Steuerliches Abschreiben des PCs eines Angestellten - jemand mit Erfahrung?

DJMadMax

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Heyho liebe Forengemeinde,

mit meinem neuen Job ergibt es sich, dass ich zukünftig vermehrt Homeoffice betreiben und an vielen Videokonferenzen und Onlineschulungen teilnehmen werde.

Selbstverständlich weiß ich, dass beim geforderten Arbeiten von Zuhause in erster Linie der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, den Arbeitnehmer auszustatten und das wäre in meinem Fall wohl auch möglich, allerdings eben mit fragwürdiger Hardware (wir sind eben alle verwöhnt hier in unserer kleinen ComputerBase-Blase ^^).

Die Frage ist nun folgende:
Mit dem Jahr 2021 gab es auch ein neues Steuerrecht zur Abschreibung eines beruflich benutzten PCs für Arbeitnehmer/Angestellte. Hat damit jemand generelle Erfahrung bzw. kann mal irgend welche groben Zahlen nennen?

Meine Ausbildung (und somit auch der Wirtschaftsteil ^^) liegt leider schon viele Jahre zurück und ich habe nicht die geringste Ahnung, ob sich ein solches Unterfangen überhaupt lohnen würde.

Mal angenommen, ich würde mir nun einen neuen PC für ca. 1000 Euro kaufen, den ich selbstverständlich auch nachweislich beruflich (und privat - wie gesagt, als Angestellter und nicht selbständig) nutze, wie genau sieht die Abschreibung, die ja mittlerweile innerhalb eines Jahres möglich sein soll, da genau aus?

Schreibt man immer "nur" die 19% Mehrwertsteuer ab? Bekommt man selbst die nicht immer zurück? Oder bekommt man bei beruflichem Einsatz sogar mehr zurück?

Wie gesagt, Zahlen und Fakten wären hier sehr interessant, um einfach den eigenen Kosten-Nutzen-Faktor abschätzen zu können.

Ich bin ehrlich, wegen 50 Euro würde ich mir den Papierkram z.B. nicht antun, aber ab einem gewissen Betrag relativiert sich der bürokratische Aufwand selbstverständlich wieder.

Falls es von Relevanz sein sollte: ich bin im öffentlichen Dienst angestellt.

Vielen Dank im Voraus :)
 
Lösung
Du setzt immer inkl. MwSt ab, da du ja privat die MwSt. auch zahlen musst.
Alles was du in der Steuer angibst, mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Was bedeutet, dass du für die Minderung (1000 EUR) die dafür abgeführt Lohsteuer wiederbekommst. Du bekommst nicht 1000 EUR wieder, sondern sozusagen den Lohnsteuersatz auf die 1000 EUR.

Da das Werbungskosten sind, und man Pauschal schon 1000 EUR Werbungskosten hat, bringt das ganze natürlich nur etwas, wenn man insgesamt über 1000 EUR an Werbungskosten geltend machen kann.

Es kann sein, dass das Finanzamt die Rechnung nachgereicht haben will inkl. eines Fragebogens zur beruflichen Nutzung (das geht nach Stunden am Tag). Ich hab das selbst jetzt durch, nur dass ich den Laptop für mein...
Du setzt immer inkl. MwSt ab, da du ja privat die MwSt. auch zahlen musst.
Alles was du in der Steuer angibst, mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Was bedeutet, dass du für die Minderung (1000 EUR) die dafür abgeführt Lohsteuer wiederbekommst. Du bekommst nicht 1000 EUR wieder, sondern sozusagen den Lohnsteuersatz auf die 1000 EUR.

Da das Werbungskosten sind, und man Pauschal schon 1000 EUR Werbungskosten hat, bringt das ganze natürlich nur etwas, wenn man insgesamt über 1000 EUR an Werbungskosten geltend machen kann.

Es kann sein, dass das Finanzamt die Rechnung nachgereicht haben will inkl. eines Fragebogens zur beruflichen Nutzung (das geht nach Stunden am Tag). Ich hab das selbst jetzt durch, nur dass ich den Laptop für mein nebenberufliches Studium gekauft habe.
 
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@Evil E-Lex
Die allgemeinen Informationen sind dort gut aufgeführt, vielen Dank.

Ich fasse mal zusammen:
Nutzt man einen privat angeschafften PC beruflich, so kann dieser seit Januar 2021 (sogar rückwirkend) unabhängig des Kaufpreises innerhalb des ersten Jahres voll abgeschrieben werden.

