Ich will nur mal anmerken, dass das Streamen von Filminhalten mitnichten pauschal, als illegal bezeichnet werden darf.
In keinem Fall ist das schauen eines Kinofilms, nur weil dieser kostenlos anzuschauen ist, illegal. Der Urheberrechtsinhaber darf selbstverständlich seine Inhalte, an denen er ja die Rechte besitzt, kostenlos zum anschauen oder zum Herunterladen anbieten.
Warum sie das nicht tun? Naja die Frage erübrigt sich wohl, da die Rechteinhaber eben meistens auch die sind, die das Kapital für die Herstellung des Materials aufgebracht haben. Sie wollen selbstverständlich Geld verdienen, da sie privatwirtschaftlich arbeiten und somit auf Rendite und Profit aus sind. Aus diesem Grund bieten sie ihre Inhalte nur gegen Entgelt an.
Die Seiten, die hier vermutlich angesprochen werden, bieten meistens nur Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte an. Diese Verlinkung an sich ist nicht illegal. Die Plattformen, die das Material hosten und distributieren sind für ihre Inhalte verantwortlich (siehe Gerichtsurteil Viacom gegen YouTube).
Die rechtliche Lage ist zwar so, dass seit dem dritten Korb der Urheberrechtsreform in Deutschland anfang 2008 nicht nur das Anbieten urheberrechtlich geschützter Inhalte illegal ist, sondern auch das herunterladen.
Beim streaming wird der Inhalt zwar faktisch heruntergeladen aber praktisch nur in einer Website eingebettet wiedergegeben, sodass quasi kein Download statt findet. Ist bis jetzt eine Grauzone.
Die Plattformen sprießen wie Pilze aus dem Boden und sind über den gesamten Globus verteilt, sodass die Strafverfolgungsverhörden und die klagenden Urheberrechtsinhaber ihre liebe Mühe damit haben die Verstöße zu ahnden.
Selbstverständlich werden alle Zugriffe auf die Plattformen geloggt incl. IP Adresse (YouTube speichert IPs der Zugriffe z.B. 18 Monate).
und btw....ein einfacher disconnect mitm Router und der daraus resultierende IP Wechsel bewahrt wohl kaum vor einer Identifizierung
habe aber schmunzeln müssen.
Die Anfrage eines Anwalts der Rechteinhaber an den Internet Service Provider geht einher mit der Nennung der Uhrzeit, sodass diese IP zu diesem zeitpunkt weltweit selbstverständlich nur einmal vergeben war, sodass der Anschlussinhaber sehr einfach ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden kann.