Legales Backup kopiergeschützter DVDs möglich?

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Xes

Admiral
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Hallo zusammen,

ich habe im Keller noch einige Spiele-DVDs liegen, über deren Alter ich mir langsam Sorgen mache.
(Insbesondere Battlefield 2 und Schlacht um Mittelerde 2.) Diese Titel werden nicht digital vertrieben und auch nicht neu nachgedruckt. Sollte die DVD also kaputt gehen bleiben einem nur andere, ähnlich alte und mittlerweile ganz schön teure gebrauchte DVDs.

Mit ist dieser Thread bewusst:
https://www.computerbase.de/forum/threads/cds-dvds-blu-ray-kopieren-etc.78775/
Dennoch ist das Ganze von 2004. Hat sich denn zwischenzeitlich eine legale Lösung ergeben, wie man Backups von alten, kopiergeschützten DVDs erstellen kann?

Bitte postet hier keine Links zu möglicherweise illegalen Programmen direkt in den Thread, ansonsten müssen die Mods hier gleich wieder dicht machen.
 
Hätte EA für Battlefield 2 überhaupt noch Server offen?
 
Man kann sich auch Probleme suchen, wo keine sind:

Bei Sicherheitskopien für den Eigengebrauch, die aus Alterungsgründen angefertigt werden: Ja, sind wohl illegal. Aber:

1. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das jemals herauskommt?
2. Wie hoch wird die Strafe wohl ausfallen, wenn man das Original direkt neben der Sicherheitskopie stehen hat? Ich bezweifle, dass es selbst im Entdeckungsfall jemals zu einer Verurteilung käme. Die Richter sind eh hoffnungslos überlastet, die haben auch kein Bock, sich mit so nem Unfug zu beschäftigen. Entweder wird gleich eingestellt, oder es gibt einen symbolischen Klaps auf die Finger.

(Nachts auf menschenleerer Straße über eine rote Ampel zu laufen, ist auch illegal. Ok, keine Straftat, aber immerhin ne Ordnungswidrigkeit.)

Muss jeder für sich selbst abwägen und entscheiden.
 
zur alterung:
na klar altern scheiben, und die hundert jahr sind bloß eine marketig zahl.
ich rate jenen, die wirklich alte scheiben in ein laufwerk legen, dazu, zuerst die drehzahl drastisch zu beschränken.
die scheiben werden spröder, und bei schnellem hochdrehen kanns durchaus vorkommen, daß es die schlicht explosiv zerlegt. und weil es mehrzahlig sehr kleine splitter sind, deitet das darauf hoin, daß der kunsstoff die resonanzen beim hochdrehen mitunter nimmer verträgt.
hat mich schon einige laufwerke gekostet. nun, auch die waren alt und lagen rum.
 
@Ltcrusher
Das weis ich garnicht genau. Als ich das letzte mal reingeschaut habe (auch schon einige Jahre her) gabe es dahingehend eine Lösung seitens der Community.
Das ich den Rechner aber mit einem veralteten OS ohne (dauerhaften) Internetzugang betreiben würde, kämen für mich eh nur Botspiele in Frage. Über Mods gibt es da ja reihenweise interessante Sachen.
 
Das übriggebliebene Problem in der Diskussion ist also:
Ist das Kopieren einer legal erworbenen CD/DVD für den Eigengebrauch oder aus Gründen der Erhaltung eine Straftat oder nicht?

Antwort: es ist keine Straftat, aber mit Sicherheit sind zivilrechtliche Ansprüche des Rechteinhabers möglich. Ob diese überhaupt im Rahmen einer rein privaten Sicherheitskopie vor einem deutschen Gericht durchzusetzen sind - (wenn z.B. für die Kopie ein online erhältliches, legal erworbenes "Kopierprogramm" verwendet wird), wage ich zu bezweifeln.
 
Nicht quatschen, machen
Du hast die Scheiben im Keller, also wäre mir das völlig wurscht, was da andere sagen. Solltest die Scheiben nachm kopieren bloß richtig lagern, damit du länger was von hast. 18-25°C unter 80% Luftfeuchtigkeit und dunkel. Wie immer halt
 
blöderidiot schrieb:
Das übriggebliebene Problem in der Diskussion ist also:
Ist das Kopieren einer legal erworbenen CD/DVD für den Eigengebrauch oder aus Gründen der Erhaltung eine Straftat oder nicht?

Antwort: es ist keine Straftat
Das es erlaubt ist, sich private Sicherheitskopien zu erstellen, ist hier glaube ich jedem bekannt... aber eben auch, dass man dabei keine wirksamen Sicherheitsmechanismen (Kopierschutz) umgehen darf... das ist eben auch bei einer Privatkopie strafbar...

