[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste

Wann hast du denn erfahren dass du nicht das Produkt erhalten hast welches beworben wurde?

Es ist ja tatsächlich denkbar dass sich jemand vor nem Jahr die 970 mit 4GB Ram kauft und glücklich gespielt hat bis jetzt plötzlich Black Ops 3 kam, derjenige von dem Performanceeinbruch überrascht wurde und bei der anschließenden Recherche auf NVidias Mogelei gestoßen ist.

Wenn das auch auf dich zutrifft lieber Raubmordkopie, bin ich voll auf deiner Seite und drücke dir die Daumen dass du mit vernünftiger Argumentation gegenüber dem Caseking und Nvidiasupport zu deinem Recht kommst. Und ich würde dich auch voll und ganz verstehen wenn du dann von diesem Händler und Hersteller keine Produkte mehr kaufen möchtest falls dem nicht so ist.

Solltest du allerdings bereits seit x Monaten mit dem Wissen herumgelaufen sein und dir den Austausch für einen für dich günstigeren Moment aufgehoben haben, fürchte ich dass du tatsächlich garnicht mehr im Recht bist. Denn dann scheinst du das erworbene Produkt mit den gegebenen Eigenschaften ja so akzeptiert zu haben und möchtest nun einfach den Fehler deines Vertragspartners zu deinem Vorteil ausnutzen.

Ich bin sicherlich kein Experte, aber hier hast du trotzdem 2 Cent von mir. :)
 
Hier geht es nicht darum, was moralisch vertretbar ist, hier geht es um Recht und Gesetz. Und das ist in diesem Fall ziemlich eindeutig.

Jedes Recht, das der Mensch erhält lässt sich missbrauchen; Meinungsfreiheit, Rückgaberecht/Gewährleistung bei Onlineshops oder in diesem Fall ein falsch beworbenes Produkt. Es mag moralisch verwerflich sein, wenn jemand fünf Monitore bei einem Shop bestellt und vier nach 14 Tagen zurückschickt. Aber muss man jetzt die 97% "guten" Verbraucher bestrafen, weil ein paar die Sache ausnutzen?

Nein! Das gute an Gesetzen ist, dass sie im besten Falle ganz ohne Emotionen, Moral und Ethik gelten.

Der Knackpunkt in diesem Fall ist, ob der Verbraucher durch die Produktinformationen getäuscht wurde und hier sehen Rechtsanwälte ganz klar einen Verstoß vorliegen. Ob das ein Richter auch so sieht, sei dahingestellt, mir ist kein Urteil in Deutschland zu dem Thema bekannt. Mir ist es den Aufwand leider auch nicht wert, da verscherbel ich die Karte lieber auf eBay mit 60€ Verlust, als die vielen Stunden Zeit in die Sache zu investieren. Leider werden Sammelklagen in Deutschland fast nie zugelassen, ansonsten würde ich die Zeit investieren. Genau das weiß Caseking und deswegen blöffen sie. Die wissen selber, dass sie vor Gericht verlieren würden.

Und genau deswegen ist Caseking für mich ein Drecksladen. Das hier ist übrigens deren Antwortschreiben, wo nur oberflächlich auf die rechtlichen Grundlagen (die ich ihnen auch zugesandt habe) eingegangen wird.

Hallo Herr Pipapo,

nachdem die fehlerhafte Kommunikation der technischen Spezifikationen der Speicheranbindung der GeForce GTX 970 Grafikkarten durch den Hersteller NVIDIA bekannt geworden war und auch entsprechend eingeräumt wurde, hatte sich Caseking als Community-nahes Unternehmen rasch dazu entschlossen, bis zum 20. Februar 2015 eine Kulanz-Rücknahme auf freiwilliger Basis anzubieten, obwohl die GTX 970 laut NVIDIA genau so funktioniert, wie es von Anfang an beabsichtigt gewesen ist.

Sämtliche Reviews und Tests der Grafikkarten, die seit der Veröffentlichung im Internet erschienen sind, sind nach wie vor zutreffend und die – gerade im Licht der exzellenten Energieeffizienz und des attraktiven Preises – ausgezeichneten Benchmarkergebnisse haben durch die neuen Erkenntnisse zur Speicheranbindung ihre Gültigkeit nicht verloren. Ende Januar und Anfang Februar haben auch viele deutsche Medien die Erläuterungen zur konkreten Funktionsweise des vier Gigabyte großen Speichers der GeForce GTX 970 durch NVIDIA-Mitarbeiter aufgegriffen und ausführlich wiedergegeben.

