Widerruf möglich, wenn DHL Paket verschlampt?

Es gibt Unterschiede zwischen Privat- und Gewerbe- Versand.
 
Dennoch ist das Paket an den Empfänger adressiert, nicht an den Nachbarn. Und vermutlich, wie wir alle wissen, ist die Unterschrift der Nachbarn nicht lesbar. Und wer hat im Endeffekt den "Stress"? Na der Empfänger, weil einer seiner Nachbarn das Paket behält, oder gar der Postbote selbst. Und dann darfst du eine Nachverfolgung anstoßen und 2-3 Wochen abwarten obwohl du dir nur mal eben was bestellen wolltest. Klingt echt toll.
 
Rou schrieb:
[...]Und wer hat im Endeffekt den "Stress"? Na der Empfänger, weil einer seiner Nachbarn das Paket behält, oder gar der Postbote selbst. Und dann darfst du eine Nachverfolgung anstoßen und 2-3 Wochen abwarten obwohl du dir nur mal eben was bestellen wolltest. [...]

Die Nachverfolgung anstoßen muss der Versender, denn nur er hat einen Vertrag mit dem Versanddienstleister.

Der Empfänger muss lediglich auf Erfüllung des Kaufvertrages pochen. Natürlich mit Fristsetzung, also den von dir genannten 2-3 Wochen.
Ergänzung ()

FrankenDoM schrieb:
@Idon: Sicher? Wollte das mit direkt an ihn auch posten gestern, aber laut DHL sind direkte Nachbarn auch ohne extra Genehmigung ok.

Ja, sicher.

Mustis schrieb:
Warum sollten Nachbarn nicht rechtskräftig sein? Sie müssen unterschreiben und sind damit klar und nachvollziehbar identifizierbar.

Weil Nachbarn in aller Regel (also ohne explizite Erlaubnis) eben nicht dem Machtbereich des Käufers angehören. Das gilt zum Teil auch für Personen aus der Familie.

Womöglich hat der Verkäufer und/oder der Versanddienstleister und/oder eine Versicherung dieser einen Anspruch gegen den Nachbarn. Das ist für den Käufer aber irrelevant.

Juristisch gilt auch hier: Stets in den jeweiligen Vertragsverhältnissen bleiben.

Frybe schrieb:
Du musst aber mal beweisen, dass du kein Packet bekommen hast, sonst machen die gar nichts.
Ich mach mir alles mit DHL selbst aus, die kennen mich auch schon so oft wie ich ein Paket nicht bekommen habe.
Letztens wollten sie auch herumreden, ich habe ihnen dann einfach gesagt, ok dann gebe ich es meinem Anwalt weiter. Schon hat es sich erledigt und ich habe das Geld wieder bekommen. Das Geld bekomme ich dann von DHL zurück, sie haben das Paket ja irgendwohin geliefert nur nicht dorthin wo es hin soll.

Nein, ich muss nicht beweisen, dass ich nichts erhalten habe. Der Käufer muss die Übergabe an mich nachweisen.

Mit DHL hast du als Käufer in nahezu allen Fällen gar kein Vertragsverhältnis. Entsprechend ist das der falsche Ansprechpartner, zumindest wenn man von irgendwelchen "Deals unter der Hand" absieht.

Frybe schrieb:
[...]Ich kann ja nichts dafür und auch der Händler kann nichts dafür, dass der Bote es einfach so auf den Gang stehen lässt.

Der Händler hätte den Versand einem zuverlässigerem Dienstleister übergeben können oder es selbst überbringen. Jedenfalls hat er dem Käufer die gekaufte Ware zu verschaffen. Unter Verbrauchern trägt er das Untergangsrisiko während des Versandes.
 
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Das brauchst du mir nicht zu sagen, wie es in der Theorie aussieht ist schön und gut. Ich habe das Problem aber öfter und kann nur sagen was mir DHL aufträgt zu machen. Und für das genannte Beispiel musste ich mir die Unterschrift von Nachbarn holen, der damit bestätigt hat, das Paket nicht angenommen zu haben. Das wollte DHL haben. Da kann ich dann schlecht sagen, nein mach ich nicht.
Zuverlässig? ;) Daher ist ja dann auch DHL verantwortlich, die Aufgabe ist es ja Ware von A nach B zu bringen. Das kann man ja wohl noch schaffen.
 
