Googles Nutzungsbestimmungen sind rechtswidrig

Andreas Frischholz
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Googles Nutzungsbestimmungen sind rechtswidrig
Bild: Olga Berrios | CC BY 2.0

Google verstößt bei 25 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen gegen die Verbraucherrechte, das hat das Landgericht Berlin entschieden. Das berichtet der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der die Klage eingereicht hatte.

Google formuliert nach Ansicht der Verbraucherschützer einzelne Klauseln zu vage oder schränkt die Rechte von Nutzern unzulässig ein. „Das Urteil ist ein wichtiges Signal an die IT-Unternehmen. Sie müssen in Sachen Datenschutz umdenken und deutsche Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften ernst nehmen“, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. So beinhaltet die Datenschutzerklärung etwa Klauseln, mit denen Google sich das Recht einräumt, „möglicherweise“ gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen. Zudem könnten personenbezogene Daten „unter Umständen“ aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft werden. Damit ist für Nutzer letztlich nicht abzusehen, wozu sie ihre Zustimmung erteilen, kritisiert der vzbv.

Ähnlich sieht es bei den Nutzungsbedingungen aus, die in zwölf Fällen beanstandet werden. Der vzbv hält es für rechtswidrig, dass Google sich das Recht vorbehält, „sämtliche in den Diensten eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen, Anwendungen sogar durch direkten Zugriff auf das Gerät zu entfernen sowie Funktionen und Features der Dienste nach Belieben komplett einzustellen.“ Dass Google die Nutzungsbestimmungen einseitig und ohne Einwilligung des Nutzers ändern kann, halten die Verbraucherschützer ebenfalls für rechtswidrig.

Mit dem Urteil entscheidet das Berliner Landgericht im Sinne der Verbraucherschützer, allerdings ist es noch nicht rechtskräftig. Zudem liegt noch keine schriftliche Urteilsausfertigung vor, dementsprechend lässt sich derzeit nicht nachvollziehen, inwieweit die Richter der Argumentation der Verbraucherschützer gefolgt sind und wie sie ihre Entscheidung begründet haben. Google kündigte bereits an, Berufung einzulegen. „Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind“, sagte Kay Orbeck, Googles Kommunikationschef für Nordeuropa.