Wie finde ich heraus, wann man gekündigt worden ist, wenn der AG sich weigert?

Greeccee2037

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Hallo liebe Leute,

in meinem vorherigen Thread habe ich erklärt, dass sich meine Eltern momentan in einer Trennungsphase befinden. Mein Vater setzt alles daran, meine Mutter fertig zu machen weil sie nicht "hörig" ist und zu ihm zurückkommt.

Derzeit erarbeite ich eine Strategie aus, um dem Richter bei den bald anstehenden Familiengerichtstermin klar zu machen, dass mein Vater meine Mutter all die Jahre unterdrückt und keine eigene Meinung zugelassen hat. Sie musste immer das machen, was er von ihr verlangt hat, also so, wie es sich tatsächlich abgespielt hat.

Nun ist es so, dass ich das unteranderem daran klar machen möchte, dass mein Vater, sobald ein größerer Streit zwischen den beiden ausbrach, er ihr unmittelbar die Arbeit gekündigt hat, denn die Mutter ist beim Vater angestellt.

Jetzt vor kurzem hat er der Mutter (wieder mal) gekündigt. Das hat er -wie bereits erwähnt- auch bereits in der Vergangenheit getan, doch mir fehlen die Papiere hierzu. Woher kriege ich die Information (vom Vater bekommen wir diese sicherlich nicht) wann die Mutter zuletzt gekündigt worden ist?

Ich würde ich mich sehr über Hilfe freuen.

LG
 
Wenn es keine schriftliche Kündigung gab, dann gab es auch keine Kündigung.

Allerdings würde ich mich da lieber an einen Fachanwalt wenden.
 
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dwurde die Kündigung schriftlich ausgeprochen? (meines Wissens nach MUSS ein Arbeitsvertrag schriftlich gekündigt werden.
Dann sollte der Termin auf dem Kündigugnschreiben stehen inklusive dem Kündigugnsdatum.

Ansonsen, wie @cartridge_case geschrieben hat, Fachanwalrt fragen.
 
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Doch, es gab eine schriftliche Kündigung, ich erinnere mich genau an dieses Schreiben, nur wir finden es nicht. Wenn wir aber das Schreiben anfordern, dann bekommen wir es sicherlich nicht. Aber es muss doch Angaben bei der Sozialversicherung geben, zu welchem Zeitpunkt die Mutter ausgetreten worden ist bzw. in der Lohnabrechnung. Letzteres hat der Vater der Mutter auch nie gegeben.
 
dwurde die Kündigung schriftlich ausgeprochen? (meines Wissens nach MUSS ein Arbeitsvertrag schriftlich gekündigt werden.

Ja 623 BGB, es sei den es wäre über einen TV was anderes geregelt was extrem unwahrscheinlich ist...
Aber es muss doch Angaben bei der Sozialversicherung geben, zu welchem Zeitpunkt die Mutter ausgetreten worden ist bzw. in der Lohnabrechnung. Letzteres hat der Vater der Mutter auch nie gegeben.

Man kann bei der Krankenkasse und auch bei der Deutschen Rentenversicherung den Verlauf anfordern, da steht dann zumindest wann man abgemeldet worden ist, vom AG, daraus kann man aber noch nicht erkenne ob Eigenkündigung oder Kündigung druch den AG.

Zudem bekommt man (bzw. sollte ) man noch die Lst Bescheinigung bekommen, was über das AV an Steuern usw. abgeführt worden sind..

Aber das bringt ja alles nichts, lieber über den Anwalt einfordern lassen.
 
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Hat die Mutter eigenes Gehalt bezogen? Daran könnt ihr das ja sehen. Ansi sen würde ich auch die Krankenkasse anrufen.

Und natürlich wäre es besser gewesen wenn sie woanders arbeiten würde.
 
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Du brauchst keine Papiere. Deine Zeugenaussage reicht aus.
 
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Du kannst die Abrechnungen nehmen, da sollte die Abmeldung drauf stehen.

Oder

Du könntest auch die Renteninformation "manuell" anfordern beim Amt. Da kann man auch die Zeiten ablesen. Allerdings fehlt hier die Information des AG
 
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Auf der letzten Lohnabrechnung steht der Austritt aus dem Unternehmen drauf.
 
