Google vor Einigung bei EU-Wettbewerbsverfahren?
Als dereinst Vorwürfe gegen Google aufkamen, wonach das Unternehmen seine Konkurrenten – wie etwa Microsoft – in den eigenen Suchergebnissen benachteilige, schaltete sich auch die EU-Kommission in ihrer Funktion als Wettbewerbsbehörde ein. In diesem Verfahren soll sich nun aber eine Einigung anbahnen.
Seit 2010 schwelt ein wettbewerbsrechtliches Verfahren gegen Google vor sich hin. Es geht darin im Wesentlichen um eine etwaige Bevorteilung von eigenen Diensten gegenüber jenen von Mitbewerbern, ein unautorisiertes Nutzen von fremden Inhalten und eine Knebelung von Werbetreibenden an Google. Wie Reuters unter Bezug auf hochrangige informelle Quellen innerhalb der Kommission berichtet, soll Google nun nahe an einer Einigung mit der EU-Kommission sein. Grund dafür soll ein neuer Einigungsvorschlag von Google sein, der „wesentlich besser“ sei als die bisher vorgebrachten. Letztere wurden nämlich von Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia als unzureichend zurückgewiesen.
Im neuen – Mitte Januar vorgebrachten – Vorschlag soll Google sich unter anderem zu folgenden Eckpunkten bereit erklärt haben:
- Darstellung von Logos und Weblinks von Mitbewerbern in einer prominent platzierten Box
- Entscheidungsmöglichkeit der Inhaltsersteller, welcher ihrer Inhalte von Google für dessen Services genutzt werden darf
- Erleichterung des Transfers von Werbekampagnen von Google-Diensten zu jenen von Yahoo! oder Microsoft
Die Kommission will angeblich keine Rückmeldung dazu von den Mitbewerbern Googles mehr einholen, da sie deren Sicht der Dinge durch deren Äußerungen zu den vorhergehenden Vorschlägen bereits ausreichend gut kenne. Der Vorschlag selbst unterscheide sich zudem nicht wesentlich von seinen Vorgängern – offenbar bis auf die genannten Eckpunkte. Unter anderem daran regt sich allerdings Kritik vonseiten der Mitbewerber. Diese drohen mit einer Anfechtung der Einigung, falls sie nicht eingebunden werden sollten. Außerdem führe die Einigung vielmehr zu einer Einzementierung von Googles Marktmacht, daher sei so ein Vorgehen abzulehnen. Proponenten der Kritiker sind die Lobby-Gruppen ICOMP und FairSearch.
Sofern eine Einigung zustande käme – und eine solche wird derzeit für die kommenden Wochen kolportiert –, würde Google um eine wuchtige Geldbuße (maximal 5,0175 Milliarden Dollar, berechnet nach dem Jahresumsatz 2012) herumkommen. Das seit 2010 andauernde Verfahren würde damit beendet werden.
Rechtlicher Hintergrund
Wenn ein Unternehmen sich auf dem EU-Binnenmarkt der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV) befleißigt oder zumindest ein entsprechender Verdacht laut wird, schreitet die EU-Kommission in ihrer Funktion als Wettbewerbshüterin auf europäischer Ebene ein. Dabei eröffnet sie ein Verfahren gegen das mutmaßlich delinquente Unternehmen. An dessen Ende kann entweder eine Verfahrenseinstellung, eine Einigung mit dem Unternehmen oder ein „Bußgeld“ stehen. Welche dieser drei Optionen zur Anwendung kommt, hängt von Verdachtslage und Kompromissbereitschaft des Unternehmens ab. In der Regel sucht ein Unternehmen eine Einigung herbeizuführen. Damit die Kommission sich auf eine solche einlässt, ist es dabei gezwungen, entsprechende Zugeständnisse zu machen. Diese zielen in der Regel auf ein nachhaltiges Abstellen wettbewerbswidriger Handlungen ab.
Wenn ein Bußgeld verhängt wird, kann dieses bis zu zehn Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes eines Unternehmens ausmachen (Art. 23 EG VO 1/2003 (PDF)). Das ist insofern eine harte Sanktion, da diese Buße aus dem wesentlich kleineren Gewinn – und etwaigen Rückstellungen – des Unternehmens bestritten werden muss. Sinn dahinter ist, Unternehmen wettbewerbswidrige Praktiken von vorne herein zu vergällen.