empfehlung aufgedrückt bekommen.
Nächster Punkt: Ich bin der Auffassung (aber kein Rechtsanwalt ^^), dass für diese Veranstaltung in einem Gemeindehaus ebenfalls der Schutz des privaten Eigentums gilt und die Polizei nur mit Genehmigung des Besitzers (in diesem Fall der Gemeinde) oder einem Durchsuchungsbefehl reingelassen werden muss.
Für Feuerschaden sollte die Gebäudeversicherung aufkommen, da ich mir kaum vorstellen kann, dass Brandschäden durch Computer explizit ausgenommen sein sollten - immerhin könnten die ja auch zu gemeinnützlichen Zwecken dort aufgestellt sein. Ansonsten ist jeder über seine private Haftpflichtversicherung abgedeckt, wenn er durch einen Brand oder Sonstiges dem Besitzer des Gemeindehauses einen Schaden verursacht.
Also ist doch alles in Butter