Quad Kit teilen und Garantie?

deFlash

Ensign
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Hallo,

habe ein Angebot von 2 Riegel aus einem Quad Kit G.Skill Trdent Neo F4-3600 C14Q-64GTZN bekommen.
Nun frage ich mich was im Falle eines Defektes und Garantie ist.

Habe ich anspruch auch mit nur zwei Riegel und Rechnung ?
Hat da jemand erfahrung ?

Danke
 
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vermutlich wieder mal das alt bekannte spiel von garantie vs Gewährleistung.

Garantie ist freiwillig vom Hersteller und kann beliebiges beinhalten. dafür gibts Garantiebestimmungen die du dir selbst durchlesen und diese Frage beantworten musst.

Gewährleistung ist vom Gesetz vorgeschrieben und gilt min 2 jahre nach erst verkaufsdatum. hierfür musst du soweit ich weis nur nachweisen, dass das Produkt vor weniger als 2 Jahren gekauft wurde. Dieser Nachweis muss gegenüber dem händler geführt werden und eine Rechnung sollte dafür ausreichend sein. Gewährleistung heist aber auch dass du, ab 6 Monate (ab Kaufdatum 1.1.2022 1 Jahr) ab Kaufdatum beim Händler nachweisen musst, dass der Fehler bereits beim kauf bestanden hat. Ergo wenns sowieso nur gewährleistung gibt, bist du nach spätestens einem Jahr auf Kulanz angewiesen, und da kann dir keiner irgendwas zu sagen.

EDIT: Wenn du tatsächlich einen Schaden in der Gewährleistungszeit erleidest und der Händer sich bereit erklärt den Schaden zu regulieren (weil innerhalb von 6/12Monaten) oder du den Nachweis bringst dass der Fehler von beginn an vorlag, kann der Händler nicht darauf Pochen, das vollständige Set (inkl OVP) zurückgeschickt zu bekommen. Das Versuchen die Meisten Händler zwar ist aber im BGB nicht dargestellt. Meist kommt man mit der rückfrage "dass du den Teil im BGB nicht gefunden hast" zum ziel und darf lediglich das defekte Teil zurückschicken. Dadurch dauert aber unter Umständen die Schadensregulierung deutlich länger weil das dann zwingend über den Hersteller abgewickelt werden muss.

Kurz gesagt: mir ist noch nie ein RAM Rigel innerhalb von 2 Jahren kaputt gegangen und ob es dann den Aufwand wert ist, musst du selbt wissen Aber um die Gewährleistung kommt der Händler im zweifelsfall nicht herum. BGB sei dank :)

gruß

Pyrukar
 
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Im Falle eines Defekts muss dann per RMA das ganze Kit reklamiert werden, also alle 4 Module.

Einen Garantieanspruch kann nur der eigentliche Käufer geltend machen. Fällt einem ohnehin auf die Füße, sobald man den Kaufbeleg angibt und Name + Adresse abweichend sind. Garantiebedingung G.Skill

G.SKILL provides a limited warranty to the original purchaser only

A valid proof of purchase is defined as one of the following:
  • A dated sales receipt from an authorized G.SKILL retailer or reseller. The sales receipt must show the product description and price.
  • A dated official e-mail from an authorized G.SKILL retailer or reseller confirming purchase and shipment of the product. The confirmation email must show the product description and price.

Das geht so zumindest aus den Bedingungen der freiwilligen Zusatzleistung (Garantie) seitens G.Skill hervor.
Wie das bei Gewährleistung aussieht kann ich nicht sagen (bin kein Jurist). Ob ein möglicher Schaden unter Gewährleistung oder Garantie fällt muss im einzelfall geprüft werden.
Falls sich G.Skill dann quer stellen sollte glaube ich nicht, dass sich die Kosten eines Rechtstreits lohnen würden.


Würde eher die paar € mehr in die Hand nehmen und ein dual Kit kaufen. Da ist man auf der sicheren Seite.
 
Gorasuhl schrieb:
Im Falle eines Defekts muss dann per RMA das ganze Kit reklamiert werden, also alle 4 Module.
Cardhu schrieb:
In der Regel musst du alle 4 Riegel einschicken. Ein Teilen des Kits ist nicht vorgesehen
Diese Regelung entspringt der Gemütlichkeit der Händler ... das steht nirgends im BGB bei den Gewährleistungsansprüchen. Dort steht nur, dass die Feherhafte Ware (in dem Fall ja vermutlich nur 1 stick) Repariert oder Ausgetauscht werden muss. Da repariert wohl ausfällt ist das natürlich über einen Austausch zu regeln und wenn du nicht das Volle Set zurück gibts dann müssen die das über den Hersteller abwickeln und dir eben auch nur einen Stick wieder zuschicken. Aber rechtlich haben die keinen Anspruch darauf das komplette Set zurückzubekommen.