Wir selbst sind deshalb nach wie vor davon überzeugt, dass die GTX 970 Grafikkarten unverändert ein vorzügliches Spiele-Erlebnis bieten, wollten jedoch trotzdem all jenen Kunden, die mit ihrer GTX 970 wirklich nicht zufrieden waren, aus Kulanz die Möglichkeit einräumen, sie an uns zurückzuschicken. Diese zeitlich begrenzte Rücknahmeaktion hat allerdings ausdrücklich ohne die Einräumung eines Sachmangels und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stattgefunden, analog zu den Erläuterungen der Funktionsweise durch den Hersteller NVIDIA.

Selbstverständlich hatte Caseking, genau wie auch sämtliche Journalisten, bis zum 26. Januar 2015 keinerlei Kenntnisse über die fraglichen technische Details zur Speicheranbindung, ROPs oder den L2-Cache der Chips. Darüber hinaus handelt es sich bei diesen Angaben auch nicht um dem Großteil der Kunden geläufige Details, sodass sogar wir als Fachhändler mit generell sehr ausführlichen Produktbeschreibungen mangels Relevanz keine derart tiefgehenden Angaben gemacht haben.

Wir gehen daher nicht davon aus, dass speziell diese bei uns nicht einmal aufgeführten Daten zu einer Kaufentscheidung geführt haben, sondern vielmehr die generell ausgesprochen positiven Testberichte zu der Grafikkarten-Serie selbst ausschlaggebend gewesen sind. Wer unsere Produkttexte kennt, der weiß, dass gerade wir bei Caseking konstant deutlich mehr Arbeit und Liebe zum Detail in unsere Produktinformationen einfließen lassen als jeder andere Händler, jedoch uns gänzlich unbekannte Fakten und Vermutungen auch nicht erwähnen können.

Wir möchten hierzu klarstellen, dass die Kosten für die Rücknahmen dieser schlussendlich gebrauchten Grafikkarten gegen den vollen Kaufbetrag allein auf unsere eigene Rechnung gingen. Aufgrund der damit verbundenen enormen finanziellen Belastung ist es uns allerdings nicht möglich gewesen, die freiwillige Rücknahme ohne Zeitbegrenzung durchzuführen. *hahaha, sehr witzig, angeblich gingen doch kaum Karten zurück...* Deshalb haben wir die Option zur Rückgabe zum 20. Februar 2015 auslaufen lassen und auch keine Teilerstattungen oder (uns ohnehin nicht zur Verfügung stehenden) Spiele-Gutscheine angeboten. Nach diesem Datum zurückgesandte GTX 970 Grafikkarten können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Grafikkarten, die aufgrund eines Defekts reklamiert werden sollen, bleiben hiervon selbstverständlich unberührt. (Siehe dazu auch Casekings Grafikkarten-Soforttausch bei Defekt ? www.caseking.de/soforttausch)

Über das Enddatum der Rücknahmen hat unsere Service-Abteilung zu jedem Zeitpunkt sämtliche Kunden, die bei uns angefragt hatten, per E-Mail informiert. Unser Statement hat auch die Bitte enthalten, dass alle Kunden, die mit ihrer Grafikkarte unzufrieden sind, von der Maßnahme bis zum genannten Zeitpunkt Gebrauch machen möchten. Auch unser Community-Team hat in den Caseking Support-Foren z.B. bei PC Games Hardware, Computerbase oder Hardwareluxx sowie bei allen Anfragen über unsere Social-Media-Kanäle auf Facebook oder Twitter stets entsprechend auf das Enddatum hingewiesen. Wir bitten deshalb um Verständnis dafür, dass eine nachträgliche Rücknahme leider ausgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüße,
Ihr Caseking-Team

Weitere Informationen und NVIDIAs Statement:
http://techreport.com/review/27724/nvidia-the-geforce-gtx-970-works-exactly-as-intended

Die für eine rechtliche Auseinandersetzung erforderlichen Informationen können Sie direkt unserer Signatur entnehmen.

tl;dr Caseking ist das großzügigste Unternehmen auf dem Planeten und ihre Kulanz stellt selbst Amazon in den Schatten!

