OEM bekommen, geworben mit "bulk". Was tun, Wideruf? Nachbesserung?

Er kann Dir keine Garantie geben, denn eine Garantie gibt nur der Hersteller
Sicher nur schlecht formuliert, aber so kann man das nicht stehen lassen. Natürlich kann auch der Händler eine Garantie geben.
Aber ohne Garantiebestimmungen wäre die wirklich nicht viel wert.
 
Er schrieb mir Garantie wie beim Hersteller nur über den Händler. Von daher alles gut. Sind also die selben Leistungen
 
Bogeyman schrieb:
Um es auf den Punkt zu bringen: Ich habe nach 6 Monaten Pech.

Unsinn.

Die Beweislastumkehr bedeutet nicht, dass der Händler ohne triftigen Grund die Gewährleistung verweigern darf. Wann geht das endlich mal in die Köpfe der Leute!?
 
Belege? Das Gesetz sieht nach 6 Monaten die Beweislast beim Kunden, der muss also dem Händler belegen, dass der Mangel bzw. dessen Ursache zum Zeitpunkt des Kaufes schon vorhanden war. Die Gewährleistung deckt ja nur den Mangelfreiheit beim Kauf ab.
 
Belege? Guck ins BGB. Das steht so und nicht anders drin.
 
Falcon schrieb:
Die Beweislastumkehr bedeutet nicht, dass der Händler ohne triftigen Grund die Gewährleistung verweigern darf. Wann geht das endlich mal in die Köpfe der Leute!?

Nein kann er nicht. Aber bei einem auftretenden Defekt ist die Sachlage anders als bei einer Falschlieferung, oder wenn einer gekauften Sache eine vertraglich zugesicherte oder beworbene Eigenschaft fehlt. Letztere kann ich als Käufer mit den Kaufunterlagen auch nachträglich beweisen. Bei einem Defekt kann ich erstmal gar nicht beweisen, daß ich nicht schuld bin, wie könnte ich auch? Dazu bräuchte man dann bestenfalls ein Gutachten.
 
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