Ich hatte mal die Diskussion, mit einer Defekten AIO bei der ich weder die AMD Montage noch den Original Lüfter oder die OVP mehr hatte ... Das ging dann mit etwas zähneknirschen und hat ca 2 Monate gedauert aber ich habe auch nur das Core Modul wieder zurück erhalten.

gruß
Pyrukar
 
deFlash schrieb:
habe ein Angebot von 2 Riegel aus einem Quad Kit G.Skill Trdent Neo F4-3600 C14Q-64GTZN bekommen.
Nun frage ich mich was im Falle eines Defektes und Garantie ist.

Habe ich anspruch auch mit nur zwei Riegel und Rechnung ?
Auf den Anspruch will ich mal gar nicht eingehen.
Aber nimm mal den Fall dass einer der Riegel ausfällt. Einen exakt baugleichen Riegel gibt es nicht mehr.
Dafür gibt es Kits. Dass man in so einem Fall auch wieder gleiche Riegel bekommt.

Du wirst dann weder einen gleichen bekommen noch wirst du deine 2 gegen andere Module ausgetauscht bekommen. Eine anteilige Gutschrift wirst du auch nicht bekommen.

Ist das Angebot aus deinem näheren Dunstkreis oder von einer fremden Person?
Mit einem Bekannten lässt sich da ja oftmals was easy was vereinbaren.

Die ganzen anderen Optionen gegen einen bockigen Händler durchsetzen willst du auch nicht. Erst recht nicht, wenn du nicht der Erstkäufer bist und der erstkäufer dir die Gewährleistung nicht abgetreten hat. Mir wäre nicht bekannt, dass man die Sachmangelhaftungsansprüche eines Produkts aufsplitten und an mehrere Personen abtreten kann.

Schlussendlich ists ein Risiko, was sich im VK Preis widerspiegeln muss. Es kann viel schief gehen, oder es interessiert dich einfach nicht, weil die Module bis zur Verschrottung halten.

Das 2er Kit liegt aktuell bei ~280€, was ich aber sowieso niemals für 32GB bezahlen würde CL14 hin oder her.
 
Pyrukar schrieb:
Da repariert wohl ausfällt ist das natürlich über einen Austausch zu regeln und wenn du nicht das Volle Set zurück gibts dann müssen die das über den Hersteller abwickeln und dir eben auch nur einen Stick wieder zuschicken.
Und wie sollen sie dann gewährleisten, dass der einwandfrei mit den anderen 3 funktioniert, wenn es ein Quadkit war?
Und steht im BGB drinne, dass man nur den Teil eines erworbenen Produktes abgeben muss, der auch defekt ist? Oder dass man die erworbene Sache schon abgeben muss? Ich will jetzt nicht nachschauen.
 
Pyrukar schrieb:
Diese Regelung entspringt der Gemütlichkeit der Händler ... das steht nirgends im BGB bei den Gewährleistungsansprüchen. Dort steht nur, dass die Feherhafte Ware (in dem Fall ja vermutlich nur 1 stick) Repariert oder Ausgetauscht werden muss. Da repariert wohl ausfällt ist das natürlich über einen Austausch zu regeln und wenn du nicht das Volle Set zurück gibts dann müssen die das über den Hersteller abwickeln und dir eben auch nur einen Stick wieder zuschicken. Aber rechtlich haben die keinen Anspruch darauf das komplette Set zurückzubekommen.
Ich hatte genau sowas bei meinem alten AM3+ Bulldozer System und einem Quad Kit von Corsair.
System neu aufgebaut und läuft so instabil, dass sich nicht mal UEFI öffnen lies. Habe dann hin und her her probiert und mit memtest ermittelt, dass ein Modul defekt ist.
Ich habe dann lange mit Corsair und dem Händler Hin und Her telefoniert, da wir auf das System angewiesen waren und ein Ausfall von mehreren Wochen war definitiv keine aktzeptable Möglichkeit.
Der Herr am Telefon hatte mir das damals schlüssig und nachvollziehbar erklärt wieso die das so verlangen dürfen.
Die kamen mir zumindest soweit entgegen, dass ich gegen Vorauszahlung ein neues Quad Kit erhalten habe, dann konnte ich nach erhalt des neuen Kits das Defekte zurück senden und nach dem das Kit bei denen eingegangen ist habe ich mein Geld wiedererhalten.
Von Vorauszahlung bis zum Erhalt der Rückzahlung vergingen knapp 3 Wochen. Ich konnte aber, bis das neue Kit eingetroffen ist, das System weiterhin mit den 2 Modulen vom defekten Kit nutzen.
Das war das erste und letzte mal, dass ich ein Quad Kit gekauft habe. Statt einem Quad gibt es wenn überhaupt immer 2 Dual Kits (jeweils ein Modul aus beiden Kits pro Kanal und Timing Manuell eingestellt).

