RTX 3080 gebraucht kaufen?

Technico schrieb:
nicht unbedingt notwendig, dein gehäuse bring schon drei Lüfter mit.
Lüfter (vorne)2x 120mm Lüfter (hinten)1x 120mm
Dann würde also ein 5er pack von den P12 Arctic ausreichen. Das habe ich übersehen danke 👍🏽
 
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https://kolink.eu/german/geh%c3%a4use/midi-tower-1/unity-series-1/unity-lateral-performance-4.html
 
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Naja, ich würde erst mal für mich die Grundfrage NV oder AMD klären. Allerdings würde ich eine 4070 anvisieren wenn es eine NV sein soll. Darunter (preislich) empfinde ich die Radeons besser aufgestellt nach aktuellem Stand.

430,- für eine 3080 mit Garantie ,die du testen darfst, ist m.E. schon ok und gut. Es steht allerdings in den Sternen ob NV noch Ampere mit FG ausstatten wird wo bei AMD zumindest etwas Licht im Tunnel zu sehen ist und somit kommen wird irgendwann auch für 6xxx. Sollte NV nix liefern wäre eine 6xxx vermutlich die attraktivere Karte für Manche in dem Fall. Dazu kommt noch das Mehr an Vram. Noch sind diese Karten auch günstiger zu haben i.d.R. als eine vergleichbare Ampere was sich dann ändern kann.

Meine Glaskugel würde behaupten ,dass am Ende der absolute Wertverlust bei allen Karten bei Verkauf etwa gleich ausfallen wird aber für mich wären auch +- 50,- egal wenn ich z.B. das m.E. beste Gesamtpackage in Form der 4070 nutzen konnte bis dahin. Ist eine 4070 preislich nicht drin und findest du kein attraktives Gebrauchtangebot würde ich mich aus o.g. Gründen nach einer gebrauchten 6800xt umschauen, die irgendwo dann aber bei 350 liegen sollte mit der du dann insbesondere im o.g. eintretenden Fall dann vermutlich den geringsten Verlust realisieren würdest und dabei nicht Viel zu einer 7800xt verpasst. Ich wüsste jetzt auch keinen Grund wieso man so eine Karte dann auch nicht länger nutzen sollte, sofern alles gut funktioniert.
 
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Tornavida schrieb:
Allerdings würde ich eine 4070 anvisieren wenn es eine NV sein soll
Die geht ab 579€ los im günstigsten Fall.
Ciraxis schrieb:
https://www.mindfactory.de/product_...evil-Aktiv-PCIe-4-0-x16--Retail-_1507068.html vielleicht wird diese nächste woche noch billiger. Ob die was taugt oder passt etc. kannst du dir ja selber raussuchen. Gibt bestimmt Tests/Reviews dafür ;-)
Danke für den Tipp. Dann muss ich aber mit dem Kauf sowie PC Bau warten.
 
DiePalme schrieb:
Selbst bei Privatverkauf, gibt es 1 Jahr Gewährleistung. Das ist gesetzlich festgelegt, wissen nur viele nicht bzw. meinen es mit Aussagen wie "Gekauft wie gesehen" abtun zu können.
und wie soll der Privat Verkäufer das abwickeln? Wer privat gebrauchte Sachen verkauft, auf die er selbst keine Herstellergarantie mehr hat, kann schlecht eine Garantie bewerkstelligen.
 
@SavageSkull
Wir reden von Gewährleistung, nicht Garantie, das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Gewährleistung ist gesetzlich und läuft immer über den Verkäufer, gleich wer das ist. Garantie ist Freiwillig und hat hiermit nichts zu tun.
Wenn du ein Auto verkaufst, dass dann beim Käufer einen Schaden hat, der beim Verkauf schon vorhanden war und nicht kommuniziert wurde, stehts du als Verkäufer dafür gerade. Selbst wenn du die Gewährleistung ausschließt.
Aber wie gesagt, einfach mal die Gesetze lesen, dazu findet man viel im Netz.
 
DiePalme schrieb:
Gesetze lesen, dazu findet man viel im Netz.
Ja, das Netz ist voll von diesen Pseudo-Jura Gedöns, das hier dann mal schnell verlinkt wird. Die Realität sieht aber meistens anders aus
 
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@Nickel
Du sollst die "Gesetze" lesen. Dazu und zu den Links zum Gesetzt findest du jede Menge, auch entsprechende Urteile. Ist doch nicht so schwer zu verstehen. Und was man wie am Ende löst, liegt bei einem selbst. Der Punkt ist, es gibt Gesetze mit denen man vor Gericht gehen kann.
 