Nutzt man den PC zu 50% beruflich und zu 50% privat, so gibt man eben auch nur 50% des Kaufpreises bei der Abschreibung an.

Soweit sogut, aber, mal so richtig doof gefragt:
was bedeutet Abschreiben in diesem Sinne überhaupt?
Gebe ich bei einem 1000 Euro-PC die 1000 Euro (bei 100% beruflicher Nutzung) an? Gebe ich die 810 Euro Netto an? Die 190 Euro Mehrwertsteuer?

Und viel wichtiger und DAS wäre die eigentliche Frage, die mich hier interessiert:
WAS bekomme ich denn zurück? Bekomme ich dann innerhalb des ersten Jahres (im Zuge der Steuererklärung) die vollen 1000 Euro zurück? Die 810 Euro netto? Die 190 Euro Mehrwertsteuer?

Skeidinho schrieb:
Die Frage ist erst einmal, ob das von eurer IT so erlaubt ist.
Generell gut, dass du dir darüber Gedanken machst, war hier aber nicht gefragt. Und ja, ist überhaupt kein Problem (VPN mittels Token).
 
PCGamer007 schrieb:
Du bekommst nicht 1000 EUR wieder, sondern sozusagen den Lohnsteuersatz auf die 1000 EUR.
Ah, JETZT wird ein Schuh draus! Das macht auch Sinn, vielen Dank für die Aufklärung :)

Werbungskosten habe ich bisher nie aufgeführt, einfach, weil es nicht notwendig war.

EDIT: Ich höre gerade von meiner Frau, dass sie das wohl immer zum gewissen Maße tut. Gut, dass sie sich mit dem Mist auseinandersetzt - aber zur PC-Abschreibung konnte sie mir leider auch nichts sagen. /EDIT

Aber beim nächsten (vermutlich bald anstehenden) Hardware-Kauf (der erste seit knapp 5 Jahren) werde ich wohl definitiv den mir zustehenden Teil von der Steuer zurückholen und selbstverständlich auch Rechnungen mit angeben.

PS:
Ein Grafikkartenkauf ist weiterhin nicht geplant und mir ist auch klar, dass man z.B. eine RTX 3090 oder RX 6900 XT schwer als "Bürogerät für Videokonferenzen" geltend machen kann :D

Nochmals vielen Dank! Die Fragen wären meinerseits somit gelöst :)
 
Meine Frau und ich haben letztes Jahr ~3.000€ für PC und allgemeinen Bürobedarf fürs homeoffice angesetzt. Fa wollte Belege, wir haben Belege eingereicht und das Fa hat anstandslos 50%anerkannt, wenn wir mehr hätten haben wollen hätten wir nachweisen müssen, dass die Sachen ausschließlich beruflich genutzt werden.

Also völlig unkompliziert.
 
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DJMadMax schrieb:
Ein Grafikkartenkauf ist weiterhin nicht geplant und mir ist auch klar, dass man z.B. eine RTX 3090 oder RX 6900 XT schwer als "Bürogerät für Videokonferenzen" geltend machen kann
Auch bei Grafikkarten den vollen Kaufpreis ansetzen, egal ob die 1000€ im Laden oder 50€ bei ebay gekostet haben. Du hast einen Kaufbeleg, das Geld ist geflossen und die Grafikkarte arbeitet im Arbeitsmittel. Mehr braucht es nicht.
 
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Zu den Werbungskosten gehören übrigens auch die Fahrtkosten zur 1. Arbeitsstätte. Grob gesagt sollten das 0,30€ x einfache Entfernung x 220 Tage sein. Bei einer Entfernung von etwa 15km liegst du dann alleine schon mit den Fahrtkosten bei den 1000€ und alle andere Anschaffungen wie in diesem Fall der PC zählen voll rein.
Soweit ich weiß zahlt man durchschnittlich evtl. so um die 16% Lohnsteuer. Heißt für deinen PC bekämst du dann direkt 160€ vom FA erstattet, wenn die Fahrtkosten diese 1000€ z.B. schon erreichen.
 
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zindelino schrieb:
wenn die Fahrtkosten diese 1000€ z.B. schon erreichen.
Da ich mit meiner Frau doppelt veranlagt werde, denke ich mal, dass sich da auch sämtliche Pauschalen verdoppeln. Aber: da meine Frau allein einen einfachen Fahrtweg von 46 Kilometer hat (+ die 19 von mir) sind wir da problemlos drüber.