Am Ende ist es immer noch 1 Produkt, auch wenn dies aus 4 Teilen besteht. Ich kann doch auch nicht hingehen und von meinem Laptop eine vermeintlich defekte Festplatte oder ein RAM-Modul ausbauen und erwarten, dass bspw. Lenovo mir per RMA dann anstandslos einfach Ersatz schickt.


Wie @Cardhu schon richtig genannt hat, wie soll das dann noch funktionieren? Die Kits (egal ob Octa Hexa, Quad oder Dual) bestehen aus zueinander passenden Modulen.
Nehmen wir mal an das ist ein Quad-Kit vom letzten Jahr und besteht aus 4 dual Rank E-Die Modulen und man bekommt den Händlder/Hersteller irgendwie plattgeredet, dass dieser einem nur ein Modul tauscht.
Dann gibt es 4 Möglichkeiten:
  • Die Erste, das Modul ist inkl. aller Subtimings und Dies identisch und das Kit läuft anstandslos.
  • Die Zweite, das Modul besitzt noch E-Dies, aber mit anderen Subtimings, und das Kit läuft mit dem normalen XMP Profil nicht mehr stabil.
  • Die Dritte, das Modul besitzt nun single Rank B-Dies und hat andere Subtimings und das Kit läuft mit XMP nicht mehr stabil oder der Speichercontroller hat Probleme mit dem Mischbetrieb von 3 und 4 Ranks (AMD Ryzen sind was mehr als 2 Module oder unterschiedliche Ranks angeht sehr launisch).
  • Die Vierte, das Modul, egal ob mit E- oder B-Dies, hat andere Subtimings. Das Kit läuft stabil, hat aber Performanceeinbußen.
 
Haha ist aber ganz geil. Plötzlich musst du deinen Rechner stillegen, weil deinem Kumpel ein Riegel abgeschmiert ist und er nur alle 4 zusammen einschicken kann.

Dann ziehst du ne blöde Fresse hehe.
 
letztend lich ist das wie ein gebraucht kauf, eben immer ein gewisses risiko wobei dies, gerade bei ram, ja doch überschau bar ist - wenn es einmal läuft und den TÜV bestanden hat, fällt da nur extrem selten noch etwas aus

ich habe mir selbst ein quad kit geholt der preis war einfach, unschlagbar und wenn da ein modul ausfallen sollte, muss ich eben ersatz organisieren, geht auch irgendwie

halbes kit bei ebay oder kleinanzeigen, wäre ich vorsichtig. nicht ohne käuferschutz, nur mit test
 
tursi schrieb:
Haha ist aber ganz geil. Plötzlich musst du deinen Rechner stillegen, weil deinem Kumpel ein Riegel abgeschmiert ist und er nur alle 4 zusammen einschicken kann.

Dann ziehst du ne blöde Fresse hehe.
Das war schon immer das Problem bei Quadkits. Da hat man normalerweise 2 Dualkits gekauft aus genau dem Grund. Oder bei Boards mit 8 RAM Slots hat man 2 Quad oder 4 Dual Kits genommen.
Weil wenn alle weg sind, ist das schlechter als nur die Hälfte^^ Natürlich kann man groß rumlamentieren beim Händler, aber der verweist auf die Bedingungen vom Hersteller und am Ende kommst du zu nix. Niemand geht vor Gericht wegen Arbeitsspeicher. Und dem Hersteller ist auch egal, dass man ggf nur einen von X Modulen einreichen muss. Das ist einfach die Realität.

Da die RAMs auch nur im Kit verkauft wurden und unter dieser Bedingung getestet werden können, da sie sich rein technisch gegenseitig beeinflussen, bezweifle ich, dass man nur einen Teil einschicken müsste.
Ich glaub, man kann auch nicht nur die Auspuffanlage von nem Auto abgeben, wenn man da einen Defekt vermutet.
 
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