Sachlich formulieren beim Verkauf, dass nichts ist mit Rückgabe, Garantie und Gewährleistung . Dann kann bzw wird keiner mehr was dran ändern. Das wird dir auch jeder, ehrliche Anwalt sagen.
 
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@Nickel
Und genau das, ist nicht ganz richtig. Daher nochmal.... GESETZ lesen. Kann doch nicht so schwer sein... :freak:
 
DiePalme schrieb:
@SavageSkull
Wir reden von Gewährleistung, nicht Garantie, das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Wenn ich 3 Jahre alte Kopfhöhrer bei Ebay verkaufe, wie will ich als Privatperson eine Gewährleistung bewerkstelligen.
Ich bin erstens: nicht der Hersteller, der Reparieren kann
zweitens: kein Händler, der sich auf den Hersteller beziehen kann
drittens: ich habe selbst weder Gewährleistung beim Händler bei dem ich den Kopfhöhrer bezogen habe
viertens: ich habe keine Garantie mehr beim Hersteller
fünftens: Ein Fachbetrieb der Reparaturen durchführen kann

Zumal die Gewährleistung sich auf Fehler des Gerätes bezieht, der bei normaler Nutzung auftritt oder Fehler, die der Hersteller, der ich nicht bin, zu verantworten hat.

Das ist für Privatleute praktisch nicht durchführbar.
Soll ich als Privatperson dafür verantwortlich sein, dass wenn du nach fast einem Jahr, also wenn der Kopfhöhrer fast vier Jahre alt ist einen Wackelkontakt am Kabel bekommt?
 
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@SavageSkull
Was deine Meinung ist, interessiert leider 0. Es zählt nur das, was als Gesetzt formuliert wurde. Ich bin kein Anwalt, aber grob geht das Ganze darauf hinaus, dass du als Verkäufer deines 3 oder meinetwegen auch 10 Jahre alten Headsets beim Verkauf dafür verantwortlich bist, dass dieses Gerät noch voll Funktionstüchtig ist. Ausnahme ist natürlich, wenn bekannte Probleme oder Macken an den Käufer kommuniziert wurden.
Ansonsten musst du das Teil auch wieder zurück nehmen und ggf. auf deine Kosten reparieren lassen. Wie und wo, ist ganz dein Problem.

Ich kann dir aber nicht aus dem Stehgreif sagen, wie es mit der Nachweispflicht aussieht. Ob du als Käufer nachweisen musst, dass das Problem oder ein schleichender Defekt bereits vor dem Kauf bestand oder ob der Verkäufer Nachweisen muss, dass das Gerät einwandfrei beim Verlauf war oder wie auch immer. Müsste ich selbst noch mal nachlesen.

Der Punkt ist einfach... es gilt eben nicht.... Verkauf mit Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie macht den Verkäufer frei von jeglicher Rückforderung oder Gewährleistung. Das ist ein allgemeiner Irrglaube.

Aber da einige ja lieber glauben was sie sich selbst ausmalen und nicht nachlesen wollen..... bin ich hier mal raus aus dem Thema ;)
Man kann sich ja immer selbst informieren. Gesetzbücher gibt es ja auch Online einsehbar.
 
DiePalme schrieb:
Man kann sich ja immer selbst informieren. Gesetzbücher gibt es ja auch Online einsehbar.
Dann verlinke doch bitte mal das Gesetz mit dem entsprechenden Absatz, wenn du das so genau weißt.
Es würde mich nämlich nicht wundern, wenn man da mit solchen Floskeln wie bestimmungsmäßer Gebrauch und übliche Nutzungsdauer wieder raus kommt. Ebenso die Nachweispflicht.
Ggfls sogar Einstufungen in Budgets. Ansonsten wäre das ein KO Kriterium für jede Privatperson jemals etwas zu verkaufen. Da kann man ja direkt alles auf den Müll werfen, was man jemals mal gekauft hat und nicht mehr braucht. Tolle Welt
 
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Leute bitte, das ist hier Offtopic. Mir ist damit nicht geholfen …
 
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@SavageSkull
Google ist dein Freund. Mir ist es doch völlig gleich, was ihr macht oder denkt. Bisschen selbst suchen, wenn es einen interessiert.... wenn ich hier wieder was verlinke, seit ihr mit dem Link so oder so nicht einverstanden, weil er nicht in eure Ansichten passt.
 
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