Klage gegen GEZ-Pflicht für Internet-PCs

Parwez Farsan
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Im Mai 2005 beschloss der Deutsche Bundestag, die Gebührenerhebung von Radios und Fernsehern auch auf PCs mit Internetanschluss auszudehnen. Anfang 2006 wurden zudem Pläne für eine Ausweitung auf multimediafähige Mobiltelefone bekannt. Diesen Plänen begegnet die VRGZ nun mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PC beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erfolgte am vergangenen Freitag. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die ab dem 1.1.2007 in Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-PCs festlegt.

Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde sind drei Personen, die insbesondere als Freiberufler und Gewerbetreibende von der Neuregelung direkt betroffen sind. Der Schriftsatz von Rechtsanwältin Petra Marwitz aus Frankfurt/Main verdeutlicht, dass die Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Internet-PC ein Paradigmenwechsel ist:

Durch die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten.

Petra Marwitz

Bislang konnte jeder durch die Bereithaltung eines Gerätes, welches einzig den Zweck hat, Rundfunk zu empfangen, selbst entscheiden, ob er die Rundfunkgebührenpflicht begründet. Bei den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten bestimmen die Rundfunkanstalten durch die Wahl der Verbreitungswege, welche Geräte zu Rundfunkempfangsgeräten werden.

Die Neuregelung trifft insbesondere die Selbstständigen, Handwerker und Gewerbetreibenden mit Internet-PCs, die kein Radio- und Fernsehgerät zum Empfang bereithalten. Betroffen sind aber auch zahlreiche Personen, die in ihren Privaträumen ihren Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen (z. B. Lehrer, Richter, Studenten, Powerseller). Sie werden ab dem 1. Januar 2007 17,03 Euro pro Monat für ihre Internet-PCs bezahlen müssen, obwohl sie mit ihrem PC ausschließlich arbeiten und nicht fernsehen. Auch für multimediafähige Mobiltelefone wird die GEZ ab dem 1.1.2007 zur Kasse bitten.

Die Verfassungsbeschwerde wird finanziell durch Spenden von Einzelpersonen sowie durch die Bundesarchitektenkammer unterstützt. Die am 18. März 2006 in Frankfurt am Main gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) organisiert die Interessen der Betroffenen. Wer die Klage mit einer Spende unterstützen möchte, erhält auf der Seite der VRGZ weitere Informationen.