Ich finde weiterhin, dass das Urteil gerechtfertigt war, nur das Strafmaß ist zu hoch.
Man sollte den Mindestwert nehmen, 24x750$ wären immer noch 18.000$, das ist sicherlich mehr als genug.
Sie hat natürlich das Pech, dass die MI an ihr ein Exempel statuieren will, bzw. dabei ist es zu statuieren.
Man sollte da endlich eine verbindliche gesetzliche Regelung treffen, die das Strafmaß konkret regelt, und zwar in einem Maß, dass die Verurteilten dadurch zwar getroffen, aber nicht komplett ruiniert werden.
Bei uns in der BRd wären solche hohen Strafen aber zum Glück eh undenkbar. Zumal man dann ja den Weg der Privatinsolvenz gehen könnte (müsste m.M.n. zumindest möglich sein).
P.S.: CBOT: Das ist natürlich Schwachsinn. Niemand wird sich doch eine CD oder ein Lied mehrfach kaufen, nur damit er es auf seinen verschiedenen Abspielgeräten abspielen kann.
Wenn irgendjmd. aus der MI glaubt, dass die Leute das machen, dann sollte der mal seinen Geisteszustand untersuchen lassen.
Wenn ich ein Lied legal erwerb, dann nehm ich mir das Recht, es auch auf allen Abspielgeräten die ich habe, sei es mein PC, mein MP3-Player oder sonstiges anzuhören.
Deswegen wird wohl sicher nie jmd. verurteilt werden, dass ist imho legal und legitim. Selbst wen einige da eine andere Meinung haben, ist es höchstenfalls ein Bagatelldelikt.