DHL ist eben immer mal wieder ein Sauladen. Ich habe auch öfter Kontakt mit DHL, weil mehr als einmal mein Eigentum oder das Eigentum von Bekannten und Freunden beschädigt wurde, z. B. durch Klebebenachrichtigungen.

Am Anfang hat DHL sich noch gewehrt. Mittlerweile wird recht anstandslos gezahlt.

Was DHL "will" kann dir egal sein. Wenn sie eine Unterschrift wollen, dann sollen sie die einholen, die haben ja Personen vor Ort. Und ja, "nein, mache ich nicht, ist nicht meine Aufgabe" ist exakt das, was korrekt wäre. Ich gehe bei sowas sogar weiter: Ich habe DHL schon dazu gebracht Pakete von Nachbarn (mir nicht persönlich bekannt) wieder abzuholen und zu mir zu liefern. Natürlich ist die erste Aussage immer, dass das nicht ginge. Mit Nachdruck geht es dann aber plötzlich doch.

DHL an sich ist aber auch gar nicht dein Ansprechpartner, sondern der Händler. Der muss die Ware liefern. Soll er sich doch mit DHL herumschlagen.

Wie jedes Unternehmen der Dienstleistungsbranche versucht DHL den eigenen Aufwand zu minimieren. Eben indem Nachbarn und Kunden für aberwitzige Aufgaben eingespannt werden.


Letztlich ist das nichts Anderes, als wenn ich dich jetzt hier via PM anschreibe und dir sage, du sollst meinen Garten pflegen. Und zwar sofort. Und ich würde ernsthaft erwarten, dass du ja sagst und das dann durchziehst.
 
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Frybe schrieb:
Und für das genannte Beispiel musste ich mir die Unterschrift von Nachbarn holen, der damit bestätigt hat, das Paket nicht angenommen zu haben. Das wollte DHL haben.

Und die Unterschrift bringt Dir genau WAS?

Schickt Dir der Verkäufer das Notebook nochmal? Nö.
Bekommst Du das Geld vom Verkäufer oder DHL zurück? Nö.

Dann solltest Du dich fragen, was das jetzt eigentlich bringen soll!

Wie schon Idon sagt: Der richtige Ansprechpartner ist der Verkäufer.
 
Mal bitte zurück zum Thema damit der TE sein Paket bekommt.
zaphod88 schrieb:
Die DHL und der Händler zeigen sich bislang wenig kooperativ.
Was heißt das? Hat der Versender schon einen Nachforschungsauftrag bei DHL gestartet? Wenn nein, fordere ihn dazu auf und erkläre dem Versender gleich dass der Nachbar bei dem das Paekt angeblich liegen soll das Paket nicht hat. Frag aber vorher am besten nochmal beim Nachbarn nach. Ich hatte es auch schon dass SIE es angenommen hat und ER von nix wusste als ich gefragt hab.

Widerrufen kannst du, bringt dir aber das Geld nicht sofort zurück.

Per PayPal kannst du vermutlich auch nix auf die schnelle zurück holen wenn der Versender eine gültige Trackingnummer mit Zustellung hat.
 
h00bi schrieb:
Mal bitte zurück zum Thema damit der TE sein Paket bekommt.

Idon war beim Thema und hat die einzig gehbare Lösung für den TE genannt.

Der Verkäufer muss sich drum kümmern, dass die Ware an den TE geliefert wird. Diesbezüglich muss der TE nur mit dem Verkäufer rumstreiten, denn dieser muss hier handeln. Als Empfänger stehen man nicht mit DHL in einer Geschäftsbeziehung, sondern der Verkäufer.

Ach ja, als Empfänger kann man auch keine Ansprüche ggü. DHL geltend machen, sondern nur der Verkäufer.