Die Frage vom TE ist nicht ob, sondern wie: Ist es inzwischen möglich bei diesen alten DVDs den Kopierschutz legal zu "umgehen" ...

viele DVDs aus dieser Zeit konnte man recht einfach kopieren (trotz Kopierschutz) und es wurde nicht erkannt, dass kein Original im Laufwerk liegt. Ebenfalls lässt sich auch bei vielen recht einfach ein image der DVD erstellen und einbinden. Ich habe allerdings meine Zweifel, ob das bei Schlacht um Mittelerde noch funktioniert - EA war da eben glaube ich recht hart mit dem Kopierschutz. Ansonsten wären die genannten Methoden legal, Kopierschutz hin oder her.
 
Aphelon schrieb:
das ist eben auch bei einer Privatkopie strafbar...
IMHO Nein.
Zur strafrechtlichen Relevanz: § 108b UrhG --> Umgehen eines Kopierschutzes hat nur dann strafrechtliche Konsequenzen, wenn es nicht für den eigenen privaten Gebrauch geschieht.

Ist das nicht mehr so?
 
blöderidiot schrieb:
Zur strafrechtlichen Relevanz: § 108b UrhG --> Umgehen eines Kopierschutzes hat nur Konsequenzen, wenn es nicht für den eigenen privaten Gebrauch geschieht
imho steht das da aber nicht ... Ich lese da sinngemäß "Umgehen eines Kopierschutzes hat xy Konsequenzen, wenn es nicht für den eigenen privaten gebraucht geschiet." Das legalisiert aber nicht im Umkehrschluss das aushebeln eines Kopierschutzes für den privaten Gebrauch.
 
Aphelon schrieb:
Das legalisiert aber nicht im Umkehrschluss das aushebeln eines Kopierschutzes für den privaten Gebrauch.
Daher meine Anmerkung von oben: "Ob diese [Rechte] überhaupt im Rahmen einer rein privaten Sicherheitskopie vor einem deutschen Gericht durchzusetzen sind - (wenn z.B. für die Kopie ein online erhältliches, legal erworbenes "Kopierprogramm" verwendet wird), wage ich zu bezweifeln."
 
Aphelon schrieb:
imho steht das da aber nicht ... Ich lese da sinngemäß "Umgehen eines Kopierschutzes hat xy Konsequenzen, wenn es nicht für den eigenen privaten gebraucht geschiet." Das legalisiert aber nicht im Umkehrschluss das aushebeln eines Kopierschutzes für den privaten Gebrauch.
Was verstehst du denn dann darunter? Ist für dich nicht alles was durch das Gesetz nicht unter Strafe steht legal? Und falls ja, woraus wenn nicht aus dem Gesetz (und aus etwaigen maßgeblichen Urteilen) wird denn festgestellt was illegal ist?
Im Gesetzestext bilden sogar "mit dem Täter persönlich verbundene Personen" eine Ausnahme.
 
blöderidiot schrieb:
(wenn z.B. für die Kopie ein online erhältliches, legal erworbenes "Kopierprogramm" verwendet wird),
Das ist dann aber auch perse legal, weil die technischen Maßnahmen dann ein einfaches überspielen der DVD auf eine andere DVD, oder auf ein Image zulassen und damit nicht ausgehebelt werden. Lässt der Kopierschutz dies nicht zu, kommst du mit den legalen Kopierprogrammen, die es so zu kaufen gibt auch nicht mehr weiter.

War früher halt oft so, dass es gereicht hat, wenn eine DVD vom Spiel im Laufwerk war und das musste nicht die originale sein - war quasi so gewollt, bzw. wurde zumindest toleriert. Wird auch oft als "Kopierschutz" bezeichnet, auch wenn dieser das eigentliche Kopieren nicht wirklich verhindert.

floq0r schrieb:
Und falls ja, woraus wenn nicht aus dem Gesetz (und aus etwaigen maßgeblichen Urteilen) wird denn festgestellt was illegal ist?
Das wird natürlich aus dem Gesetz hergeleitet aber eben nicht aus einem Paragraphen alleine, den man sich dann hinbiegen kann, wie man gerade will.

§95a UrhG verbietet das Umgehen wirksamer technischer Maßnahmen zum Schutze der Verfielfältigung (auch im privaten Rahmen), oben genannter §108b UrhG erläutert die Konsequenzen, wenn dies im nicht privaten Rahmen passiert.