Was sie schreiben ist nicht komplett falsch, aber auf den Kernpunkt sind sie nicht eingegangen.
 
Trinoo schrieb:
Nimm Dir halt nen Anwalt und fertig ... da siehste dann ganz klipp und klar ob du Recht hast oder nicht.

Ich hab doch schon geschrieben, dass es mir den Aufwand nicht wert ist.
 
Konsequenz ziehen Nvidia und Caseking meiden (wobei der Käsekönig wohl noch am wenigsten für kann) und gut. Mehr kannst nicht machen, wenn du es nicht auf eine Klage ankommen lässt.
 
Dai6oro schrieb:
Konsequenz ziehen Nvidia und Caseking meiden (wobei der Käsekönig wohl noch am wenigsten für kann) und gut. Mehr kannst nicht machen, wenn du es nicht auf eine Klage ankommen lässt.

Genau das ist der Plan.
 
Raubmordkopie schrieb:

Nein! Das gute an Gesetzen ist, dass sie im besten Falle ganz ohne Emotionen, Moral und Ethik gelten.


Eventuell hast du mich falsch verstanden. Ich versuche nicht mit "Moral" o.ä. zu argumentieren. Wenn ein Händler seine Ware falsch etikettiert hast du als Kunde einen Schaden und dadurch Ansprüche. Aber du bekommst keinen Freifahrtschein dadurch der dir erlaubt aus dem Fehler den maximalmöglichen Profit herauzupressen. Das kannst du zwar versuchen, z.B durch herauszögern des Umtauschzeitpunktes, aberdu kannst damit auch auf die Nase fallen.
 
Mracpad schrieb:
Eventuell hast du mich falsch verstanden. Ich versuche nicht mit "Moral" o.ä. zu argumentieren. Wenn ein Händler seine Ware falsch etikettiert hast du als Kunde einen Schaden und dadurch Ansprüche. Aber du bekommst keinen Freifahrtschein dadurch der dir erlaubt aus dem Fehler den maximalmöglichen Profit herauzupressen. Das kannst du zwar versuchen, z.B durch herauszögern des Umtauschzeitpunktes, aberdu kannst damit auch auf die Nase fallen.

Doch, genau den Freifahrtschein bekommt man, vollkomen zurecht! Ob man jetzt 1 Jahr gewartet hat bis eine bessere Karte rauskommt und man die 970 bis dahin "gratis" genutzt hat oder man eine Zivilklage mit seinem Anwalt vorbereitet hat, private Probleme hatte und erst jetzt Zeit dazu gefunden hat, ist völlig egal. Es macht nur einen moralischen Unterschied.

Bestes Beispiel ist der Brockhaus, ein Bekannter hatte diesen vor vielen Jahren an der Tür angedreht bekommen und gekauft. Jahre später hat er erfahren, dass der Kaufvertrag ungültige Klauseln hatte, was ihm das Recht gibt, vollständig vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das hat er dann auch mit einem Rechtsanwalt so gemacht und sein Geld größtenteils wiederbekommen.

Allerdings: Nur weil man Recht hat muss man das Recht nicht nutzen. Ist natürlich moralisch fragwürdig, meinem Bekannten ist kein direkter Schaden enstanden und er konnte das Produkt jahrelang nutzen/verstauben lassen, jedoch hat er jetzt ein paar hundert Euro mehr auf dem Konto. Hätte ich persönlich nicht gemacht. Bei der 970 sieht die Sache schon ganz anders aus!
 
Raubmordkopie schrieb:
Die Karte wurde falsch beworben, das ist eindeutig, ich habe Screenshots von deren Produktseite. Doch Caseking ist es wohl egal, ob man die Kunden (unwissentlich) verarscht hat und versucht seine Kunden über den Rechtsweg abzuwimmeln.

Caseking könnte man hier mit jedem beliebigen Händler ersetzen, denn keiner nimmt mehr die Karten zurück. Mich würden aber mal die Screenshots interessieren.

Bzgl Recht weiß man nicht ob dies wirklich ein relevanter Mangel ist der zur Rücknahme verpflichtet.
Und selbst wenn müsste nach einem Jahr nicht der volle Kaufpreis erstattet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Raubmordkopie schrieb:
Hier geht es nicht darum, was moralisch vertretbar ist, hier geht es um Recht und Gesetz. Und das ist in diesem Fall ziemlich eindeutig.
Wenn dem so wäre hättest du es einklagt. Risiko hättest du ja keins gehabt.