Edit:

Ich würde auch nicht raten, den Vertrag zu Widerrufen. Alle Online-Händler haben ein sog. "Zurückbehaltungsrecht" in deren Geschäftsbedingungen. Da der TE keine Ware zurückschicken kann, wird der Online-Händler einfach das Geld behalten. Widerruf ist also vollkommen sinn- und zwecklos.
 
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Er hat ja noch nicht gezahlt; daher kann er schon faktisch (aber auch rechtlich) nichts zurückbehalten.
 
h00bi schrieb:
[...]Hat der Versender schon einen Nachforschungsauftrag bei DHL gestartet? Wenn nein, fordere ihn dazu auf und erkläre dem Versender gleich dass der Nachbar bei dem das Paekt angeblich liegen soll das Paket nicht hat. Frag aber vorher am besten nochmal beim Nachbarn nach. Ich hatte es auch schon dass SIE es angenommen hat und ER von nix wusste als ich gefragt hab.[...]

Aber wieso?

Klar, kann man aus Nettigkeit machen, allerdings würde ich immer nach Möglichkeit nicht zu viele Informationen zu früh herausgeben. Am Ende widerspricht sich irgendetwas oder erscheint dubios und man muss seine Nettigkeit rechtfertigen und erklären.

Wäre ich in der Situation, würde ich dem Verkäufer eine angemessene (oder unangemessene Frist mit Fiktion auf eine angemessene Frist...) setzen - und zwar zur Lieferung der vereinbarten Kaufsache. Ob er diese bereits weggeschickt hat (1x, 10x, 100x) wäre mir egal. Wie er sich seine bereits verschickte Sache zurückholt (ob er einen Nachforschungsauftrag stellt oder die Kinder des DHL-Vorstandes entführt) wäre mir ebenfalls völlig egal. Das ist doch gar nicht meine Einflusssphäre.

Natürlich ist es für den Laien erstmal eine Hürde knallhart "nö, fu" zu sagen. Nur so lernen es aber einerseits die unkooperativen Händler, andererseits aber auch DHL.


Versteht mich nicht falsch, wenn sich jemand ernsthaft und nett bemüht bin ich sehr gerne bereit auch außerhalb meiner Pflichten tätig zu werden und z. B. Nachbarn anzufragen etc. Aber laut Schilderung des TE verhalten sich sowohl Händler als auch DHL so gerade nicht.
 
Ich hatte das gleiche Problem, kurzer Anruf bei Conrad, mir wurde innerhalb von 2 Tagen der Artikel nochmal geschickt, um den Nachforschungsauftrag hat sich Conrad gekümmert. Wenn ich den Artikel doch noch erhalten sollte, soll ich ihn zurückschicken, hat man mir gesagt. Habe von der Sache dann nichts mehr gehört.
 
Sorry, dass ich mich erst jetzt zurückmelde, ich war ein paar Tage ohne Internetzugang.

Das ganze hat sich gütlich geklärt. Der Händler hat den Laptop erneut (und diesmal auch erfolgreich) zugeschickt und wartet jetzt bzgl. des ersten Pakets den Nachforschungsauftrag der DHL ab.
 
Idon schrieb:
Wäre ich in der Situation, würde ich dem Verkäufer eine angemessene (oder unangemessene Frist mit Fiktion auf eine angemessene Frist...) setzen - und zwar zur Lieferung der vereinbarten Kaufsache. Ob er diese bereits weggeschickt hat (1x, 10x, 100x) wäre mir egal. Wie er sich seine bereits verschickte Sache zurückholt (ob er einen Nachforschungsauftrag stellt oder die Kinder des DHL-Vorstandes entführt) wäre mir ebenfalls völlig egal. Das ist doch gar nicht meine Einflusssphäre.