Jetzt muss ich aber sagen:
für einen privat gekauften PC, den man z.B. zu 75% für die Arbeit nutzt, der 1000 Euro kostet und wenn man im Schnitt von ca. 16% Lohnsteuer ausgehen kann, dann sind das 120 Euro.

Das ist ja nicht gerade die Welt und da muss ich sagen, kann ich wirklich niemanden verstehen, der seinem Arbeitgeber nicht auf's Dach steigt, der das Home Office-Equipment nicht stellen will (das muss er nämnlich, sofern Arbeiten von zuhause gefordert ist).

Wie schon gesagt, in meinem Fall wäre das natürlich auch möglich, aber ich würde natürlich zum Einen gern mein eigenes Equipment nach gut 5 Jahren gerne mal wieder einem Upgrade unterziehen, zum Anderen natürlich gleichzeitig - und aktuell ist das tatsächlich so - das Ganze steuerlich geltend machen, da ich gut 50% der Zeit beruflich am (eigenen) PC sitze.

Dafür sind 80 Euro (gerechnet am 1000 Euro-Beispiel mit 50% von 16% Lohnsteuer) natürlich wirklich nicht die Welt, was mich etwas nüchtern stimmt.
 
DJMadMax schrieb:
Das ist ja nicht gerade die Welt und da muss ich sagen, kann ich wirklich niemanden verstehen, der seinem Arbeitgeber nicht auf's Dach steigt, der das Home Office-Equipment nicht stellen will (das muss er nämnlich, sofern Arbeiten von zuhause gefordert ist).
Der AG stellt vielleicht nur eine einfache 2 Tastenmaus, eine einfache Rubberdome Tastatur etc.
Damit könnte ich zwar arbeiten, aber möchte ich nicht.

Dann fragt man den AG ob er mir, dass was die "Grundausstattung" kostet bei meiner Ausrüstung bezuschusst, bzw. er kauft das. Bedeutet er kann es absetzen (ich zwar nicht), aber dafür entstehen mir geringere kosten.

zindelino schrieb:
Je nachdem wieviel Geld du verdienst kann es ja auch passieren, dass du im Spitzensteuersatz von 42% landest. Dann lohnt sich das ganze doch schon erheblich.
Dann stellt man sich auch wieder die Frage, bei durchschnittlich 42% ist eine Ausgabe von 1000-2000€ für einen PC fast schon so klein, dass das gar nicht auffällt.
 
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zindelino schrieb:
Naja, diese 16% waren beispielhaft. Je nachdem wieviel Geld du verdienst kann es ja auch passieren, dass du im Spitzensteuersatz von 42% landest. Dann lohnt sich das ganze doch schon erheblich.
Hab mal aus Spaß nen Gehaltsrechner bemüht... also, wenn ich wirklich Spitzensteuersatz zahlen würde, dann würde ich mich, wie @P4ge schon schreibt, so wenig um das Upgrade meines privaten PCs kümmern, dass ich ausnahmslos jedem, der bisher an diesem Thread teilgenommen hat, einen brandneuen HighEnd-PC nach Wahl spendieren würde :D

Es sind tatsächlich 15,5% Lohnsteuer trotz guter Eingruppierung in der TVÖD Entgelttabelle. Ich frag die Tage einfach mal die Kolleginnen und Kollegen, wie die das so in den letzten Jahren gehandhabt haben - ich bin ja erst seit Mitte Januar an Bord :)
 
Du kannst wie bereits erwähnt seit 2021 IT Ausstattung im Jahr der Anschaffung voll Abschreiben, d.h. steuerlich voll geltend machen. Eine 100% berufliche Nutzung kennt das Finanzamt noch nicht mal bei mir als Systemadministrator an. Deswegen gebe ich immer 75% berufliche Nutzung an und gut ist. Die Kosten mindern dann dein zu versteuerndes EInkommen, sofern über der Grenze für Werbungskosten (Weg zur Arbeit, Berufskleidung, IT, Fortbildungen usw.).
 
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DJMadMax schrieb:
Hab mal aus Spaß nen Gehaltsrechner bemüht... also, wenn ich wirklich Spitzensteuersatz zahlen würde, dann würde ich mich, wie @P4ge schon schreibt, so wenig um das Upgrade meines privaten PCs kümmern, dass ich ausnahmslos jedem, der bisher an diesem Thread teilgenommen hat, einen brandneuen HighEnd-PC nach Wahl spendieren würde :D

Es sind tatsächlich 15,5% Lohnsteuer
man spricht vom Spitzensteuersatz, sobald dieser greift.
Das ist als Single z.B. ab ~4.500 Brutto bei 13 Gehältern.

