Sinkende EEG-Umlage (Endverbraucher ohne Preisgarantie)

hannis.k

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Hallo,

für diese spezielle Situation/Frage habe ich keine Antwort finden können:

Die EEG-Umlage sinkt zum 01.01.2022 um 2,777 Cent. Wir haben einen Stromtarif ohne Preisgarantie/Preisgleitklausel oder vergleichbarem. Sinkt unser kw/h-Preis um 2,777 Cent automatisch?

Eine Antwort würde uns sehr freuen.
 
Mit aller aller höchster Wahrscheinlichkeit wird jeder Stromanbieter die reduzierte Umlage NICHT weitergeben. Warum auch?
Einfaches Gewinnmaximieren. Sind halt Verbrecherläden.
Die finden schon etwas um es nicht weitergeben zu müssen (erhöhte Transportkosten, Beschaffungskosten, was auch immer).
 
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Stellt das nicht mehr oder minder eine verdeckte Preiserhöhung dar? 🤷‍♂️
 
Ich würde ja bei einer Reduzierung meinen jeweiligen Vertragspartner proaktiv auffordern.
 
Vielleicht bringt ja noch der eine oder andere Licht ins Dunkle. ;-)

Streichholzmann schrieb:
Ihr solltet von eurem Stromversorger entsprechend eine Preisanpassung zum 01.01.2022 erhalten.
Das hoffe ich. Über die aktuelle Änderung zum 01.12.2021 wurden wir Anfang Oktober informiert.

Skeidinho schrieb:
Mit aller aller höchster Wahrscheinlichkeit wird jeder Stromanbieter die reduzierte Umlage NICHT weitergeben. Warum auch?
Ich könnte mir vorstellen, dass das verpflichtend ist. Rechtlich kann ich das nicht bewerten.

--//-- schrieb:
Multiple Persönlichkeiten sind so ne Sache, aber was sagt dein Energieanbieter dazu?
Uns = Die Bewohner unseres Haushalts.

Khaotik schrieb:
Na die wird ohne Preisbindung sowieso kommen. Allerdings wohl nicht zum Vorteil des TE...
Das würde ich aufgrund der Erhöhung zum 01.12.2021 ausschließen.

Idon schrieb:
Ich würde ja bei einer Reduzierung meinen jeweiligen Vertragspartner proaktiv auffordern.
Wie genau?
 
--//-- schrieb:
Multiple Persönlichkeiten sind so ne Sache
Schon mal daran gedacht dass der TE damit sich und seine Familie meint? Hauptsache erstmal jemanden blöd anmachen.
 
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"Die Preisgestaltung der Verbrauchertarife ist eine privatwirtschaftliche Entscheidung jedes einzelnen Stromversorgungsunternehmens. Der Stromversorger entscheidet also auch, ob und inwieweit er gesunkene Börsenstrompreise an seine Kunden weiter gibt."

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Energiepreise/faq-energiepreise.html

Ich gehe mal davon aus, dass bei der zuvor gestiegenen EEG-Umlage keiner erwartet hat, dass diese Steigerung automatisch zu einer Erhöhung seines Strompreises führt und er auf den ursprünglich vereinbarten Preis bestand. ;-)
 
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Die Strompreise sind in letzter Zeit extrem gestiegen und das wird nicht besser durch die AKW Abschaltungen die entweder durch Kohle oder durch Gas ausgeglichen werden müssen. Sowohl der Einkaufpreis für Kohle als auch Gas sind extrem gestiegen.
Dazu kommt ein erhöhter Stromverbrauch durch E-Autos und weil immer mehr ihre Heizungen auf Wärmepumpen umstellen und der zubau erneuerbarer Energieerzeuger da nicht Schritt halten kann.
Du kannst also froh sein wenn der Anbieter die Preise nicht erhöht trotz geringerer EEG Umlage aber ich würde damit rechnen.
Warum sollte der Anbieter zu irgendetwas verpflichtet sein außer den Verträgen den der Stromanbieter mit dem Endkunden jeweils abgeschlossen hat ?
Natürlich muss der Stromanbieter die geringere EEG Umlage nicht weitergeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute morgen stand in der Zeitung, das die Stadtwerke der Nachbarstadt tatsaechlich das undenkbare tun, und die Strompreise senken! Details habe ich da aber leider nicht.

Anyway, wenn man sich mal damit beschaftigt hat was die EEG Umlage macht, erkennt schnell, dass das nicht vollstaendig auf den Endkundenpreis durchschlagen kann.
Die EEG Umlage wird gebraucht, um damit die Differenz der Kosten des Oekostroms auf dem Freien Markt (denn da ist der billig) und den garantierten Einspeiseverguetungen auszugleichen. Wenn der Einspeiser fuer seinen Strom 17 Cent bekommt, der Strom aber am Markt nur 6 Cent wert ist, muss ja jemand die Differenz bezahlen. Das kommt dann, unter anderem, aus der EEG Umlage.
Die Einspeiseverguetung kann bei alten Anlagen auch noch deutlich hoeher sein (> 50 Cent), bei neuen ist sie deutlich niedriger oder nicht existent.

Die durchschnittliche Einspeiseverguetung sinkt. Vertraege laufen aus, alte Anlagen gehen ausser Betrieb, neue Anlagen haben kaum oder keine Einspeiseverguetung. Eine daraus resultierende Senkung der EEG Umlage koennte (und muesste) vollstaendig an die Stromkunden weitergegeben werden.
Aber das andere Ende der Gleichung aendert sich auch: Der Marktpreis fuer Oekostrom steigt. Auch das senkt die Umlage, aber das muss der Kunde natuerlich noch weiterzahlen.

Deswegen wird die Umlagensenkung nicht komplett an die Kunden weitergegeben. Einige Versorger scheinen das aber tatsaechlich zumindest zum Teil weiterzugeben.
 
Ranayna schrieb:
Heute morgen stand in der Zeitung, das die Stadtwerke der Nachbarstadt tatsaechlich das undenkbare tun, und die Strompreise senken! Details habe ich da aber leider nicht.
Also unsere Stadtwerke hat angekündigt den Preis fürs nächste Jahr um 1,xx Cent zu senken. Es wird aber der Erdgaspreis steigen, davon bin ich aber nicht betroffen.

Erwähnt wurde aber nichts über die EEG Umlage
 
hannis.k schrieb:
Die EEG-Umlage sinkt zum 01.01.2022 um 2,777 Cent. Wir haben einen Stromtarif ohne Preisgarantie/Preisgleitklausel oder vergleichbarem. Sinkt unser kw/h-Preis um 2,777 Cent automatisch?
Für den Verbraucher sinkt der Preis nicht automatisch, da Ihr keine Preisgleitklausel abgeschlossen habt und das auch gesetzlich gegenüber Verbrauchern wohl nicht erlaubt ist.
Das betrifft nur Gewerbekunden, die vertraglich einen netto-Strompreis haben zuzüglich aller gesetzlicher Abgaben/Umlagen, zu denen auch die EEG-Umlage zählt.

Proaktive Aufforderungschreiben zur Senkung des Strompreises sind meiner Meinung nach Zeitverschwendung, können doch die Versorger im Gegenzug zu Recht auf die dratisch gestiegenen Netto-Strompreise verweisen. Wer aktuell keine Preiserhöhung bekommt, sollte ,lieber die Hände still halten.
Eine beliebte aktuelle Masche sind auch die Senkung des kWh-Strompreises um die gesenkte EEG-Umlage bei gleichzeitiger Erhöhung des verbrauchsunabhägigen monatlichen Grundpreises.
 
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