Die Sache hat sich ja geklärt aber dennoch war ich oder bin ich der Meinung dass der Händler bei Verlust der Ware eben nicht verpflichtet ist eine Nachlieferung zu machen.
Der Händler kann nämlich nur den Kaufpreis zurückerstatten...
Siehe Link
https://www.wbs-law.de/e-commerce/o...t-gestohlene-ware-nicht-neu-zu-liefern-11513/
 
Idon schrieb:
Weil der TE SCHNELL eine Lösung braucht. Es geht doch eigentlich (außer für ein paar ahnungslose hier; nicht du) doch gar nicht darum wer sich hier um was zu kümmern hat sondern wie der TE am schnellsten zu seinem benötigten Notebook kommt.
Würde er einfach nur nachforschen lassen bekommt der Händler von DHL die Info dass das Paket beim Nachbarn liegt. Ein neues schickt er mit der Info sicher nicht los, sondern sagt dem TE Bescheid wo das Paket liegt. Das sind etliche Tage verschwendet.

Anyway, hat sich ja erledigt, viel Spaß mit dem neuen Notebook.
 
[QUOTE="Ribery88, post: 21519901, member: 551159"[...]dass der Händler bei Verlust der Ware eben nicht verpflichtet ist eine Nachlieferung zu machen.
Der Händler kann nämlich nur den Kaufpreis zurückerstatten...
Siehe Link
https://www.wbs-law.de/e-commerce/o...t-gestohlene-ware-nicht-neu-zu-liefern-11513/[/QUOTE]

Danke für deine Anmerkung, du hast Recht. :daumen: Der Verkäufer ist tatsächlich lediglich verpflichtet den Kaufpreis zu erstatten.

Er kann natürlich auch erneut Ware auf den Weg senden.

Sofern der Verkäufer sich also nicht rechtlich einlässt, würde ich immer erst auf Lieferung der Ware pochen, da mit dem Geld wohl auch nicht immer ein Neukauf möglich ist (Preisschwankungen, oft Käufe eines Angebotes etc.). Zu prüfen wäre im Falle einer lediglichen Geldzahlung, ob man die Differenz anderweitig einholen könnte, das führt hier jetzt aber zu weit.

@h00bi

Ich verstehe deinen Ansatz, habe aber selbst schon erlebt, dass ein Einmischen den Prozess deutlich verzögert. Es freut mich aber, wenn gegenteilige Erfahrungen gemacht wurden - letztlich soll ja, wie du bereits ausgeführt hast, lediglich das Ergebnis passen.

@zaphod88

Super! Hoffentlich hörst du in dieser Sache nichts mehr und kannst unbekümmert das Notebook genießen.
 
In dem verlinkten Fall ging es ja um Goldmünzen.
Wurde evtl. nur aufgrund der Beschaffenheit der Ware so entschieden, dass nicht neu versendet werden muss, oder ist das allgemeingültig?
 
Ribery88 schrieb:
Die Sache hat sich ja geklärt aber dennoch war ich oder bin ich der Meinung dass der Händler bei Verlust der Ware eben nicht verpflichtet ist eine Nachlieferung zu machen.
Der Händler kann nämlich nur den Kaufpreis zurückerstatten...
Siehe Link
https://www.wbs-law.de/e-commerce/o...t-gestohlene-ware-nicht-neu-zu-liefern-11513/
Der Händler trägt das Transportrisiko und muss es DIR zustellen. Der Gefahrenübergang ist eben der Punkt an dem DU das Paket entgegenimmst. Mehr gibt es da nicht zu sagen.....
 
Tor Tesla schrieb:
[...]
Wurde evtl. nur aufgrund der Beschaffenheit der Ware so entschieden, dass nicht neu versendet werden muss, oder ist das allgemeingültig?

Es ging um einen Gattungskauf (= Serienproduktion), also schon eher Allgemeingültig. Allerdings gibt es natürlich auch viele Gerichte, die das anders sehen. Der BGH wird aber wohl dem OLG Hamm zustimmen.
 
Scythe1988 schrieb:
Der Händler trägt das Transportrisiko und muss es DIR zustellen. Der Gefahrenübergang ist eben der Punkt an dem DU das Paket entgegenimmst. Mehr gibt es da nicht zu sagen.....

Lese mein Text oder das verlinkte Urteil noch einmal durch und dann solltest du es auch verstehen können
Idon hat in seinen Ausführungen alles gesagt und so würde ich auch es umsetzen

Erstmal immer eine Nachlieferung mit Fristsetzung fordern und schauen was der Händler sagt
 
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