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P4ge schrieb:
Du könntest auch die Renteninformation "manuell" anfordern beim Amt. Da kann man auch die Zeiten ablesen. Allerdings fehlt hier die Information des AG
Das Amt gibt es schon lange nicht mehr. Und der AG steht sehr wohl im Verlauf
 
"Derzeit erarbeite ich eine Strategie aus, um dem Richter bei den bald anstehenden Familiengerichtstermin klar zu machen, dass mein Vater meine Mutter all die Jahre unterdrückt und keine eigene Meinung zugelassen hat. Sie musste immer das machen, was er von ihr verlangt hat, also so, wie es sich tatsächlich abgespielt hat."

Und dein Ziel ist genau was? Erzähl das wonach gefragt ist, beantworte es Wahrheitsgemäß und gut ist. Was sollen denn diese Strategiespielchen ohne Ziel :D? Die Gerichte haben ja auch sonst nichts zutun.
 
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brettler schrieb:
Das Amt gibt es schon lange nicht mehr. Und der AG steht sehr wohl im Verlauf
Ohh Gott. Krieg dich ein. Ob Rentenamt oder Deutsche Rentenversicherung Bundesland XY ist doch vollkommen egal. Jeder weiß was mit gemeint ist.
Komisch in den letzten 20 Auflistungen die ich hier hatte stand imme rnur SV-Zeit von bis und nicht explizit welcher Arbeitgeber das war. Das ist im Prinzip der RV auch egal, da es da ja nach Beträgen geht und nicht nach Herkunft.
 
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Dennoch sollte man die richtigen Begriffe verwenden du bist da auch der erste wie deine du. Beiträge zeigen.

Und deine Aussage ist dennoch falsch da man Bei KV und Rente Auch die Unternehmen erhalten wird.

War vielleicht zu Zeiten des Amts noch anders.
 
brettler schrieb:
Dennoch sollte man die richtigen Begriffe verwenden du bist da auch der erste wie deine du. Beiträge zeigen.
Ich hab auch nicht geschrieben, "frag mal beiu deiner Krankenkasse an". Ob Rentenamt, DRV, Rentenberatungsstelle... das ist alles jedem bekannt. Manch einer hat das auch nicht direkt vorort, aber eine ähnliche Sammelauskunftstelle.
Da lasse ich auch keine Kritik zu, das ich bei anderen Thread auf Genauigkeit poche, hier ist das irrelevant.

brettler schrieb:
Und deine Aussage ist dennoch falsch da man Bei KV und Rente Auch die Unternehmen erhalten wird.
Was?
Deutsch Fremdsprache?
Wenn du daraufhinaus möchtest, dass in der Übersicht der RV-Beiträge der Arbeitgeber steht, muss ich dich leider enttäuschen. Hab heute mit einem Rentenversicherungsprüfer gesprochen und selbst er sagte mir, auf dem Ausdruck stehen nur die Zeiten und ihre Art. NICHT der Arbeitgeber.
 
Eine Kündigung muss aufgrund der zwingenden gesetzlichen Schriftform gemäß § 623 BGB ausnahmslos schriftlich erklärt werden.
Passiert dies nicht, ist eine Kündigung ungültig.
 
ab heute mit einem Rentenversicherungsprüfer gesprochen und selbst er sagte mir, auf dem Ausdruck stehen nur die Zeiten und ihre Art. NICHT der Arbeitgeber.

Was interessieren mich mündliche Aussagen von "einem Prüfer" komisch das sowas dann immer rausgekramt wird.

Bei mir und vielen anderen stehen die AG drauf, sowohl auf dem RV Verlauf als auch auf dem Auszug der Krankenkasse, ebenso aus dem Verlauf der Arbeitsagentur.

Egal wo, man erfährt immer den AG.
 
Wurde die Kündigung immer nur als Druckmittel ausgesprochen, aber nie eingehalten?
Oder wurde ihr gekündigt und sie hat dann eine Zeit lang auch tatsächlich nicht gearbeitet , kein Gehalt bezogen und keine Sozialleistungen abgeführt?
In dem Fall ist es ja bei verschiedenen Institutionen aktenkundig.
 
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