Raubmordkopie schrieb:
Ich hab doch schon geschrieben, dass es mir den Aufwand nicht wert ist.
Natürlich. Aber aufregen tust du dich dafür aber ganz ordentlich. Du pochst zudem auf dein Recht, bekommen willst du es aber nicht?

Fazit: hier wollte sich jemand auf Kosten anderer (denen von Caseking) bereichern. Das hat aber nicht geklappt. Zurecht. Vor einem 3/4 Jahr gab es die Chance die Karte zurückzugeben.
Ich frage mich nur wo Raubmordkopie in Zukunft einkauft, denn ich bin mir sicher, dass kein Laden die Karte heute noch freiwillig zurücknehmen würde.
 
WhiteShark schrieb:
Caseking könnte man hier mit jedem beliebigen Händler ersetzen, denn keiner nimmt mehr die Karten zurück. Mich würden aber mal die Screenshots interessieren.

Bzgl Recht weiß man nicht ob dies wirklich ein relevanter Mangel ist der zur Rücknahme verpflichtet.
Und selbst wenn müsste nach einem Jahr nicht der volle Kaufpreis erstattet werden.

Vollkommen richtig, sie müssten ein Austauschprodukt liefern, was den originalen Angaben entspricht, oder, wenn das nicht möglich ist, den Kaufpreis abzüglich eines gewissen Betrages erstatten. Die damalige Produktseite kannst du auf https://archive.org/web/ nachschauen.


Der Landvogt schrieb:
Wenn dem so wäre hättest du es einklagt. Risiko hättest du ja keins gehabt.


Natürlich. Aber aufregen tust du dich dafür aber ganz ordentlich. Du pochst zudem auf dein Recht, bekommen willst du es aber nicht?

Fazit: hier wollte sich jemand auf Kosten anderer (denen von Caseking) bereichern. Das hat aber nicht geklappt. Zurecht. Vor einem 3/4 Jahr gab es die Chance die Karte zurückzugeben.
Ich frage mich nur wo Raubmordkopie in Zukunft einkauft, denn ich bin mir sicher, dass kein Laden die Karte heute noch freiwillig zurücknehmen würde.

Was ist das denn für eine krude Logik, warst du jemals vor Gericht wegen einem zivilrechtlichen Verfahren? Das ist extrem zeitaufwendig und die Mühe bei solchen Beträgen einfach nicht wert, wie ich schon sagte. Auch ist nicht garantiert, dass man Anwaltskosten und andere Ausgaben bei einem gewonnenen Prozess erstattet bekommt. Ich bin mir aber sicher, dass ich Recht bekommen würde. Du kannst gerne mal in der bekannten Kanzlei Wilde Beuger Solmecke anfragen, die werden dir diese Einschätzung bestätigen.

Deine Unterstellungen sind provokant und haltlos. Wenn ich mich bereichern wollte würde ich auf die nächste Generation Grafikkarten warten und nicht an diesem Zeitpunkt wechseln.

Ein paar Forenbeiträge, um meinen Unmut kundzutun sind ja wohl noch erlaubt, wenn Sie gestatten, werter Landvogt.
 
Wenn es dir doch so ums Prinzip geht würdest du auch diesen sehr langwierigen Weg bestreiten. Aber offenbar ist es doch nicht soooo wichtig.

Solmecke sagt viel wenn der Tag lang ist. Entscheidend ist was die Richter sagen. Oder hat der all seine Prozesse bisher gewonnen bzw. das rausgeholt was er kühn versprochen hatte?

Sicher darf man seinen Unmut kundtun. Aber deine Erwartungshaltung ist derart realitätsfern, dass man nur mit dem Kopf schütteln kann. Du würdest auch in 5 Jahren noch auf eine Rücknahme pochen, oder? Und solange viel Spaß damit haben wollen.
Man kann davon ausgehen, dass du von der Problematik wusstest, immerhin warst du schon lange vorher hier angemeldet. Du kannst mir nicht erzählen dass du von all dem nichts mitbekommen hast. Im Februar hattest du eine faire Chance, du wolltest sie jedoch nicht annehmen sondern wolltest mehr. Anders ist dein Verhalten für mich nicht erklärbar. Dass ausgerechnet solche Leute über Nvidia schimpfen ist mMn einfach nur scheinheilig, denn sie sind keinen Deut besser. Wenn sie ehrlich wären hätten sie die Karte im Februar zurückgegeben und nicht Monate später.
 
