Wenn ich ein defektes Produkt zurücksende und der Verkäufer mir ein wahrscheinlich funktionfähiges zuschickt, beginnt Widerrufsrecht von neu?

DearNon

Ensign
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Beim Widerrufsrecht ist ja die rede von "wenn ware erhalten"
Und wenn ich ein zweites mal die HP reverb g2 kriege, ist das ja ein neue ware und somit ein neues "erhalten".
 
außer wenn hp es nicht schafft das g2 funktionsfähig zu machen, dann kann ich geld zurück verlangen?
 
Erst nach dem 3. Nachbesserungsversuch kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden.
 
Der TE glaubt ja offensichtlich, die Widerrufsfrist würde erneut beginnen wenn HP die G2 gegen ein Neugerät tauscht und er könne dann den Kaufvertrag widerrufen um sein Geld zurück zu erhalten.

Alternativ, er könne sein Geld zurück verlangen wenn die G2 nicht reparabel ist und HP ihm deshalb ein neugerät zuschicken.
 
Rücktritt ist ein Sekundärrecht und nervig, weil gezogene Leistungen herausgegeben werden müssen.

Wenn das Gerät einen Sachmangel hat, darf man nach eigener Wahl die Lieferung eines mangelfreien Neugerätes fordern.
 
Sehe ich auch so, dann war nur der Begriff "Widerrufsrecht" im Titel missverständlich, es ging von Beginn an um den Rücktritt vom Kaufvertrag.
 
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