Du kannst nicht einfach §108b alleine hernehmen und dann sagen, weil dieser nicht aussagt, was passiert, wenn du die technischen Maßnahmen zu privaten Zwecken umgehst, sei es im Umkehrschluss erlaubt für private Zwecke die technischen Maßnahmen zu umgehen, wenn ein anderer Paragraph das bereits verbietet.
 
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Also meines Wissens nach ist eine 100%ige identische Kopie aller Datensektoren bei DVDs nicht möglich da es wenige Sektoren gibt welche bei den vorproduzierten DVDs unterschiedlich sind aber bei den DVD-Rohlingen (egal ob +R der -R) nicht beschreibbar sind. Und wenn die Software (Programm oder Spiel) den Inhalt dieser Sektoren ausliest und dieser nicht passt dann wird erkannt dass es sich um keine originale DVD handelt.
Ein 1:1 Image von einer DVD auf einer Festplatte sollte aber möglich sein.
 
Aphelon schrieb:
Du kannst nicht einfach §108b alleine hernehmen und dann sagen, weil dieser nicht aussagt, was passiert, wenn du die technischen Maßnahmen zu privaten Zwecken umgehst, sei es im Umkehrschluss erlaubt für private Zwecke die technischen Maßnahmen zu umgehen, wenn ein anderer Paragraph das bereits verbietet.
schon klar, ABER!

Nehmen wir an, ein Privatmensch hat eine DVD oder BluRay, die es nicht mehr im Handel gibt. Er möchte nicht, dass diese DVD/BluRay verlorengeht. Also schaut er im Internetz nach bei "DVD oder BluRay kopieren". Er kommt zu einer Seite, z.B. "PavTube" und kauft arglos und z.B. mit PayPal, ein Programm - z. B. "BDMagic" zum Kopieren von DVD und BluRay. Er macht nun eine Sicherheitskopie durch simples Starten des Programms, z. B. "BDMagic" o. ä. und erhält an keiner Stelle des gesamten Prozesses den Hinweis, dass es sich um eine illegale Tätigkeit handeln könnte. Ist der Kopierschutz unter diesem Umständen "wirksam" nach §95a?
 
blöderidiot schrieb:
Ist der Kopierschutz unter diesem Umständen "wirksam" nach §95a?
Ja, ist er. Auch wenn vor Gericht (wenn es überhaupt jemals so weit kommen sollte) dich deine Unwissenheit ggf. vor einer Strafe retten würde, weil du ja in die Irre geführt wurdest (daher lohnt es sich ja auch nicht wirklich dagegen vorzugehen), macht es das nicht legal. Wir bewegen uns halt einfach weiterhin in dem Bereich „Wo kein Kläger, da kein Richter.“

Ich würde da persönlich eh niemanden verurteilen. Meine DVDs und Blu-Rays liegen auch alle auf meinem Home-Server um von dort an meinen TV gestreamt zu werden... keine Ahnung, wie die dahin gekommen sind ;)
 
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Aphelon schrieb:
Du kannst nicht einfach §108b alleine hernehmen und dann sagen, weil dieser nicht aussagt, was passiert, wenn du die technischen Maßnahmen zu privaten Zwecken umgehst, sei es im Umkehrschluss erlaubt für private Zwecke die technischen Maßnahmen zu umgehen, wenn ein anderer Paragraph das bereits verbietet.
Dann musst du aber auch §69a Abs. 5 berücksichtigen ;) Dort stand zumindest bis letzte Woche:
Die Vorschriften der §§ 32d, 32e, 36 bis 36c, 40a und 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

In der neuen Fassung vom 7.6.2021 sieht das etwas anders aus:
Die §§ 32 bis 32g, 36 bis 36d, 40a und 41 sind auf Computerprogramme nicht anzuwenden
Was das für den besprochenen Sachverhalt letztendlich bedeutet versuche ich noch herauszufinden.
https://www.buzer.de/gesetz/4838/al148006-0.htm

In § 95a UrhG steht:
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
Eine private (Weiter-)Nutzung wird hier nicht gemeint sein, da die private Nutzung ja vom Rechteinhaber bereits (mindestens konkludent) eingeräumt wurde. Insofern handelt es sich gemäß dieser Definition nicht um eine "technische Maßnahme" :daumen:
 
Hier ist eh zuviel gequatsche ob man es darf oder nicht.
Wenns wirklich nur Privat bleibt stellen sich die ganzen Fragen garnicht.
Egal ob man da was aushebelt oder nicht wird wohl kaum jemand da vorbeikommen und das kontrollieren
 
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