Half-Life 2: Valve und Vivendi abgemahnt

Sasan Abdi
155 Kommentare

Der Ärger über Valves Serviceplattform Steam scheint unvermindert groß. Jetzt meldet sich der Dachverband der deutschen Verbraucherschützer, die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), zu Wort und verlangt von Producer Valve sowie Publisher Vivendi einige teils berechtigte Änderungen.

Hauptkritikpunkt ist der Verpackungsaufdruck „Sonstiges - Internetverbindung“ in der Rubrik „System Requirements“. Dieser sei irreführend, denn: „Unter dem Begriff „Internetverbindung“ versteht der Durchschnittsverbraucher lediglich, das, wie bei allen gängigen Singleplayerspielen, das Spiel von jeglichem Internetzugang aus betrieben werden kann.“ Dies sei aber bei Half-Life 2 nicht, beziehungsweise nur bedingt, der Fall.

So müsse man zumindest für die Installation zwingend über einen Internetanschluss verfügen, da zunächst Steam installiert werden muss, über welches dann letzte, aber dennoch essentiell-wichtige Dateien zur Installation heruntergeladen werden. Damit ist Half-Life 2 abgesehen von zahlreichen MMORPG-Spielen das erste PC-Spiel der Geschichte, das ähnlich wie Windows XP und andere Software - sogar für den Single-Player, zwingend eine Online-Aktivierung verlangt.

Ferner bedeutet dies aber auch, dass ein jeder Half-Life 2-Key auch vergleichsweise fest an einen einzelnen User gebunden ist. Dadurch ist es eigentlich unmöglich, das Spiel auf sicherem Wege beispielsweise bei eBay zu (ver)kaufen: „Ein Hinweis auf diese gravierenden außergewöhnlichen Einschränkungen erfolgt nicht auf der Verpackung des Spiels.“ Dieser Umstand in Addition mit dem undurchsichtigen Hinweis „Sonstiges - Internetverbindung“ scheint in den letzten Wochen und Monaten so viele Menschen zur Weißglut getrieben zu haben, dass der vzbv Vivendi und Valve mit massiven Klagen beziehungsweise Strafen droht.

Ein weiterer, großer Kritikpunkt der vzbv ist die allgemeine Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese in der deutschen Sprache abgefaßt sein müssen. Für Half-Life 2 liegen die AGB allerdings nur in Englisch vor; eine Klausel („This Agreement is written only in the English language, which language will be controlling in all aspects“) suggeriert aber, dass sie dennoch von Gültigkeit sind.

Der letzte Vorwurf ist indes unangebracht. So erklärt die vzbv, man könne Half-Life 2 nur auf einem Rechner installieren. Dies entspricht nicht der Wahrheit, da es sehr wohl möglich ist, das Spiel auf mehreren PCs zu installieren. Half-Life 2 kann aber nur auf einem Rechner zugleich laufen. Die gleichzeitige Nutzung eines Keys ist also nicht möglich. Dieser Umstand ist aber auch bei vielen anderen Spielen anzutreffen.

Alle Vorwürfe hat der vzbv in einem Unterlassungsschreiben zusammengefaßt und den Verantwortlichen zukommen lassen. Im Falle der Missachtung der vorgebrachten Punkte droht Valve/Vivendi eine Konventionalstrafe von bis zu 6000 Euro je Zuwiderhandlung - in diesem Fall pro verkauftem Spiel.

Danke an Green Mamba für den Hinweis auf diese Meldung.