Ich muss mich korrigieren, Raubmordkopie hat Recht.

Ich hätte damit gerechnet dass ähnlich wie bei B2B Verkäufen der Mangel unverzüglich reklamiert werden muss, aber kurze Recherche lässt mich nun aber das Gegenteil erkennen. Solange die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren noch nicht abgelaufen ist und der Käufer bei Vertragsabschluss nicht über den Mangel aufgeklärt wurde ist die Sache recht eindeutig.
 
Aber nur wenn ein Mangel vorliegt. Und ob dieser vorliegt entscheidet im Zweifel der Richter. Und der kann sich auch an Nvidia s Argumentation halten und es nicht als Mangel anerkennen.

Aber mit Verkauf und nur 60€ unter Kaufpreis kommt man wohl besser weg als mit Rücknahme. Da hätten die meisten Händler mehr abgezogen.
 
Nvidia hat zugegeben den Chip der 970 stärker beschnitten zu haben als angegeben.
Zusätzlich haben sie behauptet die Änderungen seien nötig gewesen und die Auswirkungen wären nicht so enorm wie von den verärgerten Nutzern angegeben sondern "lediglich" im niedrigen einstelligen %-Bereich.

Nvidias Argumentation ist in der deutschen Rechtsprechung schlicht ein Schuldeingeständnis.

Allerdings würde ich mich trotzdem nicht schwarzärgern und meinen Händler verfluchen. Ich persönlich habe für die zweimonatige Nutzung und anschließendem Weiterverkauf einer GTX 970 lediglich die Versandkosten gezahlt. Ebay Kleinanzeigen sei dank. ;)
 
Also lese ich das hier richtig, dass der User Raubmordkopie von dem Mangel seit Monaten wusste und mit Absicht die Karte nicht reklamiert hat bei Caseking, die bis zum Februar diesen Jahres die Karte zurück genommen hätten? Das hier ein Mangel vorliegt ist klar. Aber das absichtliche nicht reklamieren ist doch gleichzeitig ein akzeptieren dieses Mangels. Denn es wurde groß und breit darüber berichtet, so dass selbst Bauer Franz aus Kleintupfingen es weiß, da er ja einen PC besitzt und diese Karte gekauft hat, aufgrund von Test's die er gelesen hat und/oder von Freunden die ihm die Karte empfohlen haben und ihm auch gesagt haben, das die Karte einen Mangel aufweist, nachdem dieser bekannt geworden ist.

Also werter Herr Raubmordkopie, wieso hälst du mit Absicht die Kartenrückgabe zurück? Wenn es dir darum gehen würde ein Mangelhaftes Produkt zurück zu geben, hättest du dies schon lange gemacht. Nein du hast darauf spekuliert, dass du die Karte erst einmal ordentlich nutzt (also einen Verschleiß verursachst), bis du dir eine andere Karte kaufst, die besser ist. Du hast dir gedacht, ach die behalt ich erst einmal und lasse mir dann das Geld später zurückgeben wenn ich keinen Bock mehr auf die Karte habe.
Für mich stellt das einen Betrugsversuch da. Ich würde mich schämen an deiner Stelle. Moralisch bist du ein sehr fragwürdiger Zeitgenosse.
 
Dark_Knight schrieb:
Das hier ein Mangel vorliegt ist klar. Aber das absichtliche nicht reklamieren ist doch gleichzeitig ein akzeptieren dieses Mangels.

Seh ich auch so, der Gesetzgeber aber nicht. Nur bei B2B Geschäften ist eine Mängelrüge unverzüglich zu formulieren.
Privaten Käufern räumt man 2 Jahre (Gewährleistung) Zeit dafür ein.

Die moralische Fragwürdigkeit hat Raubmordkopie ja selbst bereits eingeräumt.
 
Naja er kann sie ja zurückgeben. Aber da er sie lange gebraucht hat, gibt es eben nur einen Teilbetrag. Ich finde Karma macht hier alles richtig und bestraft genau den richtigen. ;)
 
Er kann sie eben nicht zurückgeben.
Wenn er das könnte und einen Teilbetrag erstattet bekäme wäre ja alles in Ordnung.
 
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