Wenn du effektiv 42% zahlst, ja da stört die Ausgabe für einen PC wirklich nicht mehr.
 
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Für die Erstattung ist nicht der durchschnittliche Steuersatz relevant (da Freibeträge existieren), sondern der Grenzsteuersatz. Einkommenssteuern sind progressiv!
Beispiel: 3000 Brutto, Stkl. 1, nicht in der Kirche, KV Voreinstellungen von https://www.brutto-netto-rechner.info/
Jahresnetto: rund 24085€, durchschittssteuersatz etwa 12,8%
Jetzt zusätzlich 1000€ PC mit 100%Anerkennung der beruflichen Nutzung:
Jahresnetto: 24380€
Du erhältst fast etwa 30% Erstattet - denn diese 1000€ werden nicht mit dem Durchschnittssteuersatz, sondern wesentlich höher besteuert.
 
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Unsinn… deine rechnung ist komplett falsch. Du bekommst keine 300€ zurück wenn du einen pc für 1000€ ansetzt.

Die 1000€ werden von deinem zu versteuernden einkommen abgezogen und auf dieses dann im 1000€ geringere zu versteuernde einkommen wird dann deine steuer ermittelt. Letztlich also wie dein durchschnittssteuersatz auf 1000€…

Ps: du kannst nicht einfach 1000€ als steuervorteil in den von dir verlinkten rechner eintragen. Das ist nicht das selbe.
 
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So falsch ist die Berechnung nicht.
Wenn er sich einen Freibetrag eintragen lässt ist das nichts anderes als eine 100% Absetzung, nur im voraus.

Bei 3000 Brutto und mit 13 Gehältern gerechnet hat man ein zu versteuerndes Einkommen von 39000€.
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

ErgebnisBetragDurchschnittsbelastungGrenzbelastung
Einkommensteuer7.905,00 Euro20,27 %33,90 %

Wenn du den PC voll absetzen kannst, und bereits deinen Freibetrag voll ausgereizt hast, hast du ein zu versteuerndes Einkommen von 38000€ (39k - 1k).
ErgebnisBetragDurchschnittsbelastungGrenzbelastung
Einkommensteuer7.568,00 Euro19,92 %33,49 %

Ich kann jedem, der sich mal mit der Einkommensteuer beschäftigen will, wärmstens empfehlen sich beim Aldi eine Steuer2021 DVD für 4,99€ zu holen und mit dem Tool mal komplett rumzurechnen und zu spielen.
 
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Wir reden aber nicht von 39000€ sondern 36000. und 19% sind keine 30%.

Und seit wann zahlt man auf kosten, die aus dem netto gezahlt wurden nochmal sozialleistungen etc.? Denn genau das rechnet der rechner aus, wenn man dort 1000€ steuerfreibetrag einträgt…
 
Ähm nein, beim von mir benutzten Rechner bleiben die Sozialabgaben gleich. Wie dein Vorposter bereits schrieb ist es für die reine Berechnung der Höhe der Steuerstattung unerheblich, ob unterjährig durch Eintragung des Freibetrags oder auf einem Schlag bei der Steuererklärung.
Der Rechner von BMF ist hier nicht das richtige Werkzeug, da 1000€ Brutto weniger nicht das gleiche fürs Netto bedeutet wie 1000€ von der Steuer absetzen, da die Sozialabgaben ausgeblendet werden.
Ansonsten bemühe doch mal den Rechner hier: https://www.test.de/Steuersparrechn...t-durch-zusaetzliche-Ausgaben-drin-1159368-0/
Bei 36000 Brutto hat ein 1980 geborener Single im Jahr 2021 ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 28760€ (KV 1,3% Zusatzbeitrag) Quelle: BMF Rechner
Gebe ich diese Zahl oben ein, dann führen zusätzliche Werbungskosten i.h.v. 1000€ - unter der Annahme das die Werbungskostenpauschale durch Pendeln o.ä. bereits voll ausgeschöpft - ist zu einer Steuererstattung i.h.v. 296€.
Nochmal: diese abgesetzten 1000€ werden nicht von deinem durchschnittlichen Steuersatz befreit, sondern mit vom dort gültigen Grenzsteuersatz.
 
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